Außenfeuerstellung

Außenfeuerstellung

Als Außenfeuerstellung werden Stellungen außerhalb von Truppenübungsplätzen bezeichnet, von denen aus mit Artillerie in das Gelände des eigentlichen Übungsplatzes hineingeschossen wird. Der Hintergrund hierfür ist, dass die Reichweite moderner Geschütze und Artillerieraketen so groß ist, dass kaum ein Truppenübungsplatz groß genug ist, um Abschuss- und Einschlagsort aufzunehmen.

Das Schießen aus Außenfeuerstellungen in einen Truppenübungsplatz wird normalerweise öffentlich bekanntgemacht (im Amtsblatt, durch Aushänge etc.), damit Landwirte, Jäger und andere Personen, die sich sonst im Bereich der Stellung bewegen, diese entsprechend meiden. Das Überschießen von Wohnsiedlungen ist in Deutschland verboten.


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