- Schadenskorrespondenz
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Eine Schadenskorrespondenz bezeichnet eine Übereinstimmung von Schäden, die von einem bestimmten Verkehrsunfall stammen. Dabei wird die Lage der Schäden der beteiligten Fahrzeuge sowie fehlende Teile oder Lackstellen miteinander verglichen. Es wird ferner geprüft, ob überhaupt ein Schaden der beteiligten Fahrzeuge möglich erscheint. Hierbei werden Mittel der Kriminalistik angewandt.
Es werden sowohl die Anstoßstellen als auch die Farban- bzw. -abriebe miteinander verglichen; außerdem die Vermessung der Anstoßstellen sowie der Vergleich der Schäden an den unfallbeteiligten Fahrzeugen. Diese Begutachtung wird in aller Regel fotografisch mit abgebildeter Messlatte und aneinandergestellter Fahrzeuge (Nachbildung der Unfallsituation) dokumentiert. Des Weiteren können Lackspuren mit einem verdächtigen Fahrzeug verglichen werden.
Schadenskorrespondenzen sind wichtig für die Feststellung, ob ein Fahrzeug in einen Unfall verwickelt war. Diese Gutachten werden insbesondere in Fällen einer Fahrerflucht angewandt. Sie wird bei der Polizei durch Spurensicherung, bei Gutachtern der Sachverständigen und anderer Stellen festgestellt. Die gutachterlich erwiesene Schadenskorrespondenz kann im Strafverfahren als Beweis für eine Verkehrsstraftat, oder im Zivilprozess als Beweis für den Anspruch einer Forderung, sowie in außergerichtlichen Forderungssachen (Schadensregulierung), eingebracht werden.
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