- Gutachter
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Als Gutachter werden Personen bezeichnet, die über eine besondere Sachkunde auf einem bestimmten Fachgebiet verfügen. Gutachter kann also jeder sein, der mit überdurchschnittlichem Fachwissen eine Stellungnahme (Gutachten) aus einem Fachgebiet abgibt. "Gutachter" ist eine berufliche Funktion, keine Berufsbezeichnung. Er kann zu den freien Berufen gezählt werden, wobei die meisten Gutachter hauptberuflich in dem Fachgebiet arbeiten, in denen sie Gutachten erstellen.
Sie werden beauftragt bei Rechtsstreitigkeiten (Gerichtsgutachter) oder bei Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich. Als "Gutachter für Grundstücksbewertung" wird u. a. ein Mitglied des Gutachterausschusses i. S. d. § 192 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichnet.
Die Bezeichnung Gutachter ist in Deutschland nicht geschützt und kann grundsätzlich von jedermann verwendet werden.
Weblinks
Wiktionary: Gutachter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, ÜbersetzungenBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten! Kategorien:- Sachverständigenwesen
- Berufliche Funktion
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