Binnenwasserstraße

Binnenwasserstraße

Inhaltsverzeichnis

Binnenwasserstraße in Deutschland

Wasserwegenetz Deutschland und angrenzende

Binnenwasserstraße werden alle schiffbaren Verkehrswege, die der allgemeinen Schifffahrt dienen, im Binnenland genannt. Unter schiffbaren Verkehrswegen versteht man sowohl größere Flüsse als auch Kanäle. Die deutschen Binnenwasserstraßen sind überwiegend im Eigentum des Bundes und somit Bundeswasserstraßen.

Auf den Binnenwasserstraßen des Bundes gelten schifffahrtsrechtlich:

a) auf Rhein, Mosel und Donau die jeweils international in einer Schifffahrtspolizeiverordnung vereinbarten Regelungen,

b) auf dem Unterlauf mit Nebenflüssen der in die Nordsee bzw. Ostsee mündenden Binnenwasserstraßen und auf dem Nord-Ostsee-Kanal die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung bzw. die internationale Schifffahrtsordnung Emsmündung,

c) auf den übrigen Binnenwasserstraßen die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung

Österreich

Wasserstraßen im Sinne des österreichischen Schifffahrtsrechts sind die Donau (einschl. Donaukanal in Wien) und ihre Nebengewässer sowie die Mündungsbereiche von March, Enns und Traun.

Grundlagen der Klassifizierung

Die Binnenwasserstraßen werden nach Schiffbarkeit in Klassen je nach maximaler Größe der Schiffe untergliedert. Das von einer Arbeitsgruppe der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (englisch: Economic Commission for Europe, ECE) 1992 erarbeitete Klassifizierungssystem ist von der Europäischen Verkehrsministerkonferenz (CEMT, daher auch die Bezeichnung CEMT-Klassen) übernommen worden und am 24. März 1993 durch Erlass des Bundesverkehrsministeriums in Deutschland eingeführt worden.

Definition der Klassen

Klasse Länge Breite Tiefgang Typ
VII 285 34,20 2,50 - 4,50 3x3 Leichter
VI c 280 22,80 2,50 - 4,50 3x2 Leichter
VI c 195 34,20 2,50 - 4,50 2x3 Leichter
VI b 195 22,80 2,50 - 4,50 2x2 Leichter
VI a 110 22,80 2,50 - 4,50 2x1 Leichter
V b 185 11,40 2,50 - 4,50 1x2 Leichter
V a 110 11,40 2,50 - 4,50 Grosses Rheinschiff
IV 85 9,50 2,50 - 3,00 Europaschiff

Klasse 0

Mit dieser fiktiven Klasse werden nicht klassifizierte Wasserstraße bezeichnet, auf denen trotzdem regelmäßig Schifffahrt, z.B. durch Sportboote oder Ausflugsschiffe, stattfindet.

Klasse I - III

Péniche oder Spits, 38,5x 5,0 m

Regionale Klassen für kleinere Binnenschiffstypen, im Detail unterschiedlich definiert östlich und westlich der Elbe. Klasse I-III entspricht der Péniche bzw. dem Groß-Finow-Maß, BM-500 und Gustav-Koenigs-Klasse. Gilt z. B. für die Saar von Saarbrücken bis Saargemünd, km 91,40 - km 64,98.

Klasse IV (Europawasserstraße)

Passagierschiff auf dem Maindreieck (Höhe Würzburg)

Als Europawasserstraße wird jeder Kanal und Fluss bezeichnet, der es den sogenannten Europaschiffen erlaubt, diese Wasserstraße zu befahren. Das Europaschiff ist ein Binnenschiff und hat eine einheitlich festgelegte Größe, die für alle europäischen Wasserstraßen Gültigkeit hat. Das Europaschiff hat folgende Abmessungen: Länge 85 m × Breite 9,50 m × Tiefgang 2,50 - 3,00 m.

Klasse Va

Binnentanker Typ:Großes Rheinschiff

Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die vom sogenannten "Großen Rheinschiff" oder Großmotorgüterschiff befahren werden können. Das Große Rheinschiff hat die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 m - 4,00 m.

Klasse Vb

Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern hintereinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 172 m - 185 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 - 4,50 m. Dieser Schiffstyp ist auf allen vorgenannten Wasserstraßen außer dem Neckar beheimatet. Der Main hat nur von der Mündung bis Kilometer 174,20 Vb, danach bis Kilometer 384,07 Va, die Mosel hat von der Mündung bis an die deutsch-französische Grenze, Kilometer 242,20, Klasse Vb, die Saar von km 87,20 bis zur Mündung bei Konz.

Klasse VIa

MS Bratislava im Schubverband mit zwei Schubleichtern auf der Donau (Höhe Wien)
Koppelverband mit 3 Leichtern, ungefähr 10.000 Tonnen Kohle

Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern nebeneinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 22,80 m × Tiefgang 2,50 m - 4,50 m

Klasse VIb

Wie Klasse VIa, jedoch mit vier, also zwei nebeneinander + zwei davor. Die Abmessungen können dabei eine Länge von 195 m × Breite 22,80 × Tiefgang 2,50 - 4,50 betragen. Diese Schiffstypen sind nur auf den ganz großen Binnenwasserstraßen, wie Rhein, Donau, Rhône und Waal, beheimatet.

Klasse VIc

Wie Klasse VIb, jedoch mit sechs Leichtern, entweder 3x2, oder 2x3 Leichter. Maximale Abmessung 280 m x 22,80 m, oder 195 m x 34,20 m. Diese Zusammenstellungen verkehren nur auf dem Niederrhein, von Bad Salzig bis zur niederländischen Grenze, in Abhängigkeit vom Wasserstand.

Klasse VII

Wie Klasse VIb, jedoch mit neun Leichtern, also drei nebeneinander + sechs davor. Die Abmessungen betragen dabei Länge 285 m × Breite 34,20 m × Tiefgang 2,50 - 4,50 m.

Flüsse und Kanäle mit Wasserstraßenklasse (Beispiele)

Flüsse:

  • Donau, unterhalb von Regensburg Klasse VI, oberhalb bis Main-Donau-Kanal als Vb klassifiziert
  • Elbe, Klasse Va von tschechischer Grenze bis Wittenberge, von da bis zur Nordsee VIb
  • Main, im unteren Teil Vb, im oberen Teil Va
  • Mosel, Klasse Vb (bis an französische Grenze)
  • Rhein, Klasse VIb Basel bis Bad Salzig, von da bis niederländische Grenze VIc
  • Weser, unterhalb Bremen Klasse VIb, oberhalb Bremen Klasse IV

Kanäle:

siehe auch

Weblinks


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