- Richtwert
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Ein Richtwert ist ein Messwert oder Zahlenwert, den man einhalten und nach dem man sich richten soll, ohne dass ein Zwang dazu besteht oder Strafen drohen. Er ist eine Empfehlung, aber mit einem gewissen Nachdruck.
Die Einhaltung eines Richtwertes ist erwünscht und soll angestrebt werden. Nach freiem Ermessen kann man nicht handeln, denn dann brauchte man keinen Richtwert anzugeben. Im Gegensatz zum Richtwert muss man einen Grenzwert unbedingt einhalten.
Handelt man ohne guten Grund gegen Richtwerte, so kann man unter Umständen fahrlässig oder grob fahrlässig handeln. Dies kann indirekt bestraft werden, indem dann zum Beispiel Versicherungen Schäden nicht mehr ersetzen.
Ein Richtwert kann Toleranzgrenzen haben. Darin sind unter anderem Messungenauigkeiten enthalten.
Für die Unterscheidung der modalen Hilfsverben müssen, sollen, dürfen und können gibt es die DIN 820-2:2000-01 Anhang E „Normungsarbeit - Teil 2: Gestaltung von Normen“. Einem Richtwert entspricht nach dieser Sprachregelung in etwa das Verb „sollen“.
Beispiele für Richtwerte sind:
- Richtgeschwindigkeit auf Straßen
- Bodenrichtwert von Grundstücken
In der Regelungstechnik spricht man statt vom Richtwert vom Sollwert im Vergleich zum Istwert.
Weblinks
- Die Modalen Hilfsverben in Normen, Vorschriften und Spezifikationen (PDF-Datei; 58 kB)
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