- Sammlerausweis
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Ein Sammlerausweis ist ein Dokument, das Briefmarkensammler in der Deutschen Demokratischen Republik zum Kauf von allen herausgegebenen Postwertzeichen berechtigte.
Geschichte
In der Deutschen Demokratischen Republik wurden Postwertzeichen ab 1953 nur noch im Ausweisverfahren abgegeben. Betrieben wurde das Verfahren vom Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands (Sektion Philatelie).
Post und Kulturbund arbeiteten schon früh zusammen. Bereits 1951 verkaufte die Versandstelle für Sammlermarken an den Kulturbund gebrauchte Postwertzeichen als Kiloware. Die Lieferung erfolgt an die Landesleitung des Kulturbundes, zur Verteilung an die ihm angeschlossenen Briefmarkensammler.
Der Verkauf von Sondermarken an Briefmarkensammler musste rationiert werden. Aus diesem Grund wurde vom 1. Januar 1953 an ein Ausweisverfahren eingeführt. Der Ausweis wurde gegen eine Gebühr von 1, - DM ausgegeben und war ein Jahr gültig. Mit einem solchen Ausweise konnten bei Postämtern und Zweig-Postämter bis zu 5 Sätze von jeder Ausgabe gekauft werden. Eine Überschreitung musste von der Sektion Philatelie genehmigt werden. Die Marken mussten innerhalb von 14 Tagen abgeholt werden.
Schon im September 1953 konnte man feststellen das das am 1. Januar 1953 eingeführte Ausweisverfahren zum Bezug von Sonderpostwertzeichen sich bewährt hat. Mit Wirkung vom 1. Januar 1954 wurde der Bezug von Ersttagsbriefumschlägen und Ganzsachen (Postkarten) erweitert. Postkunden konnten 15 Sätze bestellen, Mitglieder der Sektion Philatelie 20 Sätze. Mitglieder der Sektion hatten dafür eine Sondergebühr bis zu 5, - DM zu entrichten. [Galt nur kurze Zeit und wurde auf 3 Sätze pro Postkunde reduziert]
Eine Verfügung vom 3. Mai 1954 regelte den Tauschverkehr:
„Der Sektion Philatelie im Kulturbund zur demokratischen Erneuerung Deutschlands und ihren Mitgliedern ist vom Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel mit Wirkung vom 15. April 1954 an die Genehmigung zum Briefmarkentausch mit Tauschpartnern in Westdeutschland, Westberlin und im gesamten Ausland erteilt worden. Die aus Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland eingehenden Tauschsendungen tragen einen Klebezettel nebenstehenden Musters. Der Klebezettel ist weiß und hat grüne Umrandung. Die Klebezettel sind vor der Zustellung vom Zustellpostamt durch Abdruck des Eingangsstempels zu entwerten. Die Kontrolle über die Berechtigung, den Inhalt usw. der Tauschsendung wird nicht von der Deutschen Post, sondern ausschließlich von den Beauftragten der Sektion Philatelie vorgenommen. Auskunft erteilt die zuständige Bezirkskommission oder örtliche Arbeitsgemeinschaft der Sektion Philatelie.“
Am 1. März 1955 wurde der nachstehend abgebildete zweifarbige Aufkleber von der Zentralen Kommission Philatelie im Einvernehmen mit dem MPF zur Kennzeichnung der philatelistischen Sendungen geschaffen. Die Klebezettel werden nur über die Sektion Philatelie abgegeben. Die mit solchen Zetteln gekennzeichneten Sendungen sind besonders sorgfältig zu stempeln.
Vom 23. September 1958 an standen Ersttagsbriefumschläge zu Sonderpostwertzeichen in ausreichender Zahl zur Verfügung, so dass die Nachfrage voll befriedigt werden konnte. Vom 1. Oktober wurden solche Umschläge beim Ausweisverfahren zum Bezug von Sonderpostwertzeichen nicht mehr angerechnet.
Am 1. September 1959 wurden alle bisherigen Verfügungen zum Verkauf und der Dauerbezug von Postwertzeichen der DDR neu geregelt. Der Verkauf von Sonderpostwertzeichen ist nur in Mengen bis zu zehn Stück je Wert an einen Käufer zulässig, dabei gibt es Ausnahmen. Briefmarkensammler können die Postwertzeichen weiterhin bei den Postämtern im Ausweisverfahren oder bei der Versandstelle beziehen. Die genaue Regelung umfasste 11 Seiten Information.
Mit Wirkung vom 1. Mai 1960 wurden die Sammlerausweise zum Bezug von Postwertzeichen an Mitarbeiter der Deutschen Post gebührenfrei ausgestellt.
1966 wird, bei Abholung der Wertzeichen im Ausweisverfahren bei den Postämtern, empfohlen, bei längerer Abwesenheit vom Wohnsitz, entweder den Bezug zum neuen PA überweisen zu lassen oder Kunde bei der Versandstelle zu werden.
Am 3. Januar 1972 erscheint im Gesetzblatt der DDR eine “Anordnung über das Verbot des Handels mit Sammlerbriefmarken, Münzen, sonstige Geldzeichen, Medaillen, Orden, Ehrenzeichen und Dokumenten sowie philatelistischer und numismatischer Fachliteratur faschistischen, antidemokratischen oder antihumanistischen Charakters”. Sie ersetzt die Anordnung vom 4. August 1958 über das Verbot des Handels mit Briefmarken antidemokratischen Inhalts. Nur an den Volkseigenen Betrieb Philatelie Wermsdorf durfte Postwertzeichen aus der Zeit von 1933 bis 1945 verkauft werden, da dieser Betrieb solche Marken zur Devisenbeschaffung ins Ausland verkaufte.
1979 findet sich in den Mitteilungsblättern ein Hinweis auf Kiloware, so sind Belege mit Postwertzeichen, nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht, an das Zentralamt einzusenden. Solche Belege sind z.b. gewöhnliche Paketkarten, Nachnahmepaketkarten, Wertpaketkarten, Zustellungsunterlagen, Telegramme (SB), Briefumschläge, Stammteile von Sammlerausweisen oder von unanbringlichen Sendungen.
Der Verkauf der Sonderpostwertzeichen “Wir sind das Volk” zu 35+15 Pf. an die Dauerbezieher erfolgt bis 15. März 1990 auf Abschnitt Nr. 26 des Sammlerausweises. (Die Auflage wurde auf nunmehr 7,2 Millionen Stück erhöht)
Am 1. Juli 1990 werden die Verkaufsbestimmungen für Postwertzeichen und philatelistische Souvenirs verändert. Von diesem Zeitpunkt an ist die Abgabemenge von allen Postwertzeichen und philatelistischen Souvenirs unbegrenzt. Das Verbot des Verkaufs ganzer Bogen mit Sonderpostwertzeichen wird aufgehoben. Der Bezug von Sonderpostwertzeichen im Ausweisverfahren bei den Postämtern und Poststellen bleibt im Interesse der Bürger bis zum Ablauf des Sammlerausweises nach den bisherigen Festlegungen bestehen. Es besteht jedoch kein Abholzwang. Neue Anmeldungen werden für diese Bezugsmöglichkeit nicht mehr angenommen. Der Sammlerausweis hat seine Bedeutung verloren.
Kategorien:- Kultur (DDR)
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