- Schiffsmechaniker
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Schiffsmechaniker/in ist ein Ausbildungsberuf in der Seefahrt, der häufig nach späterem Studium zum Kapitän oder Leitenden Ingenieur führt.
Wie auch an Land sind die Berufe und Berufsbezeichnungen einem stetigen Wandel unterworfen, die auf Schiffen arbeiten Personen der verschiedenen Berufsgruppen werden allgemein als Seeleute (Einzahl Seemann) bezeichnet.Blick auf die Brücke eines modernen KreuzfahrtschiffesZylinderköpfe der Zweitakt-Hauptmaschine eines 5.500 TEU Containerschiffes,Blick in den Maschinenkontrollraum eines FährschiffesInhaltsverzeichnis
Schiffsmechaniker
Der Beruf des Schiffsmechanikers wurde 1983 eingeführt. Er ist eine universell einsetzbare Fachkraft an Deck und im Maschinenraum. Er hat an Deck den Matrosen und in der Maschine den Motorenwärter ersetzt. Die Ausbildungszeit beträgt drei Jahre und der Berufsschulunterricht findet an Seemännischen Berufsschulen statt. Sie befinden sich am Priwall Travemünde, Rostock und Elsfleth an der Hunte. Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bestehen nach abgeschlossener Ausbildung zum Schiffsmechaniker/in in einem Studium an Fachschulen oder Fachhochschulen. Hier erfolgt der Erwerb von Befähigungszeugnissen mit dem Berufsziel des Nautischen oder Technischen Wachoffiziers und führen zum Kapitän bzw. zur Kapitänin oder im technischen Bereich zum Leitenden Ingenieur bzw. Leitenden Ingenieurin.
Kapitän oder Kapitänin
Zwei Arten von Befähigungszeugnissen können erworben werden, das auf Schiffsgrößen bis 500 BRZ begrenzte und für nationale Fahrtgebiete und das unbegrenzte Befähigungszeugnis für Schiffe aller Größen und Fahrtgebiete.
Bis 500 BRZ begrenzt und für nationale Fahrtgebiete: Mit der Voraussetzung Schiffsmechaniker und 2 Jahren Fachschule im Bildungsgang Nautik erwirbt man das Befähigungszeugnis zum Nautischen Wachoffizier und kann nach 3 Jahren Fahrtzeit als Wachoffizier Kapitän auf Schiffen bis 500 BRZ und für nationale Fahrtgebiete werden.
Schiffe aller Größen und Fahrtgebieten: Mit den Voraussetzungen Fachabitur oder Abitur, Schiffsmechaniker oder Bordpraktikum bzw. 12 Monate praktische Ausbildung und Fahrtzeit als Nautischer Offiziersassistent erwirbt man mit 3 Jahren Fachhochschulstudium im Bildungsgang Nautik den Abschluss Bachelor und das Befähigungszeugnis zum Nautischem Wachoffizier. Nach weiteren 3 Jahren Fahrtzeit als Wachoffizier kann man Kapitän für Schiffe aller Größen und Fahrtgebieten werden.
Leiter oder Leiterin der Maschinenanlage bzw. Leitende/r Ingenieur/in (Chief)
Zwei Arten von Befähigungszeugnissen können erworben werden, das auf Schiffe bis 750 kW begrenzte und das unbegrenzte Befähigungszeugnis.
Bis 750 kW: Mit der Voraussetzung Schiffsmechaniker und 2 Jahren Fachschule im Bildungsgang Schiffsbetriebstechnik erwirbt man das Befähigungszeugnis zum Technischen Wachoffizier und kann nach 3 Jahren Fahrtzeit Leiter der Maschinenanlage für Schiffe bis 750 kW werden.
Unbegrenzte Leistung: Mit den Voraussetzungen Fachabitur oder Abitur, Schiffsmechaniker oder Bordpraktikum. bzw. 18 Monate praktische Ausbildung und Fahrtzeit als Technischer Offiziersassistent erwirbt man mit 3 Jahren Fachhochschulstudium im Bildungsgang Schiffsbetriebstechnik den Abschluss Bachelor und das Befähigungszeugnis zum Technischen Wachoffizier. Nach weiteren 3 Jahren Fahrtzeit kann man Leiter der Maschinenanlage für Schiffe mit unbegrenzter Leistung werden.
Siehe auch
Weblinks
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