- Ricarda Brandts
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Ricarda Brandts (* 26. August 1955 in Erkelenz) ist eine deutsche Juristin und ehemals Richterin am Bundessozialgericht. Seit dem 26. November 2010 ist sie Präsidentin des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen.
Werdegang
Brandts schloss im Juli 1981 das Studium der Rechtswissenschaften mit der Ersten Juristischen Staatsprüfung ab. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung im April 1984 war sie vom September dieses Jahres bis April 1988 wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Allgemeine Rechtstheorie an der Ruhr-Universität Bochum. Hier wurde sie 1990 mit der Dissertation „Der Zusammenhang von Nötigungsmittel und Wegnahme beim Raub: zugleich ein Beitrag zu Grenzen und Schwierigkeiten der Kausallehre“ zum Dr. iur. promoviert.
Im April 1988 trat Brandts in die Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wo sie zunächst beim Sozialgericht Dortmund und ab 1992 beim Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen tätig war. Im Oktober 1995 ließ sie sich an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen versetzen, wo sie bis Oktober 1997 Leiterin des für die Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit zuständigen Referats war. Im November 1997 wurde Brandts zur Präsidentin des Sozialgerichts Dortmund ernannt. Im Juni 2000 folgte die Ernennung zur Vizepräsidentin des Landessozialgerichts.
Am 13. März 2008 wurde Brandts vom Richterwahlausschuss zur Richterin am Bundessozialgericht gewählt. Diese Tätigkeit trat sie zum 1. August 2008 an. Das Präsidium des Gerichts teilte Brandts dem für das Recht der Krankenversicherung zuständigen 1. Senat zu.[1]
Am 26. November 2010 wurde sie zur neuen Präsidentin des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen ernannt.
Brandts ist Lehrbeauftragte der Universität Duisburg-Essen sowie Ruhr-Universität Bochum und Mitautorin eines Kommentars zum Arbeitsförderungsrecht.
Einzelnachweise
Weblinks
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