- Rufnummernmitnahme
-
Rufnummernmitnahme ist die Möglichkeit im Bereich der Telefonie, bei einem Anbieterwechsel die Rufnummer zu behalten. Die Rufnummernübertragbarkeit ist in Deutschland in § 46 Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschrieben. Technisch wird dabei die Rufnummer vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den Anschluss des neuen Providers eingetragen. Dieser der Rufnummernmitnahme zugrunde liegende Vorgang heißt Portierung und kann mit Portiergebühren behaftet sein.
Inhaltsverzeichnis
Festnetz
Die Rufnummernmitnahme im Festnetz wird auch bezeichnet als Local Number Portability (LNP) oder Festnetzrufnummernportierung. Hierbei wird beim Wechsel zu einem neuen Netzanbieter die ortsgebundene Telefonnummer behalten. Nicht damit zu verwechseln ist die ebenfalls mögliche Beibehaltung einer Rufnummer bei einem Umzug innerhalb eines Ortsnetzes ohne Wechsel des Netzanbieters.
Ein am 25. Mai 2011 in Kraft getretenes Reformpaket zur EU-Telekommunikationsregulierung legt fest, dass Verbraucher innerhalb eines Tages ihren Telefonanbieter wechseln können müssen und dabei ihre Rufnummer mitnehmen dürfen.[1]
Deutschland
Die gesetzliche Regelung zur Rufnummernmitnahme in Deutschland findet sich in § 46 TKG. Es handelt sich dabei um die Umsetzung der Universaldienstrichtlinie (RL 2002/22/EG). Universaldienstrichtlinie steht für "RICHTLINIE 2002/22/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten". Die Änderung der Universaldienstrichtlinie durch RL 2009/139/EG ist in nationales Recht (§ 46 TKG) bislang (30. 10. 2011) nicht umgesetzt. In Art. 30 Abs. 4 Universaldienstrichtlinie in der Fassung nach der RL 2009/139/EG steht:
"Die Übertragung von Rufnummern und deren anschließende Aktivierung erfolgt so schnell wie möglich. Für Teilnehmer, die eine Vereinbarung über eine Rufnummernübertragung auf ein anderes Unternehmen geschlossen haben, wird die Rufnummer in jedem Fall innerhalb eines Arbeitstags aktiviert."
In Deutschland ist LNP seit 1998 möglich. Das verwendete Verfahren wurde im „Arbeitskreis für Nummerierung und Netzzusammenschaltung“ (AKNN) von einer Arbeitsgruppe („Unterarbeitskreis Administrative und betriebliche Fragen beim Wechsel des Teilnehmer- bzw. Verbindungsnetzbetreibers“) ausgearbeitet, die sich aus Mitarbeitern einzelner Netzbetreiber zusammensetzt. Details zur Portierung einer Rufnummer im Ortsnetzbereich sind in der BMPT-Amtsblattverfügung 282 vom 19. November 1997 geregelt. Es funktioniert im Gegensatz zur Mobile Number Portability größtenteils manuell. Ein elektronisches Verfahren ist in der Erprobung.
Ablauf
Portierungsanfragen werden zusammen mit der Vertragskündigung entweder per Fax oder über eine elektronische Schnittstelle vom aufnehmenden Netzbetreiber an den abgebenden Netzbetreiber geschickt. Der Vertrag darf bei einigen Netzbetreibern zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt sein (insbesondere bei der Telekom, da deren Systeme eine Portierung sonst nicht mehr ermöglichen). Der Portierungstermin wird vom abgebenden Netzbetreiber abhängig von der Vertragsbindung bzw. der Kündigungsfrist festgelegt. Zu diesem Termin werden innerhalb eines festgelegten Zeitraums (Schaltfenster) die netztechnisch notwendigen Umschaltungen vorgenommen. Während dieser Zeit ist der Anschluss für einen kurzen Zeitraum nicht erreichbar. Nach erfolgreicher Umschaltung melden die beiden Portierungspartner den Vorgang an die übrigen deutschen Festnetzbetreiber, damit diese gegebenenfalls ihr Routing zu der betreffenden Rufnummer anpassen können. Dies muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums, der Rufumlenkzeit, geschehen. Dazu werden im Verfahren des Portierungsdatenaustauschs die Rufnummerndatenbanken aller angeschlossenen Netzbetreiber aktualisiert.
Die Rufumlenkzeit beträgt derzeit 60 Tage. Während dieser Zeit, in der die unbeteiligten Netzbetreiber Anrufe möglicherweise noch zum ehemaligen Netzbetreiber leiten, schaltet dieser eine Rufumsteuerung, leitet Anrufe also in das korrekte Zielnetz weiter. Nach Ablauf der Rufumlenkzeit darf er diese Rufumsteuerung abschalten, so dass fehlgeleitete Anrufe danach nicht mehr notwendigerweise ihr Ziel erreichen. Dies führt gelegentlich zu dem Effekt, dass ein zunächst augenscheinlich erfolgreich portierter Anschluss nach zwei Monaten plötzlich von manchen Netzbetreibern aus nicht mehr erreichbar ist. Grund dafür ist häufig, dass mindestens einer der beiden beteiligten Netzbetreiber versäumt hat, die entsprechende Meldung im Portierungsdatenaustausch zu veröffentlichen.
Mobilfunk
Die Rufnummernmitnahme in Mobilfunknetzen bezeichnet man auch als Mobile Number Portability (MNP). Hierbei wird bei Anbieterwechsel die komplette Rufnummer inklusive Vorwahl behalten.
Der Europäische Gerichtshof hat am 13. Juli 2006 geurteilt, dass die nationalen Regulierungsbehörden eine Preisobergrenze für die vom Mobilfunkkunden an den alten Anbieter zu zahlenden Gebühren festlegen dürfen. Der Preis muss kostenorientiert sein und darf nicht abschreckend wirken.
Deutschland
Die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk (Mobile Number Portability) wurde in Deutschland im Jahr 2002 eingeführt. Aufgrund der hohen Interconnection-Gebühren der verschiedenen Provider war fraglich, ob dies sinnvoll ist. Erfahrungen (anderer Länder) zeigen, dass sich die Tarifierung an die neue Situation anpasst.
In Deutschland ist die Rufnummernmitnahme seit dem 1. November 2002 in allen Mobilfunknetzen möglich.
Während der abgebende Anbieter regulatorisch verpflichtet ist, die Rufnummer zu portieren, ist der aufnehmende Anbieter hingegen nicht verpflichtet, die Portierung nach § 46 TKG durchzuführen (kein Kontrahierungszwang).
Bei portierten Rufnummern ist die Netzzugehörigkeit anhand der Vorwahl nicht mehr erkennbar. Da der jeweilige Tarif ins tatsächliche Netz abgerechnet wird und somit auf den ersten Blick nicht offensichtliche Mehrkosten entstehen können, bieten die Netzbetreiber eine Netzabfrage an.
Um abzufragen, bei welchem Anbieter eine gegebene Nummer geschaltet ist, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Telekom Festnetz: Anruf 01805-001133 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz, Mobilfunk maximal 42 Cent/Minute)
- Telekom Mobilfunk: Anruf 4387 (netzintern kostenlos) oder SMS mit Rufnummer an Kurzwahl 4387 (je nach Tarif)
- Vodafone: Anruf 12313 (netzintern kostenlos), Anruf 0800-5052090 (kostenlos / auch für nicht-Vodafone-Kunden erreichbar)
- E-Plus: Anruf 10667 (netzintern kostenlos)
- O₂: SMS mit „NETZ Rufnummer“ an Kurzwahl 4636 (netzintern kostenlos)
- mobilcom-debitel und Talkline bieten zudem eine Abfrage über ihre Internetseite an (Kunden-Login notwendig)
- Congstar: Anruf 4387 (netzintern kostenlos)
- simyo: Anruf 2145 (netzintern kostenlos)
Ablauf
Um die Rufnummer mitnehmen zu können, muss zunächst der Vertrag beim alten Dienstebetreiber unter Berücksichtigung der Vertragsbindung gekündigt werden, dann kann die Portierung beim neuen Diensteanbieter beantragt werden. Der Antrag auf Rufnummernportierung darf frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden. Auch nach Vertragsende hat der vorherige Inhaber noch 30 Tage lang das Recht auf die Mitnahme seiner Rufnummer, wobei der Antrag auf Grund der im Verfahren festgelegten Zeiten für die Antragsbearbeitung spätestens 15 Tage nach Vertragsende beim neuen Provider eingegangen sein sollte.
Bei der Portierung von Rufnummern in Prepaid-Tarifen ist anstelle einer Vertragskündigung eine Verzichtserklärung notwendig.[2][3]
Der Kunde kann das Portierdatum nicht selber wählen, es wird vom alten Diensteanbieter vorgegeben. Dabei stimmen die Anbieter einer Portierung grundsätzlich nicht vor dem Ende der Vertragslaufzeit zu.
Kosten
Die Portiergebühren sind je nach abgebendem Diensteanbieter unterschiedlich und betragen in der Regel circa 25 Euro. Hinzu kommt das Portierungsentgelt beim aufnehmenden Netzbetreiber, worauf in der Praxis jedoch oft verzichtet wird; teilweise locken Anbieter Wechselkunden sogar stattdessen mit Bonuszahlungen.
Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat Ende November 2004[4] die Preisobergrenze für eine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk bei damals 29,95 Euro (brutto) festgelegt. Durch den Anstieg der Mehrwertsteuer von damals 16 % auf heute 19 % ergibt sich damit eine aktuelle Preisobergrenze von 30,72 Euro, die so auch von einigen Anbietern verlangt wird.[5]
Österreich
Seit 16. Oktober 2004 existiert die mobile Rufnummernmitnahme auch in Österreich und wurde bis Oktober 2005 von 70.000 Mobilfunkkunden genutzt.
Die Portiergebühren betragen 15 EUR und werden vom abgehenden Mobilfunkprovider verrechnet. Zusätzlich zum Portierentgelt muss der Kunde noch mit Kosten von 4 EUR für die sogenannte NÜV-Information (die Nummernübertragungsverordnung bildet die rechtliche Grundlage für MNP in Österreich) rechnen, hier handelt es sich um ein Entgelt, das der abgebende Betreiber für die Zusammenstellung aller auf den Kunden durch die Rufnummernmitnahme entstehenden Kosten verrechnet. Die NÜV-Information enthält Informationen wie z. B. die aufgrund der Vertragsbindung noch zu zahlenden Grundentgelte und Kosten für SIM-Entsperrung des Mobiltelefons.
Einige Betreiber übernehmen die Portierungskosten, indem sie die beim Fremdprovider angefallenen Gebühren nach Vertragsabschluss auf der ersten Monatsrechnung gutschreiben.
Die Portierung in Österreich kann schnellstens innerhalb von drei Arbeitstagen durchgeführt werden, eine vorherige Kündigung des Mobilfunkvertrages mit dem abgebenden Betreiber ist nicht erforderlich, die offenen Grundentgelte müssen jedoch gezahlt werden.
Schweiz
In der Schweiz ist Nummernportabilität zu anderen Providern seit längerem möglich und wird auch oft genutzt. In der Folge ist der Rückschluss von der Vorwahl auf den Provider in vielen Fällen nicht von Erfolg gekrönt. Da die Provider Swisscom und Sunrise andere Tarife auf „eigene“ Mobilnummern anbieten als auf „Fremdnummern“, kann bei beiden ein Signalton eingeschaltet werden, der den Anrufer darauf hinweist, wenn der Anruf nicht beim eigenen Provider bleibt.
Andere Länder
EU-weit haben nach Angaben der Europäischen Kommission 10,3 % der Kunden bis Oktober 2008 ihre Rufnummer zu einem anderen Anbieter übertragen.[6]
Singapur war das erste Land, das die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk 1997 einführte.
In den USA ist seit 24. November 2003 die Rufnummernmitnahme im Mobilfunk vorgeschrieben, allerdings ist dies dort als vorübergehend betrachtet, und ein Netzbetreiber darf Gebühren für eine langfristige Weiterverwendung der Rufnummer verlangen (Long-Term Telephone Number Portability End-Use Charge). Außerdem ist es nur für die stark besiedelten Regionen vorgeschrieben. Die FCC stellte kurz vorher, am 10. November, auch klar, dass die Rufnummernmitnahme auch für Ortsnetznummern gilt, die auf einen Mobilfunkanschluss geschaltet waren.
In Australien gilt die Rufnummernmitnahme seit 2001. Vorher verteilten sich die Rufnummern mit Vorwahlen 04x1, 04x2 und 04x3 für Optus, Vorwahlen 04x4, 04x5 und 04x6 für Vodafone, sowie Vorwahlen 04x7, 04x8 und 04x9 für Telstra.
Kanada kennt zwar die Rufnummernmitnahme im Ortsnetzbereich, hat bisher jedoch keine Rufnummernmitnahme im Mobilfunk eingeführt. Ausnahme hier ist nur Microcell Fido seit 2004.
In Belgien kann man, um den Anbieter herauszufinden, eine kostenlose Anfrage auf 1499.be (deutsche Version) vornehmen.
In Italien ist MNP generell möglich, alle Netzanbieter unterstützen sowohl aus- als auch eingehende MNP kostenlos, meist gibt es spezielle Sonderangebote für wechselnde Kunden, die ihre Nummer mitbringen. Es reicht aus, beim neuen Anbieter die Mitnahme der Nummer zu beantragen, eine separate Kündigung ist nicht erforderlich. Der Wechsel erfolgt in der Regel in bis 10 Tagen. Die Netzabfrage erfolgt einheitlich kostenlos, indem beim Anruf der Nummer die Ziffern 456 vorangestellt werden. Der Anrufer erhält so Auskunft zur Netzzugehörigkeit, anschließend wird der Anruf vermittelt.
Einzelnachweise
- ↑ Presseportal: Mehr Wettbewerb für Telefonkunden
- ↑ Handyvertrag wechseln auf Firmenpresse.de, 27. Januar 2010
- ↑ Handynummer zu 1&1 mitnehmen, 25. Mai 2007
- ↑ Pressemitteilung Bundesnetzagentur, 1. Dezember 2004
- ↑ Artikel zur Rufnummernmitnahme auf teltarif.de mit Preisübersicht, 24. Februar 2009
- ↑ heise.de, 16. Oktober 2009
Weblinks
Wikimedia Foundation.