- Rudergänger
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Als Rudergänger wird derjenige Seemann bezeichnet, der nach den Weisungen des Steuermanns, des nautischen Offiziers oder des Kapitäns bzw. Skippers ein Schiff mit dem Ruder steuert.
In der Marine wird der beste Rudergänger als "Gefechtsrudergänger" bezeichnet. Dieser Begriff hat auch in die Handelsschifffahrt Eingang gefunden. Dieser Rudergänger wird dann eingesetzt, wenn es auf sehr genaues Steuern ankommt, zum Beispiel im Revier oder bei Hafen- oder Anlegemanövern.
In der Sportschifffahrt ist für den Rudergänger keine besondere Ausbildung erforderlich. Der Skipper muss den Führerschein für die entsprechende Bootskategorie besitzen, anders als beim Straßenverkehr muss er aber zu keinem Zeitpunkt das Ruder selber bedienen, sondern kann das jedem fähigen Crewmitglied überlassen. Letztlich ist er aber für die Aktionen des Rudergängers verantwortlich.
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