Bodenrichtwert

Bodenrichtwert

Der Bodenrichtwert ist im deutschen Städtebaurecht ein durchschnittlicher Lagewert, ermittelt aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung ihres Entwicklungszustandes. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens alle zwei Jahre zu einem festen Stichtag (in der Regel zum 31. Dezember bzw. 1. Januar) ermittelt. Er ist sehr bedeutsam für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden im Rahmen der Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren aus Kaufpreisen ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Transaktionen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Es ist von großer Bedeutung, den Bodenwert eines Grundstücks mittels sachverständiger Anpassung vom Bodenrichtwert abzuleiten. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Bewertungsgrundstücks können durchaus erheblich sein.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist § 196 BauGB: Auf Grundlage der Kaufpreissammlung sind flächendeckend durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung des unterschiedlichen Entwicklungszustands zu ermitteln (Bodenrichtwerte).

Die ermittelten Bodenrichtwerte beziehen sich auf Bodenrichtwertzonen, in denen einheitliche Wertverhältnisse herrschen. Bodenrichtwertzonen können bestimmte Straßen, Straßenzüge oder ganze Stadtteile und Ortschaften umfassen.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt gemäß § 193 BauGB durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte. Jedermann kann von den Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen.

Veröffentlichungsformen

Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen. Die Bodenrichtwertkarten sind spezielle Karten, in denen unter Angabe der wertbeeinflussenden Lagemerkmale die jeweils gültigen Bodenrichtwerte je m² Grundstücksfläche eingetragen werden.

In mehreren Bundesländern wurden die Bodenrichtwerte eine Zeitlang auf CD bzw. DVD veröffentlicht; inzwischen gibt es sie für alle Bundesländer im Internet[1] (siehe unten).

Sie können über die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse (in der Regel bei den Kataster- oder Vermessungsämtern angesiedelt) bezogen werden, in manchen Ländern auch über die lokalen Bauämter. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse geben auch mündliche Auskünfte, die in der Regel kostenlos sind. In einigen Gemeinden, z.B. in München, werden jedoch für jede Anfrage EUR 30,-- berechnet.

Viele Bundesländer stellen die Bodenrichtwerte im Internet zur Verfügung:

  • Bayern: [1] und [2] (2010 noch nicht vollständig, teilweise kostenpflichtig)
  • Berlin: [3] (kostenfreie Einsicht, Abdrucke kostenpflichtig, 3 € je Abfrage)
  • Brandenburg [4] (Ansicht der Bodenrichtwerte mit ihren erläuternden Merkmalen frei)
  • Hessen: [5] (Generalisierte Bodenwerte)
  • Niedersachsen [6] (kostenpflichtig, 5 € je 15 Minuten)
  • Nordrhein-Westfalen: [7] (Ansicht der Bodenrichtwerte mit ihren erläuternden Merkmalen frei, Ausdrucke 5 - 40 €)
  • Rheinland-Pfalz: [8] (Bodenrichtwerte-Online Rheinland-Pfalz)
  • Sachsen-Anhalt: [9]
  • Schleswig-Holstein: [10]
  • Thüringen: [11] (Bodenrichtwertinformationssystem Thüringen)

Im Rahmen der Initiative Deutschland-Online ist ein bundesweites Auskunftsportal für Bodenrichtwerte geplant (VBORIS - vernetztes Bodenrichtwertinformationssystem).

Einzelnachweise

  1. Linksammlung

Weblinks

Siehe auch

Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

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