- Schiffshypothekenbank
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Eine Schiffshypothekenbank war ein spezielles Kreditinstitut, welches sich auf die Finanzierung von Handelsschiffen spezialisiert hatte. Eine solche Bank hatten bei Erfüllung der Voraussetzungen des Schiffshypothekenbankengesetzes die Möglichkeit, sich über (Schiffs-)Pfandbriefe zu refinanzieren. Heute können unter dem Hypothekenbankengesetz alle Banken Schiffspfandbriefe gegen Ihre Schiffskredite ausgeben. Zu beachten ist, das ein strenger formeller Rahmen eingehalten werden muss, um ein Emissionsrecht zu erhalten. So muss u.a. ein Deckungsstock aufgebaut, ein Treuhänder bestellt und die Versicherungen der finanzierten Schiffe sorgfältig geprüft werden. Diese Vorschriften dienen dem Gläubigerschutz. Im Deckungsstock sind die Schiffskredite die in Deckung genommen werden, das heißt für die Schiffspfandbriefe ausgegeben werden, zusammengefasst. Die Beleihungshöhe darf hier einen Auslauf von 60 % nicht übersteigen, d.h. der Kreditbetrag, der 60 % des Schiffswertes entspricht, ist deckungsstockfähig. Darüberhinausgehende Kreditbeträge können nicht in Deckung genommen werden.
Nach dem Zweiten Weltkrieg existierten fünf deutsche Schiffshypothekenbanken: [1]
- Deutsche Schiffsbeleihungsbank, Hamburg (gegründet 1918),
- Deutsche Schiffskreditbank AG, Duisburg (gegründet 1918),
- Deutsche Schiffspfandbriefbank AG, Bremen und Berlin (gegründet 1918)
- Neue Deutschen Schiffspfandbriefbank AG, Bremen (gegründet 1948),
- Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG, Kiel / Hamburg (gegründet 1949).
Diese Spezialbanken gehören inzwischen zu den vier privaten Großbanken in Deutschland. Die vier erstgenannten Bankinstitute wurden schrittweise zusammengeschlossen, seit 1989 bilden sie die Deutsche Schiffsbank. Deren alleiniger Eigentümer sind Commerzbank (früher auch Dresdner Bank) und HypoVereinsbank (früher Vereins- und Westbank). Die Schiffshypothekenbank zu Lübeck AG wurde zunächst (1989) eine 100% Tochter der Deutsche Bank, später (2008) wurde sie vollständig mit der Deutschen Bank AG verschmolzen. Das gesamte Schiffsfinanzierungsgeschäft der Deutschen Bank wird seither unter dem neuen Namen Deutsche Shipping geführt.[2]
Ähnlich wie bei einer Immobilie wird auf das Schiff, welches im Schiffsregister registriert ist, eine Schiffshypothek, ggf. auch eine Schiffsbauwerkhypothek bei Neubauten eingetragen. In der Regel werden die Schiffe mit 70 % Fremdkapital beliehen, es können aber auch durchaus höhere Ausläufe finanziert werden.
Die Refinanzierung von Schiffshypothekenbanken erfolgt über Schiffspfandbriefe und ergänzende offene Kredite sowie am Geldmarkt, für den Teil die das Pfandbriefvolumen überschreiten, die auf dem Kapitalmarkt aufgenommen werden.
Quellen
- ↑ Verband Deutscher Pfandbriefbanken, Stammbäume der aktiven Mitglieder, Seite 10. URL http://www.hypverband.de/d/internet.nsf/0/E49FD2F820262C02C125737100366542/$FILE/familiy%20tree%20of%20the%20vdp%20members.pdf. Abgerufen am 18. März 2009
- ↑ Deutsche Bank bündelt Schiffsfinanzierung. Pressemitteilung vom 16. Mai 2008. URL http://www.deutsche-bank.de/presse/de/content/presse_informationen_2008_3907.htm
Kategorie:- Kreditinstitutstyp
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