- Autohof
-
Als Autohöfe (auch Rasthöfe) werden in Deutschland und Teilen Österreichs Tank- und Rastanlagen bezeichnet, die – im Gegensatz zu den Raststätten – keine eigene und unmittelbare Zu- und Abfahrt zur Autobahn haben, sondern über eine reguläre Autobahn-Anschlussstelle erschlossen sind.
Inhaltsverzeichnis
Ausbau
Das Bundesverkehrsministerium hat in den letzten Jahren den (privaten) Neu- und Ausbau von Autohöfen abseits der Autobahn favorisiert, da man zunehmend das Problem sah, dass LKW-Fahrer die vorgeschriebenen Ruhezeiten nicht einhalten konnten. Der Ausbau der damals bundeseigenen Park- und Rastflächen an der Autobahn hielt mit dem rasanten Wachstum des Straßen-Güterverkehrs nicht mehr Schritt, zudem war der Anspruch der Fahrer an Komfort und Sicherheit gestiegen.
Voraussetzungen
Anfang 2001 wurden der Begriff „Autohof“ und seine Bedeutung für die Benutzer der Bundesautobahnen und Fernstraßen in die StVO aufgenommen und damit festgelegt. Bis eine Raststätte sich als Autohof bezeichnen darf und Anspruch auf eine Hinweisbeschilderung im Autobahnnetz hat (Zeichen 448.1), müssen besondere Voraussetzungen erfüllt sein, die in den Verwaltungsvorschriften zur StVO (VwV-StVO) zum Zeichen 448.1- Autohof aufgeführt sind. Hierbei handelt es sich um nachfolgende Kriterien:
- Der Autohof ist höchstens 1 km von der Anschlussstelle entfernt.
- Die Straßenverbindung ist für den Schwerverkehr baulich und unter Berücksichtigung der Anliegerinteressen Dritter geeignet.
- Der Autohof ist ganzjährig und ganztags (24 h) geöffnet.
- Es sind mindestens 50 LKW-Stellplätze an schwach frequentierten (DTV bis 50.000 Kfz) und 100 LKW-Stellplätze an stärker frequentierten Autobahnen vorhanden. PKW-Stellplätze sind davon getrennt ausgewiesen.
- Tankmöglichkeit besteht rund um die Uhr; für Fahrzeugreparaturen werden wenigstens Fachwerkstätten und Servicedienste vermittelt.
- Von 11 bis 22 Uhr gibt es ein umfassendes Speiseangebot, außerhalb dieser Zeit werden Getränke und Imbiss angeboten.
- Sanitäre Einrichtungen sind sowohl für Behinderte als auch für die besonderen Bedürfnisse des Fahrpersonals vorhanden.
Auf Autohöfe wird somit kurz vor der nächstgelegenen Autobahn-Anschlussstelle durch Zeichen 448.1 (Schriftzug Autohof über dem Ausfahrtsymbol auf blauem Grund) der StVO hingewiesen.
Aufgrund der bis Anfang 2001 undeutlichen Gesetzgebung und der seitdem noch nicht konsequenten Vorgehensweise der Genehmigungsbehörden ist es derzeit durchaus möglich, dass Betriebe, die als Autohof ausgeschildert sind, die o.g. Kriterien nicht oder nur zum Teil erfüllen. Die VEDA (Vereinigung Deutscher Autohöfe e. V.) setzt sich dafür ein, dass hier Abhilfe geschaffen wird.
Unterschiede
Aus Sicht der Mineralölgesellschaften ist ein Autohof eine Tankstelle mit Tankstellenshop und Restaurant und/oder Bistro. Insoweit wird oft von ESSO-, ARAL- oder SHELL-Autohöfen gesprochen. Diese Darstellung ist ein wenig irreführend, da die Mineralölgesellschaften die Autohöfe in der Regel nicht selbst betreiben, sondern diese verpachtet haben oder lediglich die Kraftstoffbelieferung vornehmen. Somit gibt es zwei Gruppen von Autohof-Betreibern:
- Pächter der Mineralölgesellschaften
- Selbstständige, mineralölkonzernunabhängige Betreiber
Aus der Sicht eines Autohof-Betreibers ist ein Autohof ein gastronomischer Betrieb mit Tankstelle und/oder weiteren Einrichtungen. Der Tankstellenshop wird, was die Positionierung angeht, der Tankstelle untergeordnet. Im Gegensatz zu einer Autobahnraststätte können sich bei einem Autohof noch über die Raststättenfunktion hinausgehende zusätzliche Einrichtungen befinden, wie ein Fast-Food-Restaurant, Konferenzräume, Hotel, Waschanlage, Industrie oder eine Diskothek. Auch Spieleinrichtungen sind nicht selten. Einer der größten Unterschiede zwischen einem Autohof und einer Autobahnraststätte ist der, dass der gastronomische Betrieb eines Autohofes meistens mit Bedienung stattfindet, wobei eine Autobahnraststätte in der Regel auf Selbstbedienung setzt.
Autohöfe können aufgrund der Lage auch städtebaulich angeschlossen sein, und etwa auch ein Industriegebiet oder gar Wohngebiete mitbedienen, ohne dass ein Befahren der Autobahn notwendig ist.
Weblinks
Wikimedia Foundation.