- Royal Consort
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Ein Royal Consort ist im englischen Sprachgebrauch die Bezeichnung für einen Ehepartner eines souverän regierenden Monarchen. Die anerkannte Ehefrau eines Königs ist eine Queen Consort (deutsch Königingemahlin) oder meist auch nur Queen, während für den Ehemann einer Königin keine allgemein gültige Form existiert (möglich sind aber u. a. Prince Consort oder King Consort).
Die männliche Form eines Royal Consort findet seine Entsprechung im Deutschen in etwa in den Begriffen Prinzgemahl oder Titularkönig. Bei der Übertragung der weiblichen Form ins Deutsche besteht die Problematik, dass sowohl der Begriff Queen Regnant (deutsch regierende Königin) als auch Queen Consort mit Königin übersetzt werden kann. Im Deutschen hingegen fehlt diese Unterscheidung zwischen einer aus eigenem Recht souverän herrschenden Königin und einer aufgrund ihrer Ehe mit einem König in diesen Rang erhobenen Königin, da im deutschen Sprachgebiet aufgrund der allgemeinen Praxis des Salischen Rechts nur Königinnen im letztgenannten Sinne existierten.
Nach britischem Recht ist auch eine Queen Consort, obwohl dessen Gemahlin, eine Untertanin des Königs. Allerdings teilt sie mit ihm dessen Würden[1] und genießt gewisse Privilegien. Ihr formeller Titel lautet Queen Consort und auch für sie gilt genau wie für den König die Anrede Her Majesty. Ihren Tod zu planen kam einem Hochverrat gleich, genauso wie mit ihr in sexueller Beziehung zu stehen. Nach dem Tod ihres königlichen Gemahls wird sie zur Queen Dowager (dt. Königinwitwe).[2]
Trotzdem hat eine Queen Consort im Unterschied zu einer Queen Regnant nicht denselben Status wie ein König, sondern ist diesem vom Rang her nachgeordnet. Auch der männliche Gegenpart – nämlich der Ehegatte einer Queen Regnant – nimmt gegenüber seiner Frau und souveränen Monarchin einen niedrigeren Rang ein, was sich bei ihm allerdings auch in der Anrede als Royal Highness widerspiegelt.
Auch wenn er oft als Prince Consort bezeichnet wird, hat ein männlicher Royal Consort im Gegensatz zur weiblichen und üblicheren Queen Consort keinen festgelegten formalen Titel. Philipp II. von Spanien erhielt von seiner Gattin Queen Mary I. den Titel King Consort, Queen Victoria ernannte Albert von Sachsen-Coburg und Gotha zum Prince Consort, während Philip Mountbatten, Duke of Edinburgh, als Gatte von Elisabeth II., von ihr den Titel Prince verliehen bekam.
Einzelnachweise
- ↑ Consort, in: Charles Arnold-Baker: The Companion to British History, Longcross Press 1996, S. 353.
- ↑ Consort, in: Encyclopædia Britannica, 14. Aufl., Bd. 6, London [u.a.]: Benton 1964, S. 377.
Literatur
- Charles Arnold-Baker: The Companion to British History. Longcross Press, Tunbridge Wells 1996, ISBN 0-902378-10-4.
- Encyclopædia Britannica. 14. Auflage. Band 6. Benton, London u. a. Benton, 1964.
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