Rufnummernportabilität

Rufnummernportabilität

Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Providers eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein.

Die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk (Mobile Number Portability) wurde in Deutschland im Jahre 2002 eingeführt. Aufgrund der hohen Interconnection-Gebühren der verschiedenen Provider war fraglich, ob dies sinnvoll ist. Erfahrungen (anderer Länder) zeigen, dass sich die Tarifierung an die neue Situation anpasst.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

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Die Geschichte der Rufnummernmitnahme ist eng verknüpft mit der Elektronifizierung der Nachrichtennetze. Bei der Erfindung der öffentlichen Telefonnetze gab es gar keine Rufnummern, sondern das Fräulein vom Amt, das zu einem benannten Anschlussort den von ihr angenommenen Ruf auf eine ausgehende Leitung weiterschaltete. Dies nennt sich heute Handvermittlung. Die Erfindung der elektromechanischen Hebdrehwähler ermöglichte dann Selbstwählgespräche.

Dieses Wählverfahren wurde später POTS (Plain old telephone service) getauft. Jede Ziffer (oder Ziffernpaar bei Hunderterwählern) bestimmte an einem Hubwähler die ausgehende Leitung. Die gesamte Ziffernfolge bestimmte somit den physisch geschalteten Pfad an Leitungsabschnitten zwischen zwei Endstellen.

Häufig genutzt wurde diese POTS-Wahl auch für Querverbindungen. Ein Betrieb konnte zwischen seinen Betriebsteilen eine private Leitung spannen, die durch eine spezielle Vorwahl genutzt wurde. Innengespräche zwischen Betriebsteilen blieben so kostenlos, da sie nicht über den öffentlichen Provider erfolgten.

Gleichsam gab es solche Querverbindungen auch im öffentlichen Netz. Insbesondere in Grenzregionen waren benachbarte Gemeinden direkt verbunden. Statt der nationalen oder internationalen Vorwahl hatten Nachbargemeinden eine Kurzvorwahl. Dies ermöglichte Gespräche zum geringeren Ortsnetztarif. Technisch hieß das, dass statt der Leitung zum nationalen Hauptvermittlungsknoten eine Querleitung angesprochen wurde.

Die Einführung der 0800-Freecall-Nummern brachte jedoch zunehmend Probleme. (In den USA setzen sich schon früh 0800-Vanity-Rufnummern durch). Im POTS können eigentlich nur Rufnummernblöcke vergeben werden, deren Endstellen dann physisch dicht beieinanderliegen (außer man schaltete eine einzelne Direktverbindung über einen Anschluss ohne Anschlussleitung). Stattdessen sinnvoller ist, die Rufnummern der 0800-Dienste von der physischen Leitung zu entkoppeln, sodass das Call Center eines Dienstanbieters beliebig beheimatet sein kann.

Technisch realisiert wurde dies durch ein elektronisches Signalisierungsnetzwerk (seit 1970ern das SS7). Wenn eine Vermittlung die Vorwahl "0800" erkennt, dann werden alle folgenden Nummern aufgesammelt, und über das digitale Signalisierungsnetzwerk eine Abfrage an eine zentrale Datenbank geschickt. Diese zentrale Datenbank findet zur angefragten Diensterufnummer die traditionelle POTS-Rufnummer, und gibt diese an die Vermittlungsstelle zurück. Anhand der Rufnummerauflösung kann diese nun den physischen ausgehenden Leitungspfad wählen.

Diese Form der Nummernauflösung basiert auf elektronischen Verfahren, die mit den alten elektromechanischen Hebdrehwählern nicht möglich war - einzeln eingetippte Ziffern müssen aufgesammelt werden (gespeichert) und in einem Block an eine elektronische Datenbank geschickt werden, wo sie mit dessen gespeicherten Zuordnungen zum physischen Ort verglichen werden. Die neue Technik ermöglichte es nun jedoch, die Zuordnung der 0800-Nummer zu einer POTS-Nummer zu ändern, sodass ein Call Center auch umziehen kann, die beworbene Rufnummer jedoch gleich bleibt. Die Rufnummernmitnahme war geboren.

Anfänglich beließ man die Ortsnetzvermittlungen mit ihren elektromechanischen Hebdrehwählern, und schaltete auf den POTS-Ausgang der 0800-Vorwahl eine Querverbindung zu einer digitalen elektronischen Vermittlungsstelle. Die weitere Digitalisierung der Nachrichtennetze erfolgte dann schrittweise. Sie war in Deutschland Ende der 1980er, in den USA erst Ende der 1990er abgeschlossen. Bestehende analoge Anschlüsse sind heute tatsächlich nur auf dem letzten Erdkabel analog, die gesamte Vermittlung erfolgt dahinter voll digital. Im neuen ISDN-basierten Netz ist es dabei die Regel, dass eine Rufnummer in einem Schritt übertragen wird.

Dies ermöglicht, dass das Nachrichtennetz die jeweils günstigste physische Leitung selbst anwählen kann. Die Quervorwahlen auch der Ortsvermittlungen entfielen nach und nach, stattdessen tarifieren die öffentlichen Netze selbst eine geringere Gebühr in Nachbarorte auch bei unterschiedlicher Ortsnetzvorwahl. Schon aus Gründen der Störfestigkeit wurden Ortsnetzvorwahlen von den physischen Leitungen zunehmend entkoppelt. Dies Entkopplung trifft auch auf voll digitalisierte Ortsnetze zu.

Die Rufnummer kann in den digitalisierten Ortsnetzen beliebig zugeordnet werden. Dies wurde als Service insbesondere für Geschäftsleute eingerichtet - die schon beworbene Ortsnetz-Rufnummer konnte auch bei Ortswechsel in einen anderen Anschlussbereich (innerhalb der Ortsnetzgrenzen) beibehalten werden - was zuvor nur bei Umzug innerhalb des Anschlussbereichs möglich war und physikalische Leitungsumschaltungen voraussetzte, wurde nun ein erschwinglicher und allgemein verfügbarer Dienst. Ende der 1990er Jahre wurde der "Umzug" mit Rufnummernmitnahme sogar kostenlos.

Tatsächlich gibt es keine Begründung, nur eine Rufnummernauflösung für "0800"-Nummer, Ortsnetznummer oder Anschlusskennung im Ortsnetzbereich durchzuführen. Die "0700"-Nummern ermöglichen, eine ganz persönliche Rufnummer zu wählen und diese einem beliebigen physischen Anschluss zuzuordnen. Die Rufnummernmitnahme im engeren Sinne entfällt, da für diese Rufnummern keine ursprüngliche Zuordnung zu Endgeräten vorgesehen ist.

Das Aufkommen mehrerer konkurrierender Netzbetreiber stellt die physische Zuordnung vor höhere Anforderungen. Weder die Ortsnetzvorwahl noch die Mobilfunkvorwahl müssen mehr einen speziellen Netzbetreiber auswählen - wo früher die Vorwahl bestimmte, welcher Betreiber mit seiner Datenbank die nachfolgenden Ziffern auflösen wird, müssen nun die Inhalte der vormals separaten Datenbanken der Betreiber formal zusammengeführt werden, und jede Rufnummer ist innerhalb dieser Gruppe beliebig portierbar.

Eine generelle nationale Portierung von Rufnummern wurde jedoch unterlassen, da es sich eingebürgert hat, dass Kunden anhand der Vorwahl eine Abschätzung der entstehenden Gebühren vornehmen können. Wo dieses heute schon durch Endkunden schwer einschätzbar ist, erfolgt eine kostenlose Ansage des Tarifs zu Anfang eines Gesprächs. Gerade durch die ursprünglich sehr verschiedenen Tarife der Mobilfunknetze war die Mobile Number Portability anfänglich umstritten, wodurch Rufnummernmitnahme dazu führen kann, dass ursprünglich netzinterne Gespräche zu netzübergreifenden Gesprächen werden konnten, die ein Mehrfaches kosten konnten.

Eine jüngere Entwicklung, Ende 2000er, geht in Richtung einer generellen nationalen Portierung von Rufnummern. Dies hat zwei Hauptgründe - zum einen werden nationalweite Gespräche nun einheitlich (und nicht mehr entfernungsabhängig) tarifiert, da die Fernvermittlungskosten stark gesunken sind, und mittlerweile nahe dem Ortstarif liegen - die weit überragenden Kosten entstehen heute auf der letzten Meile; so zeichnet sich eine Entwicklung ab, dass ein Einheitstarif entsteht. Zum anderen kommt es zu einer Knappheit der verfügbaren Nummern, da Personen zunehmend mehrere Nummern haben. So wird mittlerweile empfohlen, die nationalen Vorwahlen abzuschaffen und durch Wiedergewinnung einer Verkehrsausscheidungsziffer 11% mehr Nummern zu bekommen. In kleineren Ländern (Schweiz, Tschechien, Estland) ist die landesweite Portierung von Festnetznummern mittlerweile eingeführt und wird als "lebenslange Rufnummer" beworben. Die Weiterentwicklung von der traditionellen Anschlussrufnummer zur generellen Personenrufnummer ist jedoch noch nicht definiert. In Deutschland hat die Regulierungsbehörde 2005 für diesen Zweck die ortsunabhängige nationale Teilnehmervorwahl 032 etabliert, da sie den Ortsbezug der traditionellen geografischen Rufnummern mit Ortsvorwahl weiter aufrechterhalten möchte.

Festnetz

Die Rufnummernmitnahme im Festnetz wird auch bezeichnet als Local Number Portability (LNP) oder Festnetzrufnummernportierung. Hierbei wird beim Wechsel zu einem neuen Netzanbieter die ortsgebundene Telefonnummer behalten. Nicht damit zu verwechseln ist die ebenfalls mögliche Beibehaltung einer Rufnummer bei einem Umzug innerhalb eines Ortsnetzes ohne Wechsel des Netzanbieters.

Deutschland

In Deutschland ist LNP seit 1998 möglich. Das verwendete Verfahren wurde im „Arbeitskreis für Nummerierung und Netzzusammenschaltung“ (AKNN) von einer Arbeitsgruppe ("Unterarbeitskreis Administrative und betriebliche Fragen beim Wechsel des Teilnehmer- bzw. Verbindungsnetzbetreibers") ausgearbeitet, die sich aus Mitarbeitern einzelner Netzbetreiber zusammensetzt. Details zur Portierung einer Rufnummer im Ortsnetzbereich sind in der BMPT-Amtsblattverfügung 282 vom 19. November 1997 geregelt. Es funktioniert im Gegensatz zur Mobile Number Portability größtenteils manuell. Ein elektronisches Verfahren ist in der Erprobung.

Ablauf

Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle vom aufnehmenden Netzbetreiber an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein. Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen. Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dies muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der Rufumlenkzeit, geschehen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert.

Die Rufumlenkzeit beträgt derzeit 60 Tage. Während dieser Zeit, in der die unbeteiligten Netzbetreiber Anrufe möglicherweise noch zum ehemaligen Netzbetreiber leiten, schaltet dieser eine Rufumsteuerung, leitet Anrufe also in das korrekte Zielnetz weiter. Nach Ablauf der Rufumlenkzeit darf er diese Rufumsteuerung abschalten, so dass fehlgeleitete Anrufe danach nicht mehr notwendigerweise ihr Ziel erreichen. Dies führt gelegentlich zu dem Effekt, dass ein zunächst augenscheinlich erfolgreich portierter Anschluss nach zwei Monaten plötzlich von manchen Netzbetreibern aus nicht mehr erreichbar ist. Grund dafür ist häufig, dass mindestens einer der beiden beteiligten Netzbetreiber versäumt hat, die entsprechende Meldung im Portierungsdatenaustausch zu veröffentlichen.

Mobilfunk

Die Rufnummernmitnahme in Mobilfunknetzen bezeichnet man auch als Mobile Number Portability (MNP). Hierbei wird bei Anbieterwechsel die komplette Rufnummer inklusive Vorwahl behalten.

Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Juli 2006 geurteilt, dass die nationalen Regulierungsbehörden eine Preisobergrenze für die vom Mobilfunkkunden an den alten Anbieter zu zahlenden Gebühren festlegen dürfen. Der Preis muss kostenorientiert sein und darf nicht abschreckend wirken.

Deutschland

In Deutschland ist die Rufnummernmitnahme seit dem 1. November 2002 in allen Mobilfunknetzen möglich.

Während die Mitnahme einer Rufnummer gemäß regulatorischer Vorgabe von jedem Provider unterstützt werden muss, ist ein Provider nicht verpflichtet, Rufnummern zu sich aufzunehmen. Nicht jeder Anbieter unterstützt die Rufnummern-Mitnahme zu seinen Prepaid-Angeboten.

Bei portierten Rufnummern ist die Netzzugehörigkeit anhand der Vorwahl nicht mehr erkennbar. Da der jeweilige Tarif ins tatsächliche Netz abgerechnet wird und somit auf den ersten Blick nicht offensichtliche Mehrkosten entstehen können, bieten die Netzbetreiber eine Netzabfrage an.

Um abzufragen, bei welchem Anbieter eine gegebene Nummer geschaltet ist, gibt es folgende Möglichkeiten:

  • Telekom Festnetz: 01805-001133 (14 Cent pro Minute/Festnetz Dt. Telekom)
  • T-Mobile: Anruf 4387 (netzintern kostenlos) oder SMS mit Rufnummer an Kurzwahl 4387 (Kosten: 19 Cent pro SMS) oder Abfrage per WAP im T-Mobile-WAP-Portal (Kosten: WAP-Zugang)
  • Vodafone: Anruf 12313 (netzintern kostenlos)
  • E-Plus: Anruf 10667 (netzintern kostenlos)
  • O2: SMS mit "NETZ Rufnummer" an Kurzwahl 4636 (netzintern kostenlos)
  • Debitel bietet zudem eine Abfrage über ihre Internetseite an. Hierfür ist eine kostenlose Registrierung notwendig.
  • Arcor: Anruf 0800-5052090 (kostenlos / auch für nicht-Arcor-Kunden erreichbar)

Ablauf

Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden. Der Kunde kann das Portierdatum nicht selber wählen, es wird vom alten Diensteanbieter vorgegeben. Der Antrag auf Rufnummernportierung darf frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden. Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.

Kosten

Die Portiergebühren sind je nach abgebendem Diensteanbieter unterschiedlich und betragen circa 25 Euro. Hinzu kommt das Portierungsentgelt beim aufnehmenden Netzbetreiber, worauf in der Praxis jedoch oft verzichtet wird. Die Bundesnetzagentur hat für die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk eine Preisobergrenze von 30,72 Euro (inkl. 19% MWSt) festgelegt.


Die Gebühren und Terminvorgaben zur Portierung zwischen Netzbetreibern (Network-Provider) entfallen, wenn nur zu einem Tarif eines anderen Dienstanbieters (Service-Provider) gewechselt wird, der im gleichen Mobilfunknetz arbeitet. Die technische Portierung der Rufnummer in eine andere Netzverwaltung entfällt, während in der bestehenden Netzverwaltung die angefallenen Verbindungen gegenüber einem neuen Dienstanbieter abgerechnet werden. Dieses kann jedoch auch rückwirkend zu einem beliebigen Stichtag erfolgen.

Die Reg TP hat Ende November 2004 die Preisobergrenze für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk bei 29,95 € festgelegt. Anlass für diesen Beschluss war eine Beschwerde über das Portierungsentgelt zweier Service-Provider, die bei einem Wechsel zu einem anderen Unternehmen von ihren Kunden 116,00 € inklusive Mehrwertsteuer verlangten. In einem nachträglichen Entgeltregulierungsverfahren hat die Reg TP festgestellt, dass dieses Entgelt nicht den Maßstäben des § 28 TKG entspricht. Die Beanstandung erfolgte anhand eines überschlägigen Vergleichs mit den im In- und Ausland erhobenen Entgelten, die in keinem Fall 29,95 € überstiegen. Diese Preisobergrenze gilt seit Ende November 2004 auch in diesen Fällen[1].

Österreich

Seit 16. Oktober 2004 existiert die mobile Rufnummernmitnahme auch in Österreich und wurde bis Oktober 2005 von 70.000 Handykunden genutzt.

Die Portiergebühren betragen 15,- EUR und werden vom abgehenden Mobilfunkprovider verrechnet. Zusätzlich zum Portierentgelt muss der Kunde noch mit Kosten von 4,- EUR für die sogenannte NÜV Information (die Nummernübertragungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für MNP in Österreich) rechnen, hier handelt es sich um ein Entgelt, das der abgebende Betreiber für die Zusammenstellung aller auf den Kunden durch die Rufnummernmitnahme entstehenden Kosten verrechnet. Die NÜV Information enthält Informationen wie z. B. die aufgrund der Vertragsbindung noch zu zahlenden Grundentgelte und Kosten für SIM-Entsperrung des Mobiltelefons.

Einige Betreiber übernehmen die Portierungskosten, indem sie die beim Fremdprovider angefallenen Gebühren nach Vertragsabschluss auf der ersten Monatsrechnung gutschreiben.

Die Portierung in Österreich kann schnellstens innerhalb von 3 Arbeitstagen durchgeführt werden, eine vorherige Kündigung des Mobilfunkvertrages mit dem abgebenden Betreiber ist nicht erforderlich, die offenen Grundentgelte müssen jedoch gezahlt werden.

Andere Länder

Singapur war das erste Land, das die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk 1997 einführte.

In den USA ist seit 24. November 2003 die Rufnummermitnahme im Mobilfunk vorgeschrieben, allerdings ist dies dort als vorübergehend betrachtet, und ein Netzbetreiber darf Gebühren für eine langfristige Weiterverwendung der Rufnummer verlangen (Long-Term Telephone Number Portability End-Use Charge). Außerdem ist es nur für die stark besiedelten Regionen vorgeschrieben. Die FCC stellte kurz vorher, am 10. November, auch klar, dass die Rufnummernmitnahme auch für Ortsnetznummern gilt, die auf einen Mobilfunkanschluss geschaltet waren.

In Australien gilt die Rufnummernmitnahme seit 2001. Vorher verteilten sich die Rufnummern mit Vorwahlen 04x1, 04x2 und 04x3 für Optus, Vorwahlen 04x4, 04x5 und 04x6 für Vodafone, sowie Vorwahlen 04x7, 04x8 und 04x9 für Telstra.

Kanada kennt zwar die Rufnummermitnahme im Ortsnetzbereich, hat bisher jedoch keine Rufnummermitnahme im Mobilfunk eingeführt. Ausnahme hier ist nur Microcell Fido seit 2004.

In Belgien kann man, um den Anbieter herauszufinden, eine kostenlose Anfrage auf 1499.be (deutsche Version) vornehmen.

Einzelnachweise

  1. RegTP News 04/2004

Weblinks


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