- Samuel Yeboah
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Samuel Kofi Yeboah (* 6. September 1964; † 19. September 1991 in Saarlouis, Saarland) war ein Flüchtling aus Ghana, der durch einen bis heute nicht aufgeklärten Brandanschlag auf ein Hotel[1] in Saarlouis starb. Er gilt laut Meinung einiger antirassistischer Gruppierungen[2] als eines der ersten Todesopfer rassistischer Übergriffe[3] in Westdeutschland nach der Wiedervereinigung; konkrete Angaben oder Indizien, die einen rassistisch motivierten Anschlag, wie sie in Mölln und Solingen geschehen sind, belegen würden, konnten weder durch Feuerwehr noch Polizei, mit Stand 22. September 2011, erbracht werden.
Gedenken
Anlässlich des zehnten Todestages Yeboahs wurde in Saarlouis am 19. September 2001 während einer Veranstaltung an der denkmalgeschützten Fassade des Rathauses, ohne Absprache mit der städtischen Verwaltung, eine schwere Steinplatte zum Gedenken an Yeboah durch einige Teilnehmern der Veranstaltung befestigt[4]. Die Platte wurde wieder entfernt und es wurde vor dem Amtsgericht Saarbrücken ein Schadensersatzprozess über 134,50 € gegen die Veranstalter angestrengt, bei dem die Stadt Saarlouis im Oktober 2005 obsiegte.
Bei unterstelltem rassistisch motiviertem Anschlag werden in Fünf-Jahres-Abständen, so auch 2011, meist in Zuge von Demonstrationen gegen Rassismus[5], an Samuel Yeboah und dessen Tod erinnert. Die Stadt vertritt die Ansicht, dass durch die unklare Faktenlage Samuel Yeboah durch den „Grabstein ausreichend gewürdigt wird"[6], der Vorsitzende des saarländischen Flüchtlingsrates, Herr Röder, möchte hingegen ein deutlicheres Gedenken, wobei selbiger bei seinen Feststellungen nur soweit geht, dass er davon sprich, dass Samuel Yeboah „bei einem Anschlag mitten in der Stadt gestorben" ist und „Unbekannte" das Feuer gelegt haben.
Einzelnachweise
- ↑ genutzt als Asylantenheim; Feuerwehrbericht Saarbrücker Zeitung am 19. September 1991
- ↑ siehe z.B. Flyer zur Gedenkveranstaltung 2006 (PDF-Datei; 526 kB)]
- ↑ Liste von Todesopfern rechtsextremer Gewalt in Deutschland; Laut Auskunft Inneres/Antwort bleibt festzustellen: „Ob eine Brandstiftung der Allgemeinkriminalität oder der politisch motivierten Kriminalität und eventuell auch der extremistischen Kriminalität zuzuordnen ist, ist nach Angaben der Bundesregierung anhand aller Umstände des konkreten Einzelfalles von den zuständigen Polizeibehörden des jeweiligen Landes zu entscheiden.“ womit eine Ersteinordnung durch die Polizei nicht mit einer endgültigen Beweisführung geleichsetzbar ist.
- ↑ Artikel der Saarbrücker Zeitung
- ↑ siehe z.B. Pressemitteilung Demonstration September 2011
- ↑ vgl. SR Online
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