- Ring (Heraldik)
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Ein Ring ist in der Heraldik eine gemeine Figur und ist eigentlich ohne Symbolkraft und somit im Wappen ein unbedeutendes Bild.
Die Darstellung gleicht der Unterlegscheibe aus dem Maschinenbau. Im Mittelalter galt er als Zeichen der bischöflichen Würde[1]. Alle heraldischen Farben sind möglich. Die Anzahl wird in vielen Wappen auf drei beschränkt und dann zwei über eins (2:1) gestellt.
Viele kleine Ringe sind zum Füllen der Schildfläche geeignet, also zum Bestreuen, Belegen oder Bestecken. Auch werden sie wie Kettenglieder ineinander verschlungen im Wappen gezeigt.
Möglich ist die Darstellung eines Schmuckringes. Diese Ringe werden gelegentlich durch eine Hand, besonders am ausgestreckten Arm (Stargarder Arm), der auch geharnischt sein kann, gehalten. Ist er mit einem Stein besetzt, so muss das beschrieben werden.
Ist ein gemeines Kreuz an den Enden seiner Arme mit Ringen besetzt, so ist es ein Ringkreuz.
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Wappen von Ringsberg, Schleswig-Holstein
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Wappen von Mühlacker, Baden-Württemberg
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Wappen von Neustrelitz, Mecklenburg-Vorpommern
Literatur
- ↑ Lexikon Heraldik, Gert Oswald, VEB Bibliographische Institut Leipzig, 1984
Weblinks
Commons: Ringe in der Heraldik (annelet/annulet) – Sammlung von Bildern, Videos und AudiodateienCommons: Schmuckringe als gemeine Figur (ring) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien -
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