- BBiG
-
Basisdaten Titel: Berufsbildungsgesetz Abkürzung: BBiG Art: Bundesgesetz Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland Rechtsmaterie: Arbeitsrecht FNA: 806-21 / 806-22 Ursprüngliche Fassung vom: 14. August 1969 (BGBl. I S. 1112) Inkrafttreten am: 1. September 1969 Letzte Neufassung vom: 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) Inkrafttreten der
Neufassung am:1. April 2005 Letzte Änderung durch: Art. 15 Abs. 90 G vom 5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 270)Inkrafttreten der
letzten Änderung:12. Februar 2009
(Art. 17 G vom 5. Februar 2009)Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung. Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) regelt in Deutschland die Berufsausbildung (Duales System), die Berufsausbildungsvorbereitung, die Fortbildung sowie die berufliche Umschulung (§ 1 Abs. 1 BBiG).
Das BBiG bestimmt ferner die Voraussetzungen des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Gesetzgebungskompetenz fällt in die konkurrierende Kompetenz zwischen Bund und Ländern. Für dieses Gesetz war 1969 eine Genehmigung der Bundesregierung nach Art. 113 GG (in der Schlussformel des BBiG abgedruckt) notwendig. Zum 1. April 2005 wurde das Berufsbildungsgesetz grundlegend reformiert.
Inhalt des Berufsbildungsgesetzes
- Teil: Allgemeine Vorschriften (§§ 1,2 und 3)
- Teil: Berufsbildung
- Teil: Organisation der Berufsbildung
- Teil: Berufsbildungsforschung, Planung & Statistik
- Teil: Bundesinstitut für Berufsbildung
- Teil: Bußgeldvorschriften
- Teil: Übergangs- und Schlussvorschriften
Weblinks
- Der Gesetzestext im Wortlaut
- Broschüre des Bundesministeriums für Bildung und Forschung über Rechte und Pflichten während der Berufsausbildung
- Das neue Berufsausbildungsgesetz - Was ändert sich für Unternehmen?
Bitte beachte den Hinweis zu Rechtsthemen!
Wikimedia Foundation.