- Schiffsingenieur
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Als Schiffsingenieure werden die technischen Offiziere an Bord von Seeschiffen bezeichnet, die mit der Leitung und Überwachung der Maschinenanlagen eines Schiffes betraut sind. Die Qualifizierung entspricht der internationalen Schiffsbesatzungsverordnung STCW. Die Ansprüche für den Erwerb der Befähigungszeugnisse, auch Patente genannt, regeln sich nach der im Schiff installierten Maschinenleistung, dem voraussichtlichen Fahrtgebiet und der angestrebten Stellung an Bord[1].
Grundvoraussetzung für die Zulassung zu allen Patenten ist ein abgeschlossener Schulabschluss und der erfolgreiche Abschluss einer schiffstechnischen Lehre, zum Beispiel als Schiffsmechaniker. Für die Ausbildung zum Leiter der Maschinenanlage mit den Abschlüssen zu den Patenten CT und CI ( früher C5 und C6 ) ist das Fachabitur Voraussetzung. Zudem sind zum Erwerb der einzelnen Patente der Nachweis von unterschiedlichen Seefahrtzeiten und Praktika notwendig.
Es ist möglich, die Ausbildung zu den technischen (C-Patente) und nautischen (A-Patente) Befähigungszeugnissen zu kombinieren. Das in beiden Bereichen gleichermaßen qualifizierte Besatzungsmitglied kann dann als Schiffsbetriebsoffizier im Gesamtschiffsbetrieb eingesetzt werden.
Quellen
Weblinks
Kategorie:- Seefahrtsberuf
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