Risikofrüherkennungssystem
- Risikofrüherkennungssystem
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Das Risikofrüherkennungssystem ist ein Teil des Risikomanagements eines Unternehmens.
Deutsches Recht
Nach § 91 Abs. 2 AktG sind Aktiengesellschaften per Gesetz ausdrücklich zur Einrichtung eines Risikofrüherkennungssystems verpflichtet
Nach § 317 Abs. 4 HGB hat der Abschlussprüfer das Risikofrüherkennungssystem in die Abschlussprüfung mit einzubeziehen. § 321 HGB regelt die Berichterstattungspflicht zum Ergebnis dieser Prüfung.
Von Seiten des IDW wird diese Prüfung des Risikofrüherkennungssystems nach § 317 Abs. 4 HGB vom Prüfungsstandard IDW PS 340 näher bestimmt.
Das Deutsche Institut für interne Revision (IIR) hat zu diesem Thema den IIR Revisionsstandard Nr. 2 verabschiedet.
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