- B-Länder
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Die Begriffe A-Länder und B-Länder unterscheiden die Länder der Bundesrepublik Deutschland auf politischer Ebene informell in solche, bei denen die SPD die Regierungsmehrheit innehat, und in Länder, die von der Union als stärkste Kraft – also CDU oder CSU – geführt werden. Bei den A-Ländern stellt die SPD die Regierung, bei den B-Ländern die Union. Herrscht in einem Land eine Große Koalition, so ist die Parteizugehörigkeit des Regierungschefs ausschlaggebend.
Inhaltsverzeichnis
Anwendungsbereiche
Die Unterteilung nach A- und B-Ländern kommt zum Tragen, wenn sich die Länder untereinander politisch positionieren. Dies ist z. B. im Bundesrat, wo sie an der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes sowie in Fragen der Europäischen Union beteiligt sind, der Fall. Aber auch bei sonstigen Gremien, in denen die Länder zusammenarbeiten, z. B. Ministerpräsidenten- und Fachministerkonferenzen wird die Gruppierung nach A- und B-Seite angewandt. Im Vorfeld der Sitzungen kommt es vielfach zu informellen Treffen und Absprachen innerhalb der Gruppen, wodurch eine einheitliche Position und ggfs. ein einheitliches Verhalten der jeweiligen politischen Lager erreicht wird.
Geschichtliche Entwicklung
Die Unterteilung stellt keine Wertung dar, sondern ist eine zufällige Übereinkunft, die ihren Ursprung in einer Kultusministerkonferenz in den 1970er Jahren hat.[1] In einer Übersicht waren unter Punkt A. Entwürfe der SPD zusammengefasst, die der Union unter Punkt B. Die somit eher zufällige Unterscheidung hat sich in der Folgezeit in den verschiedenen Gremien eingebürgert ohne dass sie je festgeschrieben wurde.
Schwierigkeiten und Alternativen
Die Abgrenzung stößt für die Vorhersage von Abstimmungsergebnissen immer auf Schwierigkeiten, wenn ein Land oder der Bund von einer Großen Koalition regiert wird, da hier beide Parteien von Fall zu Fall aushandeln, ob sie sich der Linie der A- oder der B-Länder anschließen.
Daneben gibt es ein Vielzahl anderer Kriterien, nach denen die Länder unterschieden werden können. So gibt es unter anderem Flächen- und Stadtstaaten, die alten und die neuen Bundesländer oder R-Länder und O-Länder, bei denen die Regierung mit der Regierungs- oder Oppositionspartei im Bund identisch ist.
Belege
Da es sich um eine rein informelle Abgrenzung handelt, die sich aus der politischen und parlamentarischen Arbeit entwickelt hat, existiert keine schriftliche Übereinkunft, die als Beleg angeführt werden könnte. Der Redebeitrag von Erwin Teufel im Bundesrat[2] verdeutlicht jedoch die parlamentarische Übung. Erstmals ist die Einteilung am 8. November 1974 vom damaligen Bundeskanzler Helmut Schmidt in einer Rede vor dem Bundesrat zu den Polen-Verträgen vorgenommen worden.[3] Der Bremer Bildungssenator Thape hat später bestätigt, dass die Formel aus dem abkürzenden Sprachgebrauch der Kultusministerkonferenz stamme.[4]
Siehe auch
Literatur
- Fromme, Friedrich-Karl: Gesetzgebung im Widerstreit: wer beherrscht den Bundesrat? Die Kontroverse 1969–1976, S. 177
- Lehmbruch, Gerhard: „A-Länder und B-Länder“: Eine Anmerkung zum Sprachgebrauch in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 2/1998, S. 348 ff.
- König, Thomas und Bräuninger, Thomas: A-, B- und C-Länder: Zur Verwendung des Arguments „Sprachgebrauch und benötigte Kategorie“ in: Zeitschrift für Parlamentsfragen, Heft 2/1998, S. 350 ff.
Einzelnachweise
- ↑ Rede von Dr. Dr. h.c. Johannes Rau zum 50-jährigen Bestehen der Kultusministerkonferenz in der Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland am 26. Februar 1998, 10. Absatz, auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz, abgerufen am 1. April 2008
- ↑ Stenografischer Bericht zur 774. Sitzung des Bundesrates, S. 130, Randbuchstabe D)
- ↑ Plenarprotokoll der 413. Sitzung des Bundesrates vom 8. November 1974, S. 402 D
- ↑ Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 19. März 1976, S. 6
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