- Reisekader
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Reisekader (DDR: Kader, der in den Westen reisen darf) bezeichnet eine Person aus dem Staats- oder Parteiapparat oder dem öffentlichen Leben (Sportler, Künstler, Wissenschaftler) sowie der Wirtschaft der DDR, bei der die vorherrschende Beschränkung der Reisefreiheit nicht galt.
Die Überprüfung und Bestätigung der in Frage kommenden Personen erfolgte durch die Hauptabteilung XIX des Ministeriums für Staatssicherheit. Personen, die als Reisekader bestätigt wurden, erhielten einen DDR-Reisepass.
Da es sich hierbei um „zuverlässige“ Bürger der DDR handelte, waren viele gehalten, dem MfS Pflichtberichte abzuliefern. Über die Qualität dieser Berichte gibt es verschiedene Auffassungen. Das Nichtverfassen eines Berichts trotz Aufforderung konnte den Entzug des Status als Reisekader zur Folge haben. Generell war das Verfassen von Berichten aber keine Pflicht für alle Reisekader, da beispielsweise auch Kinder und Jugendliche in diese Kategorie fallen konnten.
Heutiger Sprachgebrauch
Im heutigen Sprachgebraucht steht die Bezeichnung „Reisekader“ auch für einen Angehörigen einer meist kleineren politischen Organisation, der seinen Wohnsitz häufig wechselt oder zwischen örtlichen Mitgliedsgruppen seiner Organisation umherreist, um diese bei ihrem Aufbau zu unterstützen.
Literatur
- Jens Niederhut: Die Reisekader: Auswahl und Disziplinierung einer privilegierten Minderheit in der DDR. Evangelische Verlagsanstalt, Leipzig 2005, ISBN 3-374-02339-8.
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