- Betriebsunterbrechungsversicherung
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Eine Betriebsunterbrechungsversicherung ist die Sammelbezeichnung für diejenigen Versicherungsarten der Schadenversicherung, die Versicherungsschutz für Erlöseinbußen infolge einer Unterbrechung oder Beeinträchtigung in der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung gewähren.
Versichertes Interesse: Risikosubjekt ist der versicherte Betrieb. Das versicherte Interesse ist jedoch nicht auf den Substanzwert seiner Produktionsfaktoren, sondern auf deren Nutzungspotenzial bzw. Ertragskraft für den betrieblichen Leistungsprozeß ausgerichtet.[1] Der versicherte Betrieb ist in der Regel die Produktionsstätte des Versicherungsnehmers. Im Rahmen der Vertragsgestaltung ist auch die Einbeziehung direkter Zulieferer und Abnehmer in den Versicherungsschutz möglich (Absicherung von Rückwirkungsschäden).
Rechtliche Voraussetzung ist eine Verschuldenshaftung oder behelfsweise ein Elementarschaden mit einer Schädigung der Produktionsstätte, welche nicht durch eine Umverteilung der Produktion auf andere Produktionsbetriebe ausgeglichen werden kann. Der Sachschaden muss zu einer Betriebsunterbrechung geführt haben. Hierfür ist nicht der völlige Stillstand der Produktion erforderlich. Eine Betriebsunterbrechung liegt bereits vor, wenn der Betrieb nicht in der vorherigen Weise fortgesetzt werden kann.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt den Ertragsausfall für die sogenannte Haftzeit. Die Haftzeit beträgt regelmäßig 12 Monate ab Eintritt des Sachschadens. Über gesonderte Vereinbarungen kann die Haftzeit verlängert werden, z.B. wenn eine Betriebswiederaufnahme innerhalb dieser Zeit vorhersehbar nicht erreicht werden kann. Der Ertragsausfall setzt sich zusammen aus den laufenden Kosten (soweit sie rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet sind) sowie dem entgangenen Gewinn, die das Unternehmen ohne Unterbrechung erwirtschaftet hätte. Schadenminderungsmaßnahmen sind ersatzfähig, soweit sie den Entschädigungsumfang verringern oder als geboten erachtet werden durften. Einsparungen und Erwirtschaftungen werden vom Schaden abgezogen.
Sparten
a) Allgemeine Sparten sind die
- Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung (ergänzt um die Extended Coverage-Betriebsunterbrechungsversicherung)
- sichert Schäden wegen Feuer oder Kabelbrand ab
- Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung
- schützt vor Geräteausfall aufgrund Lieferengpasses bzw. Lieferungsverzug
- Mittlere Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung
- bildet die Summe aus der einfachen FBU erweitert um Löschwasser
- technische Betriebsunterbrechungsversicherung
- Tierseuchen-Betriebsunterbrechungsversicherung (Tierparks)
- Transport-Betriebsunterbrechungsversicherung (Bestreikung des Transportbetriebs)
b) Sonderformen sind u.a. die
- All-Risk-Betriebsunterbrechungsversicherung,
- Bauleistungs-Betriebsunterbrechungsversicherung, (Baustopp)
- Betten-Betriebsunterbrechungsversicherung (für Krankenhäuser),
- Elektronik-Betriebsunterbrechungsversicherung, (elektronisch gesteuerte Fahrzeugteile)
- Elementar-Betriebsunterbrechungsversicherung,
- Elemantarschäden wie Hagel, Sturm, Blitzschlag, Überschwemmung bzw. langanhaltende Dürre
- Filmausfallversicherung (Filmversicherung),
- Mehrkostenversicherung,
- Mietverlustversicherung (während der Durchführung eines Bauvorhabens mit Mietaussetzung)
- Montage-Betriebsunterbrechungsversicherung,
- Veranstaltungsausfallversicherung (für Kommunen, Behörden, oder private Veranstalter)
Einzelnachweise
- ↑ Betriebsunterbrechungsversicherung im Wirtschaftslexikon Gabler, abgerufen am 30. April 2011
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