Konrad von Hochstaden

Konrad von Hochstaden
Grabmal des Konrad von Hochstaden in der Johanneskapelle des Kölner Domes
Konrad von Hochstaden auf einem Mosaik im Kölner Dom (Größeres Bild)

Konrad von Hochstaden, auch Konrad von Are-Hochstaden (* um 1205; † 28. September 1261) war als Konrad I. von 1238 bis 1261 Erzbischof von Köln.

Inhaltsverzeichnis

Herkunft und Ausbildung

Er war der Sohn des Grafen Lothar I. von Are-Hochstaden und dessen Frau Mathilde von Vianden und mit dem Kaisergeschlecht der Staufer blutsverwandt. Er hatte noch zwei Brüder, von denen der ältere, Lothar II. (* 1216; † 1246), die Grafschaft Hochstaden erhielt. Diese wurde – nach seinem Tod und dem seines Sohnes Theodorich am 16. April 1246 von Konrads Bruder Friedrich an das Erzstift Köln zwecks Einverleibung geschenkt.[1] Der jüngere Bruder, Friedrich, war Propst von St. Maria ad Gradus in Köln, danach Propst in Xanten sowie Gründer des Xantener Doms. Von Konrads vier Schwestern (u.a. Margarete von Hochstaden) waren zwei Ordensfrauen.

Möglicherweise studierte Konrad in Paris. Jedenfalls machte ihn sein Bruder Lothar zum Pfarrer von Wevelinghoven. Zunächst Propst von St. Maria ad Gradus in Köln, wohl seit 1226 auch Kölner Domherr, versuchte er seit 1234 dem Kölner Dompropst Konrad von Bueren die Dompropstei streitig zu machen, wobei er auch nicht vor Gewalt zurückschreckte.

Politisches Wirken

Erzbischof von Köln

Er wurde am 30. April 1238 als Nachfolger von Heinrich I. von Müllenark zum Erzbischof gewählt. Bis zu seiner Wahl hatte Konrad von Hochstaden das Amt des Dompropstes usurpiert. Um seiner Aufforderung Nachdruck zu verleihen, ließ er den rechtmäßigen Dompropst bannen. Dieser strengte einen Prozess vor der römischen Kurie an, die Konrad nach Rom zitierte, ohne dass Konrad der Aufforderung nachkam. Daraufhin wurde Konrad von Rom exkommuniziert und das Interdikt über alle Orte verhängt, an denen sich Konrad aufhielt. Nach seiner Wahl legte Konrad seinen Streit mit dem Dompropst bei und beließ ihn im Amt.

Anfang August wurde er im Lager zu Brescia durch Kaiser Friedrich II. mit den Regalien des Reiches belehnt und zeigte sich durch sein Eintreten für die Wahl des Aachener Propstes Otto von Eberstein zum Bischof von Lüttich sogleich als stauferfreundlich. Doch bereits im Frühjahr des Folgejahres trat er zur päpstlichen Partei über, wofür sicherlich nicht nur das finanzielle Entgegenkommen Papst Gregor IX. verantwortlich war, denn mit dem Erzbistum übernahm Konrad zugleich enorme Schulden seines Vorgängers bei italienischen Bankiers. In seinen Territorialkriegen mit Brabant, Jülich, Sayn, Limburg und Berg zwischen 1239 und 1244 vermischten sich entsprechend handfeste Eigeninteressen und Reichsinteressen. Einen Tiefpunkt erreichten diese mit der Niederlage in der Schlacht bei Lechenich, welche ihn von Februar bis November 1242 in die Gefangenschaft auf der Jülicher Burg Nideggen brachte, die er trotzdem siegreich und mit Machtzuwachs bestanden hatte.

Nachdem ihn der Bischof von Münster, Ludolf von Holte, zum Priester geweiht hatte, wurde er von diesem kurz darauf am 28. Oktober 1239 auch zum Bischof geweiht und erhielt durch den Papst im Februar 1244 das Pallium verliehen.

Einsetzung der Gegenkönige

Mitte der 1240er Jahre war Konrad von Hochstaden fraglos der mächtigste Reichsfürst und konnte sich die Etablierung eines antistaufischen Gegenkönigtums erlauben, ohne dass die Auswahl der Kandidaten in jedem Fall sein Verdienst gewesen wäre. Das trifft allenfalls für Wilhelm von Holland, kaum aber für Heinrich Raspe und Richard von Cornwall zu. Entscheidend aber war, dass er sich mit seinem Standpunkt, ohne Zustimmung und Krönung des Erzbischofs von Köln gäbe es keine gültige Königserhebung, Gehör verschaffen konnte. Im März 1249 wurde er durch Klerus und Volk von Mainz eindeutig zum Nachfolger des verstorbenen Siegfried III. von Eppstein gewählt. Dieses Amt lehnte er jedoch auf päpstliches Verlangen hin ab, wofür er jedoch mit der Legatenwürde für Deutschland ausgestattet wurde. Diese wurde ihm jedoch nach Jahresfrist nicht mehr verlängert; wahrscheinlich wollte Papst Innozenz IV. seiner Macht dann doch Grenzen setzen.

In den Jahren 1254 und 1255 kam es zu Spannungen zwischen ihm und König Wilhelm, der sich immer mehr der Leitung und Bevormundung durch seinen Protektor zu entziehen und hierzu den eben begründeten Rheinischen Städtebund als Instrumentarium seiner realen Königsherrschaft zu nutzen suchte. Besorgte päpstliche Mahnungen lassen eine geplante Absetzung des Königs durch den Erzbischof vermuten. Das sich anbahnende Zerwürfnis mit König und Kurie hatte die mit dem Machtübergewicht des Kölner Erzbischofs-Herzogs unzufriedenen rheinischen und westfälischen Territorialherren, den Grafen von Jülich und den Bischof von Paderborn, zur Bildung einer antikölnischen Koalition angeregt, welcher Konrad jedoch rasch Herr werden konnte und im Oktober 1243 den Grafen von Jülich, wie auch im August 1256 den Bischof von Paderborn zur Anerkennung seiner überlegenen und herausgehobenen Stellung zwingen konnte. Hierbei nutzte Konrad von Hochstaden seine Herzogsgewalt jedoch nicht im Sinne einer bloßen Machtrestauration, sondern zum Ausbau einer unbestrittenen und wirkungsvollen Oberherrschaft über eigen- und selbständige Landesherrschaften, welche den Landfrieden sichern sollte.

Auseinandersetzung mit der Stadt Köln

In diesem Zusammenhang ist auch der sog. „Kleine Schied“ zu sehen, welcher den Streit zwischen dem Erzbischof und der Stadt 1252 um das Recht einer neuen, minderwertigen Münze beendete. Als Schiedsrichter wurde unter anderen Albertus Magnus eingesetzt. 1258 kam es erneut zu einem Schiedsspruch Albertus Magnus im Streit mit den Kölner Patriziern im „Großen Schied“ zu seinen Ungunsten, bei dem Albertus Magnus dem Erzbischof zwar die höchste geistliche und weltliche Macht, der Stadt aber eine gewisse eigene Gerichtsbarkeit mit Schöffen (= Richtern) und Amtleuten zusprach. Doch konnte Konrad bereits 1259 die Macht des städtischen Patriziates brechen, in dem er statt der Schöffen aus dem Patriziat neue Schöffen aus den Zünften einsetzte. Damit spielte er geschickt die Zünfte gegen die Patrizier aus und erlangte auf diese Weise erneut die Stadtherrschaft. Einen Aufstand der Patrizier 1260 schlug er brutal nieder und sperrte die Beteiligten, sofern er sie nicht zum Tode verurteilen ließ, in Godesberg ein.

Am 7. Mai 1259 verlieh er der Stadt das Stapelrecht. Jeder auswärtige Kaufmann, der seine Waren über den Rhein transportierte, musste diese nun für eine festgelegte Zeit in Köln anbieten.

Erweiterung des Erzbistums

Eine enorme Erweiterung des Erzstifts verschaffte ihm der Tod des letzten Grafen von Are-Hochstaden, seines Neffen. Nach einer Einigung mit seinem jüngeren Bruder Friedrich und den Verwandten konnte er so im Jahre 1246 die genannte Grafschaft seinem Bistum zufügen. Auch der Erwerb weiter Gebiete der Grafschaft Sayn ab 1248 gelang ihm. Durch Städtegründungen und -erhebungen, wie auch die Einführung moderner Territorialverwaltungen gelang ihm eine Absicherung dieses in wenigen Jahren enorm erweiterten Besitzkomplexes.

Nach seinem Tod wurde Hochstaden an exponierter Stelle im Chorumgang des Kölner Domes beigesetzt, dessen Grundstein er 1248 gelegt hatte, sein Grabmal in der Johanneskapelle gehört zu den bedeutendsten Bronzewerken des 13. Jahrhunderts.

Einzelnachweise

  1. Vgl. Wortlaut der Schenkungsurkunde in: http://www.wingarden.de/woeng/artikel/vordereifel/t05-1246.html

Literatur

Weblinks

 Commons: Konrad von Hochstaden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


Vorgänger Amt Nachfolger
Heinrich I. von Müllenark Erzbischof von Köln
1238–1261
Engelbert II. von Falkenburg

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