- Rügenwalder Teewurst
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Teewurst ist eine streichfähige Rohwurst mit würzigem, feinsäuerlichem Geschmack. Sie kommt als grobe oder feine Teewurst in den Handel.
Zur Herstellung werden Schweinefleisch (teils auch Rindfleisch) und Speck in einem Verhältnis von etwa zwei zu eins grob oder fein im Fleischwolf gemahlen, mit Gewürzen vermischt, in Därme (meist spezielle, poröse Kunstdärme) gefüllt und meist über Buchenholz geräuchert. Anschließend muss die Wurst noch sieben bis zehn Tage durch Milchsäuregärung reifen, um ihren typischen Geschmack zu entwickeln. Teewurst hat einen vergleichsweise hohen Fettanteil von 30 bis 40 %, was sie besonders streichfähig macht.
Die Herkunft der Teewurst liegt im pommerschen Rügenwalde (heute Darłowo in Polen). Dort wurde sie seit 1874 in der Fleischwarenfabrik von Georg Wilhelm Heinrich Schmidthals (1837–1927) hergestellt, dessen Frau, die Fleischermeisterstochter Karoline Ulrike Rudolph (1841–1925) das Rezept 1866 in die Ehe mit eingebracht haben soll. Zu den 30.000 Kunden der schnell expandierenden Firma, die auf 10.000 m² Fläche über ein eigenes Schlachthaus und eine eigene postalische Abfertigung verfügte, zählten auch der Kaiser, der Kronprinz und 15 andere deutsche Fürstenhöfe. Der Betrieb ging während der Inflation in Konkurs. (Ut Schloag, Heimatblatt für Kreis und Stadt Schlawe, 25, 1952)
Bis 1945 konnte sich in Rügenwalde eine Fleischwarenindustrie etablieren, deren bekanntestes Produkt die Teewurst war. 1927 wurde der Begriff „Rügenwalder Teewurst“ als geografische Herkunftsbezeichnung rechtlich geschützt.
Nach dem Zweiten Weltkrieg gründeten aus Rügenwalde geflohene Wurstfabrikanten in der Bundesrepublik Deutschland neue Betriebe und nahmen die Produktion der traditionellen Teewurst wieder auf. Sie gründeten einen Verein ehemaliger Rügenwalder Fleischfabrikanten, der seit 1957 Inhaber der Wortmarke „Rügenwalder Teewurst“ ist. Nur Unternehmen, die ehemals in Rügenwalde angesiedelt waren, dürfen heute den Begriff „Rügenwalder Teewurst“ verwenden. Firmen, die diese Abstammung nicht nachweisen können, dürfen nur „Teewurst“ oder „Teewurst nach Rügenwalder Art“ in den Handel bringen.
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