Außer Dienst

Außer Dienst
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Außer Dienst (a. D., auch a.D.) ist ein Zusatz zur Amts- bzw. Dienstbezeichnung oder zum Dienstgrad von Beamten, Richtern, Soldaten und anderen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis standen (z. B. Minister, Senatoren, Parlamentarische Staatssekretäre) und sich nicht mehr im aktiven Dienst befinden. Dieser Zusatz kennzeichnet nicht unbedingt das Erreichen der Altersgrenze, sondern den Status des Ausgeschiedenseins aus dem Dienst, zu dem es aus unterschiedlichen Gründen gekommen sein kann. Dagegen weist der Zusatz „i. R.“ („im Ruhestand“) auf das Erreichen der Altersgrenze hin. Der Zusatz „i. R.“ ist aber gesetzlich nicht geregelt und wird auch von ehemaligen Angestellten verwendet.

Die Führung des Zusatzes „a. D.“ ist zum Beispiel für deutsche Bundesbeamte im Bundesbeamtengesetz (BBG), § 86, geregelt. Ein Auszug:

„(3) Ruhestandsbeamte dürfen die ihnen bei der Versetzung in den Ruhestand zustehende Amtsbezeichnung mit dem Zusatz ‚außer Dienst‘ (‚a.D.‘) und die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel weiterführen. Wird ihnen ein neues Amt übertragen, so erhalten sie die Amtsbezeichnung des neuen Amtes; gehört dieses Amt nicht einer Besoldungsgruppe mit mindestens demselben Endgrundgehalt (§ 26 Abs. 1 Satz 2) an wie das bisherige Amt, so dürfen sie neben der neuen Amtsbezeichnung die des früheren Amtes mit dem Zusatz ‚außer Dienst‘ (‚a.D.‘) führen. Ändert sich die Bezeichnung des früheren Amtes, so darf die geänderte Amtsbezeichnung geführt werden.“

„(4) Einem entlassenen Beamten kann die oberste Dienstbehörde die Erlaubnis erteilen, die Amtsbezeichnung mit dem Zusatz ‚außer Dienst‘ (‚a.D.‘) sowie die im Zusammenhang mit dem Amt verliehenen Titel zu führen. Die Erlaubnis kann zurückgenommen werden, wenn der frühere Beamte sich ihrer als nicht würdig erweist.“

Entsprechende Regelungen befinden sich auch in den Beamtengesetzen der Länder.

Ehemalige Soldaten führen nach dem Ausscheiden bis zum Ende der Wehr- bzw. Dienstleistungspflicht den Zusatz „der Reserve“ („d. R.“) zum Dienstgrad. Nach Erreichen der Altersgrenze können sie daran „außer Dienst“ anhängen (z. B. „Feldwebel d. R. a. D.“).

Beamte außer Dienst bzw. im Ruhestand können unter bestimmten Voraussetzungen auch wieder in Dienst gestellt werden (Reaktivierung). So geschehen beispielsweise mit Ingeborg Knipper, Oberstudienrätin a. D. der Hamburger Schulbehörde, die aus dem Ruhestand reaktiviert und dann Leiterin des Amtes für Schule der damaligen Behörde für Bildung und Sport (BBS) wurde (2002–2003).

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  • außer Dienst stellen — stilllegen; einmotten; ausmustern; ausrangieren …   Universal-Lexikon

  • außer Dienst gestelltes Schiff — Auflieger …   Universal-Lexikon

  • Dienst — der; (e)s, e; 1 nur Sg; die berufliche Arbeit, besonders als Beamter, Soldat, Arzt, Krankenschwester o.Ä. <den / zum Dienst antreten; im / außer Dienst sein; Dienst haben, machen, tun; sich zum Dienst melden; einen Dienst ausüben, verrichten,… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

  • Dienst — der; [e]s, e; auch zu Diensten stehen; etwas in Dienst stellen (in Betrieb nehmen); außer Dienst (Abkürzung a. D.); der D✓diensthabende oder Dienst habende Beamte; die D✓diensttuende oder Dienst tuende Ärztin; D✓dienstleistende oder Dienst leist …   Die deutsche Rechtschreibung

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