- Außerstreitgesetz
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Das Außerstreitgesetz ist das österreichische Gesetz, das die besonderen Vorschriften für Außerstreitverfahren (Verfahren außer Streitsachen) enthält. Es ist neben der Zivilprozessordnung und der Jurisdiktionsnorm die wichtigste Rechtsquelle im Erkenntnisverfahren des Zivilverfahrensrechts.
Basisdaten Titel: Außerstreitgesetz Langtitel: Bundesgesetz über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer Streitsachen Abkürzung: AußStrG Typ: Bundesgesetz Geltungsbereich: Republik Österreich Rechtsmaterie: Zivilverfahrensrecht Fundstelle: BGBl. I Nr. 111/2003 Inkrafttretensdatum: 13. Dezember 2003 Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung! Gliederung
- I. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen
- 1. Abschnitt: Anwendungsbereich und Parteien
- 2. Abschnitt: Verfahren
- 3. Abschnitt: Beschlüsse
- 4. Abschnitt: Rekurs
- 5. Abschnitt: Revisionsrekurs
- 6. Abschnitt: Abänderungsantrag
- 7. Abschnitt: Kostenersatz
- 8. Abschnitt: Durchsetzung von Entscheidungen
- II. Hauptstück: Verfahren in Ehe-, Kindschafts- und Sachwalterschaftsangelegenheiten
- 1. Abschnitt: Abstammung
- 2. Abschnitt: Annahme an Kindes statt
- 3. Abschnitt: Legitimation durch den Bundespräsidenten
- 4. Abschnitt: Eheangelegenheiten
- 5. Abschnitt: Anerkennung ausländischer Entscheidungen über den Bestand einer Ehe
- 6. Abschnitt: Unterhalt
- 7. Abschnitt: Regelung der Obsorge und des persönlichen Verkehrs zwischen Eltern und minderjährigen Kindern
- 8. Abschnitt: Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen über die Regelung der Obsorge und das Recht auf persönlichen Verkehr
- 9. Abschnitt: Verfahren über die Sachwalterschaft für behinderte Personen
- 10. Abschnitt: Vermögensrechte Pflegebefohlener
- 11. Abschnitt: Sonstige Bestimmungen
- III. Hauptstück: Verlassenschaftsverfahren
- 1. Abschnitt: Vorverfahren
- 2. Abschnitt: Verlassenschaftsabhandlung
- 3. Abschnitt: Verfahren außerhalb der Abhandlung
- IV. Hauptstück: Beurkundungen
- V. Hauptstück: Freiwillige Feilbietung
Rezeption
Am 1. Januar 2011 wurde eine modifizierte Fassung des österreichischen Außerstreitgesetz im Fürstentum Liechtenstein in Kraft gesetzt (Gesetz vom 25. November 2010 über das gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten ausser Streitsachen. Kurztitel: Ausserstreitgesetz; Abkürzung: AussStrG. Publiziert in LGBl 454/2010).
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Rechtsquelle (Österreich)
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- I. Hauptstück: Allgemeine Bestimmungen
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