- Remission (Handel)
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Remission ist im Handel bzw. Vertriebswesen die Rückgabe von Waren (sogenannten Remittenden) vom Händler an den Hersteller bzw. Verlag. Dabei wird zwischen einer körperlichen und einer körperlosen Remission unterschieden. Im ersten Fall wird das Warengut an den Hersteller/Verlag zurückgegeben und von diesem verrechnet bzw. gutgeschrieben, im zweiten Fall erfolgt keine Rückgabe (zum Beispiel bei Zeitungen/Zeitschriften, die wegen ihrer Tagesaktualität danach wertlos wären), sondern es erfolgt nur eine Verrechnung. Beispiel: „Remission der Ware bis xx.xx.xxxx“ – Zeitpunkt, ab dem die Ware retourniert werden kann (etwa Kalender, die erst im neuen Jahr retourniert werden können).
Im Verlagswesen unterscheidet man zwischen drei Arten des Nachweises:
- Vollremission (Ganzstückremission): Die Händler schicken zum Nachweis die ganze Zeitung zurück.
- Titelkopfremission/Titelblattremission: Nur Titelblätter oder -köpfe werden von den Händlern an die Verlage weitergeleitet, das spart Porto- bzw. Frachtkosten. Den Rest der Zeitung vernichten die Händler; diese Remissionsart wird heutzutage kaum noch angewandt.
- Körperlose Remission: Die Zeitungen werden komplett entsorgt, d.h. der Verlag bekommt lediglich ein Warenflussprotokoll als Nachweis, dass der Händler die Anzahl an Exemplaren wirklich verkauft hat, nicht jedoch die unverkauften Exemplare. Der Nachweis der unverkauften Exemplare wird heutzutage über ein lückenloses elektronisches Erfassungssystem gewährleistet. Eine Variante der körperlosen Remission ist die Vertrauensremission, bei der der Verlag keine Möglichkeit zur Kontrolle der Angaben hat.
In einigen amerikanischen Büchern findet sich der Hinweis, dass sich der Leser an den Verlag wenden soll, wenn das Buch keinen Umschlag mehr besitzt. Eine Maßnahme gegen den Missbrauch der Titelblattremission.
Weblinks
- Remissionsverfahren
- Definition aus dem VDZ Vertriebslexikon, Website der DPV Deutscher Pressevertrieb GmbH
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