- RiStBV
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Die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) stellen ergänzende Verwaltungsvorschriften für Strafverfahren und Bußgeldverfahren in Deutschland dar.
Sie sind vom Bundesjustizministerium zusammen mit den Länderjustizministerien erlassen worden, um eine weitgehend bundeseinheitliche Sachbehandlung dieser Verfahren sicherzustellen. Die RiStBV haben als Verwaltungsvorschriften keine Gesetzeskraft und binden lediglich die weisungsgebundenen Bediensteten der Justizverwaltungen. Sie richten sich vor allem an die Staatsanwaltschaft, geben aber auch Hinweise für die nicht weisungsgebundenen Richter. Der RiStBV kommt damit wegen fehlender Außenwirkung keine Rechtsquellenqualität zu, fließen jedoch in das innerdienstliche Verfahren der Polizei und Justiz ein. Somit sind Verstöße dienstrechtlich beanstandbar.
Die RiStBV sind Bestandteil des Strafprozessrechts im weiteren Sinne. Die Richtlinien für das Strafverfahren stellen den ersten Teil der RiStBV dar und gliedern sich wie das Strafgesetzbuch in einen Allgemeinen und einen Besonderen Teil. Im Allgemeinen Teil finden sich unter anderem Regelungen zu den einzelnen Verfahrensabschnitten und zu besonderen Verfahrenssituationen. Der Besondere Teil der Richtlinien für das Strafverfahren geht auf einzelne Strafvorschriften des Haupt- und Nebenstrafrechts ein. Es folgen die Richtlinien für das Bußgeldverfahren. Am Schluss der RiStBV finden sich die Anlagen zu den Richtlinien für das Strafverfahren.
Siehe auch
Literatur
- Holm Putzke und Jörg Scheinfeld: Strafprozessrecht. Nomos. Baden-Baden 2005, ISBN 3-8329-0947-8.
- Claus Roxin: Strafverfahrensrecht. C. H. Beck, 25. Auflage, München 1998.
Weblinks
- Text der RiStBV
- Text der RiStBV von 1991 inklusive der Anlagen
- Seite des Bundesjustizministeriums zu den RiStBV
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