- Heinrich (VII.) (HRR)
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Heinrich (VII.) (* 1211 in Sizilien; † 12.(?) Februar 1242 in Martirano, Kalabrien) war römisch-deutscher König und König von Sizilien (wozu damals auch Unteritalien gehörte) aus der Dynastie der Staufer. Er war Sohn und Mitkönig Kaiser Friedrichs II.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Unter Vormundschaft
Heinrich, der erste Sohn Friedrichs II. und der Konstanze von Aragon, wurde 1211 in Sizilien geboren und bereits im Februar 1212, ein halbes Jahr nach der Wahl seines Vaters zum römisch-deutschen König, von Papst Innozenz III. zum König von Sizilien gekrönt. Die Regentschaft ging auf seine Mutter und nicht auf seinen Vater über. Dadurch wollte Innozenz die Vereinigung des deutschen und des sizilianischen Reichsteils verhindern. Nach dem Tod des Papstes 1216 rief ihn sein Vater nach Deutschland, entzog ihm und seiner Mutter den sizilianischen Königstitel, betraute Heinrich mit der Verwaltung des Herzogtums Schwaben und belehnte ihn nach dem Aussterben der Zähringer 1218 mit dem Rektorat Burgund.
Am 20./26. April 1220 wählten ihn die deutschen Fürsten in Frankfurt am Main zum römisch-deutschen König, wofür der Kaiser die die geistlichen Fürsten begünstigende Confoederatio cum principibus ecclesiasticis erließ. Die Wahl war eine Bedingung dafür gewesen, dass Friedrich II. sein 1215 gegebenes Kreuzzugsversprechen einlöste, da durch sie die Nachfolgefrage für den Fall des Todes des Kaisers auf dem Kreuzzug geklärt war. Papst Honorius III. erkannte die Wahl jedoch nicht an und erkannte ihm auch das Recht auf den sizilianischen Königstitel ab, da er ebenso wie sein Vorgänger die Vereinigung beider Reichsteile verhindern wollte. Auch zahlreiche deutsche Fürsten hatten die Wahl zunächst abgelehnt.
Nachdem Friedrich II. 1220 nach Italien zurückgekehrt war, übernahm Erzbischof Engelbert I. von Köln († 1225) die Reichsverweserschaft. Einen eigentlichen Vormund bekam Heinrich nicht, jedoch wurden die politischen Entscheidungen von Engelbert getroffen, der Heinrich am 8. Mai 1222 in Aachen zum deutschen König krönte und plante, ihn mit einer Tochter des englischen Königs zu verheiraten, wozu es jedoch nicht kam. Nach Engelberts Tod wurde 1226 Herzog Ludwig I. von Bayern Reichsverweser. Der unmündige König befand sich meist in der Obhut von Reichsministerialen. Aus dieser Schicht stammten auch die Verwalter des Herzogtums Schwaben, das Heinrich offiziell auch nach seiner Königskrönung innehatte.
1224 traf Heinrich in der nach ihm benannten Treuga Henrici rechtliche Bestimmungen.
Am 29. November 1225 heiratete er in Nürnberg auf Wunsch seines Vaters die sieben Jahre ältere Margarethe, Tochter des Herzogs Leopold VI. von Österreich, die am 28. März 1227 in Aachen zur Königin gekrönt wurde.
Regierungsübernahme und Zerwürfnis mit dem Vater
1228 wechselte Ludwig von Bayern von der kaiserlichen auf die päpstliche Seite. Darauf übernahm Heinrich (VII.) um Weihnachten dieses Jahres selbst die Regierung, zwang Ludwig zur Unterwerfung und zog gegen den Bischof von Straßburg. Darüber hinaus betrieb Heinrich ähnlich wie einige Jahre zuvor sein Vater eine Politik, die die Städte stark bevorteilte und von den Fürsten als Eingriff in ihre Rechte gesehen wurde. Sie zwangen ihn, in Worms am 1. Mai 1231 das gegen die staufische Bevorzugung der Städte gerichtete Statutum in favorem principum zu erlassen. Friedrich II. war in dieser Zeit besonders auf die deutschen Fürsten angewiesen, da er ihre Vermittlung gegenüber Papst Gregor IX. benötigte. Aus diesem Grund bestätigte Friedrich 1232 das "Statutum", obwohl es die Gestaltungsmöglichkeiten des Königs einschränkte. Zusätzlich musste Heinrich (VII.) sich im gleichen Jahr in Cividale del Friuli eidlich zum Gehorsam seinem Vater gegenüber und zum Wohlverhalten den Fürsten gegenüber verpflichten. Gregor IX. sollte den Kaisersohn bannen, falls er sich nicht daran halten sollte. Aus dieser Auseinandersetzung entwickelte sich ein tiefes Zerwürfnis zwischen Vater und Sohn, das sich unter anderem darin ausdrückte, dass Friedrich in den Folgejahren mehrere Verordnungen Heinrichs aufhob und auf der anderen Seite Graf Egeno V. von Urach-Freiburg, ein erklärter Feind des Kaisers, zum wichtigsten Berater Heinrichs wurde.
1232 erneuerte Heinrich das Bündnis zwischen den Staufern und dem französischen Königshaus der Kapetinger. Im folgenden Jahr führte er Krieg gegen die Wittelsbacher und unterwarf Otto II. von der Pfalz, den Sohn Herzog Ludwigs von Bayern. Friedrich sah erneut das Verhältnis zu den Fürsten gefährdet und verlangte die Freilassung der von Otto gestellten Geiseln. Wie abgesprochen drohte der Papst mit der Exkommunikation Heinrichs. 1234 erließ Heinrich auf dem Frankfurter Hoftag Verfügungen gegen ungerechtfertigte Ketzerverfolgungen, mit denen unter anderem der Bremer Erzbischof 1232 gegen die Stedinger Bauern vorgegangen war. Der Papst, mit dem Friedrich über ein Bündnis gegen die lombardischen Städte verhandelte, bannte Heinrich sofort. Friedrich kündigte an, dass er nach Deutschland kommen würde.
Heinrich reagierte mit offenem Aufstand: Im September schloss er in Boppard ein Bündnis mit Vertretern der fürstlichen Opposition gegen den Kaiser, unter anderen den Bischöfen von Augsburg, Würzburg, Worms, Speyer und Straßburg, dem Abt von Fulda sowie mehreren kleinen Adligen aus Schwaben. Mit den lombardischen Städten und Ludwig IX. von Frankreich verhandelte Heinrich ebenfalls, erzielte aber kein Bündnis. Die weltlichen Reichsfürsten verhielten sich abwartend oder kämpften gegen Heinrich. Vor allem Gottfried von Hohenlohe, der Markgraf von Baden und die Stadt Worms verwickelten Heinrich in Kämpfe, so dass er seinem heranziehenden Vater nicht entgegentreten konnte. Friedrich scheint jedoch überhaupt keine militärische Kampagne geplant zu haben. Vielmehr setzte er auf die Prachtentfaltung seines Hofes und, vergleichbar seinem ersten Zug nach Deutschland, auf seine persönliche Wirkung. Bereits in Süddeutschland zeigte sich die Wirkung dieses Vorhabens: Der kleine Zug Friedrichs wuchs schnell zu einem großen Heer an.
Im Swiggerstal versuchte Heinrich (VII.) den Zug seines Vaters mit den eigenen Truppen aufzuhalten, unterlag jedoch in der Schlacht. Am 2. Juli 1235 musste er sich in Wimpfen Friedrich unterwerfen, da ihn die meisten seiner Verbündeten im Stich ließen. Friedrich II. hielt mit den Fürsten am 4. Juli 1235 in Worms über Heinrich Gericht, entthronte ihn und ließ ihn ab Ende 1235 in verschiedenen Orten in Apulien festhalten. Die Verbündeten Heinrichs wurden weitestgehend begnadigt. Auf die Schwächung der königlichen Macht durch die Auseinandersetzungen mit dem Sohn reagierte Friedrich II. unter anderem mit der Reichsversammlung am 25. August 1235 in Mainz, auf der erstmals ein Landfriedensgesetz erlassen und das Regalienrecht grundlegend reformiert wurde.
Als Nachfolger Heinrichs (VII.) ließ Friedrich 1237 in Wien seinen zweitgeborenen Sohn Konrad IV. zum römisch-deutschen König wählen. Zusätzlich hatte er noch 1235 in Worms Isabella, die Schwester Heinrichs III. von England geheiratet, um den Erbgang weiter abzusichern.
Wohl am 12. Februar 1242 starb Heinrich (VII.) in Martirano an den Folgen eines Sturzes vom Pferd während einer Verlegung auf eine andere Burg. Einige Chronisten berichten, dass es sich hierbei um einen Selbstmordversuch gehandelt habe. Neuere Forschungen haben ergeben, dass Heinrich während seiner Haft an Lepra erkrankt sei, was eine mögliche Begnadigung seitens des Kaisers verhinderte. Sein Vater ließ ihn mit königlichen Ehren im Dom von Cosenza beisetzen.
Die beiden Söhne Heinrichs, Heinrich und Friedrich starben 1242/45 bzw. 1251, ohne weitere Berücksichtigung gefunden zu haben.
Bewertung Heinrichs (VII.), die Sieben in Klammern
Die römische Sieben in Klammern erklärt sich dadurch, dass er sein Königtum nicht selbstständig ausgeübt hat und deshalb Heinrich in der Zählung der Herrscher des Heiligen Römischen Reiches nur eingeschränkt mitgezählt wird. Er ist deshalb nicht zu verwechseln mit dem späteren Kaiser Heinrich VII. aus dem Geschlecht der Luxemburger, der als der tatsächliche siebente Herrscher namens Heinrich angesehen wird. Als Sprechweise dieser ungewöhnlichen Bezeichnung eines Königs wird deshalb auch „Heinrich der Klammer-Siebente“ verwendet, um einer Verwechslung bei der mündlichen Kommunikation vorzubeugen.
Über einen langen Zeitraum haben Geschichtswissenschaftler die Herrschaft Heinrich (VII.) als „glücklos“, oder sogar „verbrecherisch“ bezeichnet. Meist wurde er auch geringschätzend als „Klammerheinrich“ und „Klammersiebter“ charakterisiert. Erst in jüngerer Zeit versuchen einigen Forscher die Betrachtungen über Heinrich (VII.) zu revidieren.
Einige Historiker behaupten sogar, dass die Herrschaft Heinrichs (VII.) eine erfolgreiche Fortführung der staufischen Politik im „Regnum Teutonicum“ darstelle und keineswegs als unglücklich oder fehlgeschlagen zu bezeichnen sei. So bemerkte der Historiker Gunther Wolf in einem kurzen Aufsatz, dass die Klammer um die „VII“ wegfallen müsse, da Heinrich legitimer König der Jahre 1222 bis 1235 gewesen sei. In dieser Interpretation sprechen der Ausbau der Landesherrschaft, die Konsolidierung der eigenen Hausmacht und die Gründung und Unterstützung von Städten für ein starkes Königtum.
Aber auch kurz nach dem Tod des Königs finden sich bereits vereinzelt positive Wertungen in der höfischen Literatur des Mittelalters: „Einen künec, dem zaeme wol nach im des riches krone! Owe daz er niht leben sol, dem si stuont also schone! Daz war der milte künec Heinrich, bei dem was fride staete. Daz nieman nu tuot dem gelich, der zuo dem riche traete und im mit triuwen waere bi!“ In diesem kurzen Vers wird der Regierungszeit Heinrich (VII.) gedacht, die als mild, gnädig und friedlich, des Weiteren dem Reich als zuverlässig ergeben, charakterisiert wird.
Heinrich scheint ein lebensfroher und kunstsinniger Herrscher gewesen zu sein und zog viele Minnesänger an seinem Hof. Möglicherweise dichtete er auch selbst.
Literatur
- Emil Franzel: König Heinrich VII. von Hohenstaufen. Studien zur Geschichte des „Staates“ in Deutschland (Quellen und Forschungen aus dem Gebiete der Geschichte 7). Prag 1929.
- Werner Goez: Lebensbilder aus dem Mittelalter. 3. Auflage. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 2010, S. 437–453.
- Christian Hillen, Wolfgang Stürner, Peter Thorau: Der Staufer Heinrich (VII.). Ein König im Schatten seines kaiserlichen Vaters (Schriften zur staufischen Geschichte und Kunst, Bd. 20). Göppingen 2001, ISBN 3-929776-12-X.
- Christian Hillen: Curia Regis. Untersuchungen zur Hofstruktur Heinrichs (VII) 1220-1235 nach den Zeugen seiner Urkunden (Europäische Hochschulschriften: Reihe 3, Geschichte und ihre Hilfswissenschaften, Bd. 837). Frankfurt a. M. u.a. 1999, ISBN 3-631-34565-8.
- Peter Thorau: König Heinrich (VII.), das Reich und die Territorien. Untersuchungen zur Phase der Minderjährigkeit und der „Regentschaften“ Erzbischofs Engelberts I. von Köln und Herzog Ludwigs I. von Bayern (1211) 1220 – 1228 (Jahrbücher der Deutschen Geschichte, Jahrbücher des Deutschen Reichs unter Heinrich (VII.), Teil 1). Berlin 1993.
- Eugen Thurnherr: König Heinrich (VII.) und die deutsche Dichtung. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters 33, 1977, S. 522–542.
- Eduard Winkelmann: Heinrich VII., römischer König. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 11, Duncker & Humblot, Leipzig 1880, S. 433–439.
Weblinks
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