BPersVG

BPersVG
Basisdaten
Titel: Bundespersonalvertretungsgesetz
Abkürzung: BPersVG
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Personalvertretungsrecht
FNA: 2035-4
Datum des Gesetzes: 15. März 1974
(BGBl. I S. 693)
Inkrafttreten am: 1. April 1974
Letzte Änderung durch: Art. 7 G vom 5. Februar 2009
(BGBl. I S. 160, 245)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
12. Februar 2009
(Art. 17 G vom 5. Februar 2009)
Bitte beachten Sie den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung.

Das Bundespersonalvertretungsgesetz ist die Rechtsgrundlage für die Bildung und Tätigkeit von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen im öffentlichen Dienst des Bundes.

Es bestimmt (zusammen mit der dazu gehörigen Wahlordnung), wann und wo Personalräte zu wählen sind.

Für die Bereiche der Landes- und Kommunalverwaltungen bestimmen die Bundesländer in eigenen Landes- Personalvertretungsgesetzen die Rechtsgrundlagen für die dortigen Personalvertretungen.

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