- Rudolf Hennig (Raubmörder)
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Rudolf Hennig (* 1874; † 1906) war ein Raubmörder. Die Tat und die Flucht Rudolf Hennigs wurde verfilmt. Diese Verfilmung führte zur Einführung der Vorzensur für Filme im Deutschen Reich.
Inhaltsverzeichnis
Leben
Hennig war Lederarbeiter. Am 9. Dezember 1905 wurde die Leiche des ehemaligen Kellners Giernoth nahe einer Straße zum Wannsee gefunden. Die Ermittlungen ergaben relativ schnell, dass die letzte Person, die das Opfer lebend gesehen hatte, Hennig war. Hennig wurde daraufhin zur Fahndung ausgeschrieben und ein Steckbrief gefertigt.
Am 6. Februar 1906 traf ein Kriminalbeamter in der Schönhauser Allee in Berlin auf Hennig, von dem bekannt war, dass er dort Kontakte zu Frauen unterhielt. Hennig konnte sich der Festnahme entziehen, indem er den Beamten mit einer Pistole vor der Tür eines Polizeireviers niederschlug. Die Beamten im Revier nahmen die Verfolgung auf und umstellten ein Haus, in das Hennig geflohen war. Der Gesuchte entkam über das Dach in ein Nachbarhaus. In der Folge wurde zwar Hennigs Wohnung aufgefunden und durchsucht, ebenso eine nahe Kleingartenkolonie sowie die Umgebung der Schönfelder Allee und der Kopernikusstraße. Gefunden wurden lediglich Papiere des Ermordeten in der Wohnung Hennigs. Es kam in der Folge noch zur Verhaftung zweier Personen, die irrtümlich für Hennig gehalten wurden. Hennig bot dem Berliner Lokalanzeiger seine Lebensgeschichte zum Kauf an. Dieser ging zum Schein auf das Angebot ein und bot 1.700 M, tatsächlich wurde aber die Polizei unterrichtet. Hennig entfernte sich vom Übergabeort, da er Verdacht geschöpft hatte. In der Folge wurde die Belohnung auf die Ergreifung Rudolf Hennigs von ursprünglich 500 auf 3.000 M erhöht.
Am 15. März 1906 beobachtet ein Mann einen Fahrraddiebstahl durch Hennig in Stettin und verfolgte den Dieb. Hennig gerät bei der Flucht in die Arme eines Polizisten, der ihn festnimmt. Am 30. April und 1. Mai 1906 fand die Verhandlung gegen Hennig statt, es wird auf die Todesstrafe erkannt und Rudolf Hennig kurz darauf hingerichtet.
Verfilmung und Einführung der Vorzensur
Die Flucht Hennigs wurde bereits 1906 unter der Regie Gustav Schönwalds unter dem Titel Die Flucht und Verfolgung des Raubmörders Rudolf Hennig über die Dächer von Berlin verfilmt.[1] Dieser Film war zunächst erfolgreich, am 13.April verbot der Polizeipräsident von Berlin die Aufführung mit der Begründung, der Film verunglimpfe die Polizei und greife in ein laufendes Verfahren ein. Am 18. April 1906 wurde dieses Verbot wieder aufgehoben. Am 5. Mai 1906 erging eine Polizeiverordnung, nach der jeder Film, der in Berlin gezeigt würde, zuerst polizeilich geprüft werden müsse. Zuvor galt die Nachzensur, d.h. nach dem Anlaufen des Films konnten Polizeibeamte Filme verbieten, nicht aber bereits vor Anlaufen.[2]
In der Folge werden ähnliche Verordnungen auch in den meisten anderen Ländern des Reiches erlassen.
Sonstige literarische Erwähnungen
Kurt Tucholsky nannte 1920 noch einen fiktiven Buchtitel „Mein letzter Lustmord. Von Raubmörder Hennig“[3] und erwähnte an anderer Stelle, dass Henning Erstaunliches in der Höhengymnastik geleistet habe.[4]
Einzelnachweise
- ↑ IMDb
- ↑ Quellen zur Filmgeschichte 1906-1920: Artikel zur Geschichte der Filmzensur, www.kinematographie.de
- ↑ Als „Ignaz Wrobel“, Das politische Feigenblatt, in: Tucholsky, Gesamtausgabe (Anm. 2), Bd. 4: Texte 1920, hrsg. von Bärbel Boldt, Gisela Enzmann-Kraiker und Christian Jäger, Reinbek 1996, S. 231-233, S. 232.
- ↑ Ebenfalls als „Ignaz Wrobel“, Auf Diebstahl: Todesstrafe -!, in: Kurt Tucholsky, Gesamtausgabe. Texte und Briefe, hrsg. von Antje Bonitz, Dirk Grathoff, Michael Hepp und Gerhard Kraiker, Bd. 5: Texte 1921-1922, hrsg. von Roland und Elfriede Links, Reinbek 1999, S. 84-88, S. 84f.
Weblinks
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