Personalversammlung

Personalversammlung

Unter einer Personalversammlung versteht man eine vom Personalrat einberufene Versammlung aller Beschäftigten einer öffentlichen Dienststelle, z. B. eines Ministeriums oder einer Kommunalverwaltung.

Sie ist somit die einer Betriebsversammlung in Betrieben des privaten Rechtes, die durch einen Betriebsrat einberufen wird, entsprechende Veranstaltung im öffentlichen Dienst.

Inhaltsverzeichnis

Rechtsgrundlagen

Die Rechtsgrundlage für die Durchführung von Personalversammlungen ist das jeweilige Personalvertretungsgesetz des Bundes (BPersVG) bzw. der einzelnen Bundesländer.

Die Anzahl der durchzuführenden Personalversammlungen variiert in den einzelnen Gesetzen. Während der Betriebsrat kalendervierteljährlich Betriebsversammlungen durchzuführen hat, sind Personalversammlungen halbjährlich (z. B. nach § 49 BPersVG oder § 49 des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes (Bayer. PersVG) oder jährlich (z. B. nach § 46 Landespersonalvertretungsgesetz NRW oder § 50 Sächsisches PersVG) durchzuführen.

Personalversammlungen können auch als Teilversammlungen durchgeführt werden, insbesondere wenn wegen Schichtarbeit oder räumlich weit getrennten Dienststellen dies tunlich ist. Zum Teil sind Regelungen enthalten, dass solche zusätzlichen Versammlungen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden.

Antragsberechtigte

Der Personalrat hat auch auf Wunsch des Dienststellenleiters oder von 25 % der wahlberechtigten Beschäftigten eine zusätzliche Personalversammlung einzuberufen. Nach dem BPersVG und einzelnen Landes-Personalvertretungsgesetzen ist auch eine in der Dienststelle vertretene Gewerkschaft berechtigt, beim Personalrat die Einberufung einer Personalversammlung zu beantragen.

Teilnahme an der Personalversammlung

Nach allen Gesetzen können an den Veranstaltungen neben den Personalratsmitgliedern und den Beschäftigten Vertreter der in der Dienststelle vertretenen Gewerkschaften sowie der Dienststellenleitung und der Arbeitgebervereinigung beratend teilnehmen. Ebenfalls zur Teilnahme berechtigt sind Vertreter der Stufenvertretungen (Hauptpersonalrat, Gesamtpersonalrat). Ansonsten ist die Versammlung nicht öffentlich.

Arbeitszeit und Fahrtkosten

Die Personalversammlungen sind grundsätzlich innerhalb der Arbeitszeit durchzuführen. Die Teilnahme an der Personalversammlung steht allen Beschäftigten frei und hat keine Minderung des Arbeitsentgeltes zur Folge. Reisekosten zum Ort der Personalversammlung sind von der Dienststelle zu tragen.

Nach einigen Bestimmungen sind zusätzliche Versammlungen (die die jeweils gesetzlich bestimmte Mindestanzahl) übersteigen, grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit zu veranstalten.

Themen der Personalversammlung

Die Personalversammlung kann alle Angelegenheiten behandeln, die die Dienststelle oder ihre Beschäftigten unmittelbar betreffen, einschließlich Fragen des Beamten-, Tarif-, Arbeits- und Sozialrechts sowie der Gleichstellung. Der Personalrat hat in der Versammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten; aus der Personalversammlung können Anträge an den Personalrat gerichtet werden.

Häufig nutzen auch Dienststellenleiter und Vertreter der Gewerkschaften die Personalversammlung, um ihre Positionen zu den Angelegenheiten der Beschäftigten darzustellen. Parteipolitische Betätigung sowie Arbeitskampfmaßnahmen sind während einer Personalversammlung nicht zulässig.

Literatur

  • Günter Roggenkamp: Die Personalversammlung. Der Personalrat, Nr. 6/2008, S. 262

Weblinks


Rechtshinweis Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Wikimedia Foundation.

Игры ⚽ Поможем сделать НИР

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Personalrat — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… …   Deutsch Wikipedia

  • Personalvertretungsrecht — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… …   Deutsch Wikipedia

  • Manfred Schreiber — (* 3. April 1926 in Hof (Saale)) ist ein ehemaliger Münchner Polizeipräsident. Inhaltsverzeichnis 1 Leben und beruflicher Werdegang 2 Zweite Karriere 3 Auszeichnungen …   Deutsch Wikipedia

  • Personalvertretung — Die Personalvertretung (Personalrat) ist die Vertretung der Beschäftigten (Tarifbeschäftigte, Beamte) einer Dienststelle der öffentlichen Verwaltung (in Bund, Ländern, Gemeinden, sonstigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes),… …   Deutsch Wikipedia

  • Personalvertretung — Per|so|nal|ver|tre|tung 〈f. 20; Rechtsw.〉 I 〈unz.〉 gesetzlich vorgeschriebene Interessenvertretung von Beamten, Angestellten u. Arbeitern des öffentlichen Dienstes II 〈zählb.〉 Organ (Personalrat), das die Personalvertretung (I) übernimmt ● die… …   Universal-Lexikon

  • Betriebsversammlung — Unter einer Betriebsversammlung versteht man nach dem deutschen Betriebsverfassungsrecht eine Versammlung von Arbeitnehmern und Betriebsrat zum Zwecke der Information der Arbeitnehmer über die den Betrieb betreffenden Angelegenheiten. Sie muss in …   Deutsch Wikipedia

  • Dieter Mützelburg — (* 2. September 1943 in Duisburg) ist ein bremischer Politiker (Bündnis 90/Die Grünen), war Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft und Landesvorsitzender der bremischen Grünen sowie Staatsrat beim Finanzsenator in Bremen. Inhaltsverzeichnis 1… …   Deutsch Wikipedia

  • Festspielhaus Beethoven — Das Festspielhaus Beethoven (auch Beethoven Festspielhaus Bonn) ist ein Projekt in Ludwig van Beethovens Geburtsstadt Bonn. Im April 2010 bekundeten der Bonner Oberbürgermeister und die drei Vorstandsvorsitzenden der in Bonn ansässigen… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaffee-Erlass — Der sogenannte Kaffeeerlass (oder Kaffee Erlass) wurde am 16. Februar 2005 vom deutschen Bundesfinanzministerium herausgegeben. Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Vorschrift (Aktenzeichen Z B1 – P 1011 9/04) zur Regelung der… …   Deutsch Wikipedia

  • Kaffeeerlass — Der sogenannte Kaffeeerlass (oder Kaffee Erlass) wurde am 16. Februar 2005 vom deutschen Bundesministerium der Finanzen herausgegeben. Es handelt sich um eine verwaltungsinterne Vorschrift (Aktenzeichen Z B1 – P 1011 9/04) zur Regelung der… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”