Straßenverkehrsunfall

Straßenverkehrsunfall
Verkehrsunfall in Kopenhagen
Einsatz der Feuerwehr bei einem Verkehrsunfall

Bei einem Straßenverkehrsunfall handelt es sich um ein Schadensereignis mit ursächlicher Beteiligung von Verkehrsteilnehmern im Straßenverkehr (öffentliche Straßen, Wege und Plätze).

Inhaltsverzeichnis

Definition

Roadster nach einem Überschlag
Aufräumarbeiten nach einem Lkw-Unfall auf der Autobahn

Definiert wird ein Verkehrsunfall in Deutschland im Zusammenhang mit einer Straftat (Unfallflucht) als ein zumindest für einen Unfallbeteiligten unvorhergesehenes plötzliches Ereignis, das im ursächlichen Zusammenhang mit dem Straßenverkehr und seinen typischen Gefahren steht und einen Sachschaden, der nicht völlig belanglos ist oder einen Personenschaden zur Folge hat. Personenschäden sind grundsätzlich anzeigepflichtig. Die Bagatellgrenze für Sachschäden liegt nach aktueller Rechtsprechung zurzeit bei 650-750 Euro[1]. Die entsprechenden Ländererlasse zur Unfallaufnahme kennen meist keine Bagatellgrenze, so dass als Verkehrsunfall jedes angezeigte Schadensereignis im öffentlichen Verkehrsraum angesehen wird, welches mit den allgemeinen Gefahren im Straßenverkehr im Zusammenhang steht.

Unfallursachen

Verkehrsunfälle können unterschiedliche Ursachen haben. Zur Ermittlung der Ursachen können bei schwerwiegenden Unfallfolgen Unfallrekonstruktionsgutachten erstellt werden, die von den Gerichten angefordert werden.

Allgemeine Ursachen

Das Zustandekommen eines Unfalls beruht in den meisten Fällen auf Verstößen gegen Verkehrsregeln, mindestens aber auf einer Fehleinschätzung der Verkehrssituation bei mindestens einem der Beteiligten oder auch auf technischem Versagen. Gründe für das menschliche Versagen sind mangelnde Bereitschaft zur Einhaltung der Rechtsordnung, Verkennen von Gefahrensituationen und allgemeine Charakterschwäche[2].

Unfälle und Unfallfolgen können insbesondere durch Verkehrsverlagerung, durch die Verbesserung der Ausbildung, durch Gefahrentraining, durch Verbesserungen der Fahrzeugtechnik, der Straßenplanung, der Überprüfung sowie Verbesserungen des Straßenzustands einschließlich der Entschärfung von Fahrbahnrändern und der Überwachung vermieden bzw. verringert werden[3][4] Die Begrenzung und Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeiten kann ebenfalls zur Vermeidung von Unfällen und zur Verringerung von Unfallfolgen beitragen.

Mittelbare Ursachen

Es wird vielfältig über Methoden der Beschränkung von Verkehren, Verlagerung von Verkehren oder Verminderung von Verkehren diskutiert. Das Instrument der Politik ist beispielsweise seit Jahrzehnten der Bundesverkehrswegeplan. Dessen Prognosen zur künftigen Verkehrsentwicklung wurden bisher regelmäßig und ausnahmslos, außer für Binnenschiffsfrachten, übertroffen. Bisher ist keine Methode jenseits der an der Nachfrage der Verkehrsteilnehmer orientierten Angebotspolitik gescheitert oder den Beweis des Erfolgs schuldig geblieben[5][6][7] und somit ohne vorteilhafte Wirkung auf die Unfallhäufigkeit. Lediglich die Erwartungen zur Umweltbelastung werden teilweise erfüllt[8].

Die praktische Alternative der Verkehrsbeschränkung durch Einschränkungen und Verbote hat meist Veränderungen in anderen Merkmalen des Verhaltens der Verkehrsteilnehmer zur Folge, die

  • bei Beschränkungen zugunsten der Umwelt Verkehre lediglich verlagern,
  • bei fehlender Durchsetzung (Polizeiüberwachung) ignoriert werden,
  • bei ungeeigneter Ausgestaltung der Einschränkungen neue Risiken hervorrufen,
  • bei unzureichender Verkehrslenkung großen volkswirtschaftlichen Schaden hervorrufen (Geldvernichtung durch Staubildung),
  • bei unzureichender Straßenunterhaltung die verursachenden Schäden nicht beseitigen,
  • bei kameralistisch budgetierter Straßenunterhaltung die öffentlichen Lasten auf die Verkehrsteilnehmer abwälzen,
  • bei Fremdverwendung der Steuern aus dem Straßenverkehr die Verkehrsteilnehmer doppelt belasten,
  • bei schleppender Straßenunterhaltung temporal neue Unfallschwerpunkte schaffen.

Die theoretische Alternative der Verkehrsvermeidung ist bisher kein erkennbar oder gar erfolgreich verfolgtes Ziel irgendeiner bekannten Verkehrspolitik. Blanker Rückbau bestehender Straßeninfrastrukturen ist eine Vernichtung von öffentlichem Vermögen ohne vorteilhafte Wirkung auf die Unfallhäufigkeit. Abgebrochener Weiterbau begonnener neuer Straßeninfrastrukturen ist ebenfalls eine Vernichtung von öffentlichem Vermögen[9] ohne vorteilhafte Wirkung auf die Unfallhäufigkeit. Allerdings führt die anhaltende Steigerung der Treibstoffpreise einschließlich der Steueraufschläge zu einer zurückhaltenden Fahrweise oder zum Verzicht auf Verkehre und die dadurch bedingten Unfälle.

Hauptunfallursachen

Hauptunfallursachen sind die häufigsten Unfallursachen nach der Verkehrsunfallstatistik des Bundes[10] und der Länder. An diesen Hauptunfallursachen orientieren sich die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung.[2][11]

Hauptunfallursachen nach der Verkehrsunfallstatistik sind:

  • Überhöhte Geschwindigkeit
  • Alkoholeinfluss des Fahrers
  • Zu geringer Abstand
  • Falsche Straßenbenutzung
  • Riskantes Überholen
  • Übersehene Vorfahrt/Vorrang
  • Unachtsamkeit beim Abbiegen/Wenden/Rückwärtsfahren
  • Fehlverhalten gegenüber Fußgängern

Es wird allgemein bemängelt, dass die Hauptunfallursachen lediglich anhand der Verkehrsunfallstatistik ermittelt und nur für Unfälle mit Personenschaden im Internet veröffentlicht[12] werden. In die Statistik fließen nur die der Polizei gemeldeten Verkehrsunfälle ein. Die lediglich mit Regulierung von Sachschäden erfassten Unfälle bleiben unberücksichtigt. Die Zahl der tatsächlichen Unfälle ist also deutlich höher, da viele Unfälle mangels Personenschadens nicht gemeldet werden.

Weiter hängt die genaue Ermittlung der Unfallursachen von der Qualität der Verkehrsunfallaufnahme ab. Vielfach werden Unfallursachen nicht oder falsch erkannt, insbesondere setzt das Erkennen von technischen Mängeln als Unfallursache Fachwissen voraus. Exakte Zahlen über die Unfallursache „technische Mängel“ liegen nicht vor[13]. Das Statistische Bundesamt weist diese Unfallursache lediglich bei Unfällen mit Personenschaden aus[14].

Aufnahme

Die Unfallaufnahme erfolgt durch die nächstgelegene Polizeidienststelle. Oft wird die Feuerwehr mit dem Zweck Technische Hilfeleistung hinzugezogen, sie muss oft Fahrzeugbatterien abklemmen und Betriebsstoffe binden und von der Fahrbahn entfernen. Gelegentlich sind auch Rettungskräfte im Einsatz. Gesichert wird die Aufnahme durch Verkehrssicherungsposten.
Bei schweren Unfällen unklarer Rechtslage erfolgt die Aufnahme durch den Verkehrsunfalldienst.

Ahndung

Der Unfallverursacher kann mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld (in der Regel bei Hauptunfallursachen) belegt werden; die Höhe richtet sich nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog.

Beim Vorliegen einer Verkehrsstraftat kommt auch eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe in Betracht. Fahrlässige Körperverletzung beim Verkehrsunfall, das absichtliche Herbeiführen eines Verkehrsunfalls oder die Verabredung zu einem Verkehrsunfall (manipulierter Verkehrsunfall) stellt in Deutschland eine Straftat (§ 315 Abs. 3, § 315b Abs. 3 StGB) dar. Ebenso ist unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) (in Österreich: Fahrerflucht, in der Schweiz: Pflichtwidriges Verhalten) strafbar.

Auswertung

Die polizeilich erfassten Unfälle werden hinsichtlich Unfalltyp und Unfallfolgen statistisch ausgewertet.

Allgemein unterscheidet man in folgende Unfalltypen:[15]

  • Alleinunfall (Fahrunfall) (Unfälle mit nur einem Teilnehmer, wie durch Fahrfehler, technische Mängel, usw.)
  • Unfall im Richtungsverkehr (zwischen zwei Teilnehmern in derselben Fahrrichtung ohne Abbiegeverkehr)
  • Unfall im Begegnungsverkehr (wie Abbiege-, Einbiege-, Kreuzen-, Überschreiten-Unfall und Unfall im Längsverkehr mit entgegenkommenden Verkehrsteilnehmern und ähnliche Konflikte)
  • sonstige Unfälle (mit Fußgängern, ruhendem Verkehr, Verkehrshindernissen)

wobei die ersten drei etwa 2/3 aller Verkehrsunfälle ausmachen.[16]

Typische versicherungstechnische Einteilung nach den Beteiligten:

  • Kollision eines Fahrzeuges mit einem anderen Fahrzeug oder anderen Verkehrsteilnehmern
  • Kollision eines Fahrzeuges mit Hindernissen auf der Fahrbahn (Unfall durch ruhenden Verkehr)
  • Abkommen von der Fahrbahn (Abkommenunfall, englisch run off road) ohne Kollision mit anderen Verkehrsteilnehmern, einschließlich Kollisionen mit Hindernissen neben der Fahrbahn und Absturz von Brücken und Böschungen[17]

Weitere Einteilungen erfolgen etwa nach Unfallort (Ortsgebiet, Freiland, Straßenart), Zeitpunkt (Wochenende, nächtliche Unfälle), Straßenzustand, Art der Verunglückten/Geschädigten, und ähnlichen statistischen Daten, oder nach den verletzten Vorschriften der Straßenverkehrsordnungen.

Die deutsche örtliche Unfalluntersuchung verwendet ein spezielles Schema bezüglich Unfallart und Unfalltyp.

Statistik

Unfallstatistik Deutschland

Rettungsdienst im Einsatz
Hier ereignete sich ein Fußgängerunfall. Achten Sie auf Ihre Sicherheit! (Stuttgart)

Im Jahr 2010 ereigneten sich in Deutschland 2 411 271 polizeilich erfasste Unfälle, das waren 4,2 % mehr als im Vorjahr. Darunter waren 92 107 schwerwiegende Unfälle mit Sachschäden (+ 2,9 % zu 2009), 2 03 867 Unfälle mit sonstigen Sachschäden (+ 6,2 % zu 2009) und 288 297 Unfälle mit Personenschäden (- 7,2 zu 2009). Dabei verunglückten 374 818 Personen (- 6,7 % zu 2009). Die Zahl der Getöteten betrug 3 648 (- 12,1 % zu 2009), die der Schwerverletzten 62 620 (-8,7 % zu 2009) und die der Leichtverletzten 308 550 (- 6,2 % zu 2009).[18]

Die Statistik für 2010 weist die niedrigste Zahl von Verkehrstoten seit 1950 aus. Das Verhältnis von im Straßenverkehr Getöteten zur Zahl der motorisierten Fahrzeuge sank 2008 erstmals unter 1 zu 10 000. Als 1970 der Höchststand von 21.332 Toten im Straßenverkehr verzeichnet wurde, waren noch 10 Personen je 10.000 Fahrzeuge ums Leben gekommen. Abgesehen von den zwei Jahren nach dem Mauerfall sank die Zahl der Todesopfer seit 1970. Als Gründe für diesen Rückgang werden angeführt: [19]

"Verkehrsrechtliche Regelungen, wie beispielsweise die Einführung der Helmtrage- und Gurtanlegepflicht, die Senkungen der Höchstgrenze für den Blutalkoholkonzentrationswert haben ebenso wie eine ständige Verbesserung der Sicherheit und der technischen Ausstattung der Fahrzeuge dazu beigetragen. Auch straßenbauliche Maßnahmen, eine verstärkte Verkehrssteuerung, mehr Verkehrskontrollen sowie die Einrichtung von Fußgängerzonen und Radwegen, die geschützte von ungeschützten Verkehrsteilnehmern trennen, haben Anteil an dieser positiven Entwicklung. Nicht zuletzt haben mehr Verkehrserziehung und -aufklärung sowie eine verbesserte medizinische Erstversorgung viele Todesopfer im Straßenverkehr verhindert."

Die volkswirtschaftlichen Kosten von Verkehrsunfällen beliefen sich für das Jahr 2008 auf etwa 31 Milliarden Euro[20], 2004 waren es 30,9 Milliarden Euro[21] und 2003 32,2 Milliarden Euro[22], eine Tendenz, die sich nach den bislang vorliegenden Daten auch in den kommenden Jahren fortsetzen könnte. Weiterhin positiv ist die Tatsache, dass 2004 die Personenschäden mit 15,2 Milliarden Euro erstmals unter den Sachschäden (15,7 Milliarden Euro) lagen. Nach Ansicht der Automobilindustrie sei dieser positive Trend zu einem guten Teil auf die Weiterentwicklung von Sicherheitstechnologien wie z. B. das ESP (elektronisches Stabilitätsprogramm) zurückzuführen. Der volkswirtschaftliche Schaden eines Unfalltoten beträgt nach EU-Berechnungen etwa eine Million Euro.[23]

Einige Institutionen führen Unfallforschung durch. Dabei werden Verkehrsunfälle untersucht, um typische Ursachen und deren spezifische Folgen zu ermitteln.

Unfallstatistik Österreich

Laut Statistik Austria ereigneten sich im Jahr 2006 mit rund 40.000 Straßenverkehrsunfällen mit Personenschaden um 2,5 % weniger Unfälle als im Jahr 2005. Die Zahl der verletzten Personen verringerte sich um 2,4 % auf rund 52.000. 730 Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verunglückten im Jahr 2006 auf Österreichs Straßen tödlich, das sind um 38 weniger als im Jahr 2005. Damit wurde das niedrigste Ergebnis seit Beginn der bundesweit einheitlich geführten Verkehrsunfallstatistik im Jahr 1961 erzielt.

Bei 2579 Straßenverkehrsunfällen war nachweislich Alkohol eine Mitursache. Dabei wurden 3565 Personen verletzt. Die Zahl der Alkoholunfälle und jene der dabei verletzten Personen sanken demnach gegenüber 2005 stärker als die jeweiligen Gesamtzahlen. Mit 56 Todesopfern bei Alkoholunfällen – eines weniger als 2005 – erhöhte sich der Anteil an der Gesamtzahl der Verkehrstoten auf 7,7 %.

Im Jahr 2006 verunglückten rund 16.000 Personen im Alter von 15 bis 24 Jahren im Straßenverkehr. Das sind, verglichen mit 2005, um 2 % weniger. Die Zahl der Getöteten (164) sank um 13 %. Verkehrsunfälle sind die häufigste Todesursache für junge Menschen: 15- bis 24-Jährige stellen 31 % aller Verletzten bzw. 22 % aller im Straßenverkehr Getöteten, aber nur 12 % der Bevölkerung.

Die Zahl der verletzten Kinder unter 15 Jahren war seit 1961 noch nie so niedrig. 23 Kinder wurden im Straßenverkehr getötet. Nahezu die Hälfte der verunglückten Kinder war Mitfahrer in einem Pkw (rd. 1500, 42 %). Die Quote gesicherter Kinder steigt kontinuierlich: 2006 war jedes 12. in einem Pkw verunglückte Kind zum Zeitpunkt des Unfalles ungesichert - im Jahr davor noch jedes 10. Kind.

Unfallstatistik Europäische Union

Die Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr ist auch ein Ziel der Europäischen Union. In dem "Weißbuch Verkehr" aus dem Jahr 2001 hatte die EU-Kommission das Ziel vorgegeben, die Zahl der Getöteten im Straßenverkehr bis 2010 zu halbieren. Im Jahr 2010 kamen in den Mitgliedsländern der EU 30 700 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Bezogen auf die Einwohner aller Länder der EU waren dies durchschnittlich 61 Personen je eine Million Einwohner. In Deutschland waren es 45 Personen je eine Million Einwohner. Damit liegt Deutschland innerhalb der EU auf Platz fünf, hinter Schweden (28), Großbritannien, den Niederlanden und Malta. Wesentlich größer war das Risiko in den östlichen Mitgliedstaaten der EU. Am größten war es in Griechenland (112) und in Rumänien (111). Im Jahr 2001, dem Basisjahr des EU-Ziels, betrug die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten in den 27 Ländern der heutigen EU 54 300. Um die angestrebte Halbierung zu erreichen, hätte die Zahl der Getöteten im Jahr 2010 auf rund 27 000 sinken müssen. Der Rückgang lag jedoch mit 44 % und 30 700 Getöteten unter diesem Ziel. Auch Deutschland verfehlte dieses Ziel um 2 %. In neun Ländern, neben fünf osteuropäischen Ländern auch in Frankreich, Luxemburg, Schweden und Spanien, ist es gelungen, die Zahl der im Straßenverkehr Getöteten um die Hälfte oder mehr zu reduzieren.[24]

Unfallstatistik Namibia

In Namibia, im südlichen Afrika gelegen, wurden 2009 525 Todesfälle bei 1965 Verkehrsunfällen registriert. 3538 Menschen wurden verletzt. 2008 lag die Zahl bei 275 Todesopfern und 1290 Verletzten.[25] Statistisch gesehen bedeutet dieses im internationalen Vergleich eine durchschnittliche Verkehrsunfallrate mit Todesfolge von 25 pro 100.000 Einwohner.[26] Auf die Fahrzeuge bezogen (225.000 registrierte in 2009) ergibt sich eine extrem hohe Rate von einem Todesopfer pro 429 registrierte Fahrzeuge.

Von Januar bis August 2011 wurden bei 1852 Unfällen 303 Todesfälle und 3808 Verletzte registriert. Die Zahl der Todesfälle ging gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr zurück, die Zahl der Verletzten sowie Unfälle insgesamt stieg jedoch stark an.[27]

Ansprüche von Verkehrsunfallgeschädigten

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Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls hat man Anspruch auf die freie Wahl eines Sachverständigen, der den Verkehrsunfallschaden begutachtet. Der Geschädigte ist nicht verpflichtet, den von der gegnerischen Versicherung angebotenen Sachverständigen in Anspruch zu nehmen. Die Kosten für die Einschaltung eines Sachverständigen hat die Versicherung des Verkehrsunfallverursachers zu erstatten, wenn es sich nicht nur um einen Bagatellschaden handelt. Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist von einem Bagatellschaden nicht auszugehen, wenn die Reparaturkosten höher als 715,00 € liegen.[28] Genauso darf der Geschädigte sein Fahrzeug in einer von ihm ausgewählten Werkstatt reparieren lassen. Er muss sich nicht auf eine Werkstatt, die die gegnerische Versicherung empfiehlt, verweisen lassen. Der Geschädigte hat auch das Recht, nach einem Verkehrsunfall einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Dies gilt auch bei geringen Schadenssummen oder wenn aufgrund klarer Haftungslage scheinbar oder tatsächlich keine rechtlichen Schwierigkeiten vorhanden sind. Die Rechtsprechung begründet dies mit dem Prinzip der Waffengleichheit in Hinblick auf den geschulten Sachbearbeiter der regulierungspflichtigen Versicherung. Auch eine Kfz-Werkstatt ist befugt, seinen Kunden bei der Auswahl des Rechtsanwalts zu unterstützen. Dem Geschädigten steht es ebenso frei, den Schaden fiktiv abzurechnen, da er mit dem Schadensbetrag verfahren darf wie er will. Ohne Einreichen einer Reparaturrechnung erhält der Geschädigte jedoch nur den fiktiven Schadensbetrag abzüglich der Umsatzsteuer nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB. In einer neuen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Grundsätze der Abrechnung bei von Stundenverrechnungssätzen einer markengebundenen Fachwerkstatt konkretisiert. Ist das Fahrzeug bis zu drei Jahre alt, darf der Geschädigte seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regionalen Markt ermittelt hat.[29]

Siehe auch

Literatur

  • Elmar Kramer: Unfallratgeber. Was tun bei einem Verkehrsunfall?. 10. Auflage. Deutscher Anwaltverlag, Bonn 2004, ISBN 3-8240-0662-6
  • Clemens Niedenthal: Unfall. Porträt eines automobilen Moments. Jonas Verlag, Marburg 2007, ISBN 978-3-89445-383-1 (aus kulturgeschichtlicher Perspektive)
  • Arnold Odermatt: Karambolage. Steidl Verlag, Göttingen 2003, ISBN 3-88243-866-5 (Bildband des Schweizer Polizeifotografen mit Aufnahmen aus den 1950er bis 1970er Jahren)
  • Fucik, Hartl, Schlosser, Wielke (Hrsg.): Handbuch des Verkehrsunfalls, Teil 2, Unfallaufklärung und Fahrzeugschaden, MANZ-Verlag Wien, 2. Auflage 2008. ISBN 978-3-214-12904-0 (Standardwerk für Sachverständige, Juristen und Interessierte)

Weblinks

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 Commons: Verkehrsunfall – Album mit Bildern und/oder Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Beschluss des OLG Nürnberg vom 24. Januar 2007, AZ. 2 St OLG Ss 300/06
  2. a b Schipper/Ketzner/Krage: Verkehrslehre, Hilden 1997, S. 86, ISBN 3-8011-0361-7
  3. Verkehrssicherheit
  4. Vision Zero
  5. Deutscher Bundestag: Mautausweitung führt nicht zu Verkehrsverlagerung
  6. Allianz Pro Schiene: Verkehrsverlagerung
  7. []
  8. [Umweltbundesamt: Verkehrsverlagerung verringert Umwelt- und Klimabelastungen deutlich]
  9. [dip.bundestag.de/btd/14/042/1404226.pdf Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 2000 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung 2000, S.25]
  10. Verkehrsunfallstatistik 2009 des Statistischen Bundesamtes
  11. Verkehrsunfallstatistik NRW 2006, S. 40
  12. [1]
  13. wdr.de Unfallgefahr: versteckte Mängel am Auto
  14. Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch 2008, S. 439
  15. vergl. etwa Statistik Austria: Unfalltypenkatalog - Statistik der Strassenverkehrsunfälle. Gültig ab 2000
  16. Wert für Österreich, Unfallstatistik 2007
  17. Michael Höppner, Stefan Hoepfner: Checkliste für Abkommenunfälle. In: FGS EXPERTAS. Forschungs- und Planungsgruppe Stadt und Verkehr, abgerufen am 20. März 2010.
  18. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2010, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 6. Juli in Berlin, Wiesbaden 2011
  19. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Unfallentwicklung auf deutschen Straßen 2008, S. 10, Wiesbaden 2009
  20. Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2008, Forschung kompakt der Bundesanstalt für Straßenwesen Nr. 17 aus 2010, Online abrufbar: [2]
  21. Karl-Josef Höhenscheid, Martina Straube, Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2004. Bergisch Gladbach 2005 (online, abgerufen am 15. April 2010)
  22. Karl-Josef Höhenscheid, Martina Straube, Bundesanstalt für Straßenwesen (Hrsg.): Volkswirtschaftliche Kosten durch Straßenverkehrsunfälle in Deutschland 2003. Bergisch Gladbach 2004 (online, abgerufen am 15. April 2010)
  23. Zitiert nach Eine Frage des Überlebens. In: Süddeutsche Zeitung, 16. Januar 2007, S. V2/2.
  24. (11)
  25. Mehr Unfallopfer, Allgemeine Zeitung, 10. November 2010
  26. Unfälle sind Todesursache Nummer drei, Allgemeine Zeitung, 12. November 2010
  27. Accident Statistics January–August 2011., MVA Fund abgerufen am 13. September 2011
  28. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 30. November 2004, Az. VI ZR 365/03.
  29. BGH Urteil des VI. Zivilsenats vom 20. Oktober 2009, Az. VI ZR 53/09.

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