Schriftsatz (Rechtschreibung)

Schriftsatz (Rechtschreibung)

Die Regeln für den Schriftsatz werden im Duden aufgelistet und sind Empfehlungen, die die Redaktionsarbeit an Texten erleichtern, indem sie einen (keineswegs allgemeinverbindlichen) Standard setzen.

Hier wird der Teil der amtlichen Regeln für die Rechtschreibung beschrieben, die letztendlich Regeln für den Schriftsatz sind.

Inhaltsverzeichnis

Schriftsatz und Rechtschreibung

Vieles an der Rechtschreibung wird erleichtert und klarer, wenn man sich vor Augen hält, dass mit dem umgangssprachlichen Begriff Rechtschreibung viele verschiedene Bereiche des Texteschreibens und -publizierens gemeint sind, deren Regeln je nach Textsorte und Publikationsform unterschiedlich stark verpflichtend sind.

Obwohl die Rechtschreibreform von 1996 wenige wesentliche Änderungen brachte, hat sich vor allem die Art der Darstellung der amtlichen Regeln geändert. Folgte die Gliederung der Regeln 1901 noch der Schulgrammatik, die ja ebenfalls nur eine von vielen Möglichkeiten ist, Sprachregeln darzustellen, gliedern die Regeln von 1996 sich nach Problembereichen, die für das Niederschreiben wesentlich sind. Dies ist die eigentliche Neuerung der Rechtschreibregeln von 1996. Aber auch die neuen Rechtschreibregeln stellen ein bestimmtes Problem der deutschen Schreibgeschichte nicht klar heraus und sind damit auch in ihrer Konzeption unbefriedigend. Insbesondere beispielsweise die Worttrennung am Zeilenende oder die Verwendung der Buchstaben „ß“ oder „h“ sind Regeln, die sich aus der Verwendung ganz bestimmter Schriftarten, insbesondere der Frakturschrift ergeben, und nichts mit der Sprache selbst, sondern mit einer bestimmten Publikationsform, dem Buchdruck in Frakturschrift, zu tun haben.

Macht man sich diesen Sachverhalt klar, dann bilden die Regeln für die Rechtschreibung und die Regeln für den Schriftsatz eine Einheit. In diesem umfassenderen Regelwerk gibt es einerseits Regeln, die unabhängig von der Wahl der Publikation immer zu beachten sind (Rechtschreibung im engeren Sinne), und andererseits Regeln, deren Anwendung sich nach der Art der Publikation richtet und eben nicht zur Rechtschreibung im engeren Sinne gehören (eben: Regeln für den Schriftsatz). Dass die amtlichen Regeln sich nicht auf die Rechtschreibung im engeren Sinne beschränken, bzw. diese Unterscheidung nicht klar machen, ist ihr eigentlicher Nachteil, da die Regeln für den Schriftsatz je nach Art der Publikation verschieden sind und gar nicht rechtsverbindlich festgelegt werden können. Damit steht sie aber durchaus in der Tradition der Regeldarstellung, die für die deutsche Orthographie seit der Zusammenlegung des „Buchdruckerdudens“ mit dem allgemeinen Duden 1915 üblich ist. Auch das, was nur für das Druck- und Satzgewerbe wichtige (typografische, ästhetische) Bedeutung hat (z. B. die Empfehlung, dass einzelne Buchstaben bei der Worttrennung am Zeilenende nicht abgetrennt werden sollten), gehört mit zur allgemein verbindlichen Norm.

Im folgenden werden die immer verbindlichen Regeln von den nur durch die Art der Publikationform bestimmten Regeln getrennt. Es ergibt sich, dass von den 112 Paragrafen der neuen Rechtschreibung ca. 35 im Grunde genommen Regeln für den Schriftsatz abbilden.

Laut-Buchstabenzuordnung

Die Laut-Buchstaben-Zuordnung umfasst die Paragrafen 1 bis 32. Diese bilden die Sprache, insbesondere die Aussprache ab. In dem Maße wie die Regeln für die Sprache umstritten sind, sind auch diese Regeln umstritten.

Es gelten unter anderem folgende Prinzipien: Das Deutsche bemüht sich phonematisch, nicht phonetisch, zu schreiben. Insbesondere gilt das Stammprinzip, das in den neuen Regeln gestärkt wurde.

Bei der Vokallängung gelten jedoch zahlreiche Ausnahmen, die teilweise durch die Unterscheidung gleichlautender Wörter mit unterschiedlicher Bedeutung gerechtfertigt werden, jedoch häufig nur mit der Tradition begründet werden können. Die neue Rechtschreibung hat hier keine Änderungen gebracht.

Das Deutsche hat Phoneme, für die es keine festgelegte Buchstabenzuordnung gibt. Insbesondere fehlt ein Buchstabe oder Digraph für die unmissverständliche Bezeichnung eines stimmhaften „sch“ (z.B. „Journal“, „Garage“). Auch hier haben die neuen Regeln keine Änderung gebracht.

Bei der Schreibung von Fremdwörtern hat die neue Rechtschreibung lediglich den Status quo festgeschrieben.

Es gelten u. a. folgende Prinzipien:

Der Buchstabe „c“ wird in deutschen Wörtern nur in den Verbindungen „ch“ und „sch“ verwendet. In Fremdwörtern wird er, wo immer möglich, der tatsächlichen Aussprache folgend, durch „k“, „z“ oder „ss“ ersetzt. Dieses Prinzip ist in den neuen Regeln bestätigt worden.

Die Verbindung „ph“, das wie „f“ gesprochen wird, darf im Zuge der Eindeutschung auch „f“ geschrieben werden. Die neuen Regeln haben aber nicht die grundsätzliche Schreibung mit „f“ zugelassen, sondern nur das bisherige Prinzip durch die Einzelfallzulassungen von „graf“ und „fon“ bestätigt.

Das Fortlassen überflüssiger „h“ insbesondere in Fremd- und Lehnwörtern griechischen Ursprungs bei „th“ und „rh“ wurde nicht durchgeführt.

Getrennt- und Zusammenschreibung

Die Getrennt- und Zusammenschreibung umfasst die Paragrafen 32 bis 52. Von diesen Paragrafen sind Nummer 45 und 46, die die Bindestrichschreibung bei Namen betreffen, letztlich Regeln für den Schriftsatz, ihre Anwendung ist im Grunde genommen freiwillig.

Die Unsicherheiten bei der Getrennt- und Zusammenschreibung rühren jedoch nicht von der Rechtschreibung, sondern von der Sprachstruktur des Deutschen her. Insbesondere bei Verben ist generell unklar, ob eine feste Wendung aus mehreren Wörtern als ein neues Wort zu betrachten ist, das folgerichtig zusammengeschrieben wird. Die neuen Regeln haben sich mit nur gemischtem Erfolg bemüht, die Situation zu vereinheitlichen und damit zu vereinfachen. Die generelle Unsicherheit hatte nach den alten Regeln dazu geführt, dass im Zweifel faktisch immer zusammengeschrieben wurde. Die neuen Regeln versuchen, durch eine Reihe von Festlegungen den Grundsatz, im Zweifel getrennt zu schreiben, wieder zu stärken.

Groß- und Kleinschreibung

Die Groß- und Kleinschreibung umfasst die Paragrafen 53 bis 66. § 53 bezieht sich auf den Schriftsatz. Typisch für die deutsche Schreibungsgeschichte ist die Entwicklung, alle Substantive (und nicht nur Eigennamen) grundsätzlich groß zu schreiben. Die neuen Regeln stärken dies letztlich dadurch, dass sie viele undurchsichtige alte Regeln abgeschafft haben. Schwierig bleibt jedoch die Groß- und Kleinschreibung von Adjektiven, die mit dem folgenden Substantiv eine „Einheit“ bilden.

Zeichensetzung

Die Zeichensetzung umfasst die Paragrafen 67 bis 106. Zur Rechtschreibung im engeren Sinne gehören jedoch nur die Regeln für den Punkt, das Komma und das Fragezeichen (§§ 67, 68, 70, 71, 74–79). Diese Zeichen werden im Deutschen allein nach syntaktischen Regeln der Sprache gesetzt. Die Regeln für das Komma gehören teilweise in den Schriftsatz (§§ 72, 73, 71(1)). Ebenso zur Rechtschreibung im engeren Sinne gehört der Ergänzungsstrich (§ 98). Bei Fragezeichen und Doppelpunkt ist unklar, ob man sie dem Schriftsatz oder der Rechtschreibung zuordnen soll.

Worttrennung am Zeilenende

Die Regeln für die Worttrennung am Zeilenende (§§ 107–112) gehören vorwiegend in den Schriftsatz. Sie werden hauptsächlich benötigt, wenn man in einer festgelegten relativ engen Spaltenbreite und/oder im Blocksatz schreibt. Sie können aber auch in handschriftlichen Texten verwendet werden.


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