- Schlechtwettergeld
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Schlechtwettergeld war in Deutschland in Betrieben des Bauhauptgewerbes eine vom Arbeitsamt in der Zeit vom 1. November bis 31. März gewährte Ausgleichszahlung, falls aus Witterungsgründen an einzelnen Tagen nicht gearbeitet wurde. Das Schlechtwettergeld wurde 1959 eingeführt[1] und 1996 durch das Winterausfallgeld ersetzt. Dieses wurde durch das Saison-Kurzarbeitergeld 2006 ersetzt.
Quellen
- ↑ Einfügung der §§ 143 d bis 143 n in das Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) durch das Gesetz über Maßnahmen zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft und weitere Änderungen und Ergänzungen des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (Zweites Änderungsgesetz zum AVAVG) vom 7. Dezember 1959, BGBl. I, S. 705, 708ff
Siehe auch
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