- Salzsteuer
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Die Salzsteuer bezeichnet eine Verbrauchssteuer auf Kochsalz.
In Deutschland wurde die Salzsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 1993 abgeschafft, in Österreich nach dem Beitritt zur EG im Jahr 1995. In der Schweiz besteht ein Salzmonopol der Kantone.
Ähnlich wie bei Alkohol war die Verwendung von Salz zu anderen Zwecken als dem persönlichen Genuss, wie der Nutzung als Tausalz, im technischen oder wissenschaftlichen Bereich oder als Futtermittel für Vieh (daher die Bezeichnung Viehsalz) steuerfrei möglich, wenn es vorher vergällt wurde.
Die Salzsteuer, die so genannte Gabelle war eine indirekte Steuer in Frankreich. Sie war besonders unbeliebt und gilt neben der Taille deshalb als ein Paradebeispiel für das ungerechte Steuersystem des ancien régime. Das Steuersystem gilt als eine der wesentlichen Ursachen für den Ausbruch der französischen Revolution.
In Indien spielte die programmatische Umgehung der Salzsteuer durch Salzgewinnung aus dem Meer eine ausschlaggebende Rolle bei der Widerstandsbewegung Gandhis gegen die britische Besatzung.
In Thailand wurde eine Salzsteuer unter König Rama III. (reg. 1824 bis 1851) zwischen 1824 und 1827 eingeführt. Um 1839 betrug die Steuer auf Salz etwa das Neunfache seines Wertes[1].
Einzelnachweise
- ↑ B.J. Terwiel: Through travellers' eyes - an approach to early nineteenth-century Thai history. Duang Kamol, Bangkok 1989, S. 84f.
Weblinks
Wikisource: Gesetz, betreffend die Erhebung einer Abgabe von Salz. Vom 12. Oktober 1867. (Norddeutscher Bund) – Quellen und VolltexteBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Salzwirtschaft
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