- Schularbeit
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Eine Klassenarbeit ist ein schriftlicher Leistungsnachweis. Der Begriff wird im deutschsprachigen Raum sehr unterschiedlich verwendet. In Bayern ist eine Klassenarbeit ein kleinerer Leistungsnachweis, in den übrigen Bundesländern ist es eine Kontrolle der Leistungen in schriftlichen Fächern, wobei die Bedingungen auch hier von Bundesland zu Bundesland variieren. In Österreich und der Schweiz sind andere Bezeichnungen üblich. Neben den regionalen Abweichungen variiert die Verwendung dieses Begriffs auch abhängig vom Schultyp.
Generell lassen sich größere Arbeiten von kleineren Arbeiten unterscheiden. Die Gewichtung der Noten, die bei diesen Arbeiten vergeben werden, erfolgt dementsprechend – jedoch nach Schultyp und Region uneinheitlich.
In manchen Fällen wird unter Klassenarbeit auch eine besondere Form der Gruppenarbeit verstanden.
Inhaltsverzeichnis
Größere Arbeiten
In Deutschland (außer Bayern) bezeichnet man in der Sekundarstufe I als Klassenarbeit eine Arbeit, die mindestens eine ganze Schulstunde (im Normalfall also 45 Minuten) dauert und, variierend nach Bundesland, einige Tage im Voraus angekündigt werden muss. Hierbei werden größere Lerneinheiten abgefragt, die den Stoff der vergangenen Schulstunden beinhalten. Die entstehenden Noten sind meistens gewichtiger als andere Noten (zum Beispiel von Lernzielkontrollen). Beispielsweise werden in der Sekundarstufe I in den Hauptfächern Klassenarbeiten zwei bis drei Mal pro Halbjahr geschrieben, aus denen sich in schriftlichen Fächern die Gesamtnote unter Berücksichtigung der sonstigen Mitarbeit und der kleineren Arbeiten ergibt.
In Bayern heißen diese großen Leistungsnachweise Schulaufgaben (hingegen verstehen andere Länder unter Schulaufgaben eher Hausaufgaben). Sie werden in der Reformierten Oberstufe auch Klausuren genannt.
Große Arbeiten (Österreich)
In Österreich heißen die großen Arbeiten Schularbeiten und sind stets schriftliche Leistungsüberprüfungen. Im Gegensatz zu Tests ist die Anzahl pro Schuljahr (bzw. ob es in einem Gegenstand überhaupt Schularbeiten gibt) und die Dauer (mindestens 1 Schulstunde, d.h. i.d.R. 50 Minuten, bis zu 4 Schulstunden) der Schularbeiten im Lehrplan vorgeschrieben. Klassische Schularbeitsfächer sind Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen. Vor allem an BHS gibt es jedoch zahlreiche weitere Schularbeitsfächer, wie z.B. Rechnungswesen und Betriebswirtschaft an Handelsakademien.
Kleinere Arbeiten
Neben großen Arbeiten gibt es in allen Schulsystemen und Regionen kleinere Leistungsnachweise, die keine ganze Schulstunde in Anspruch nehmen oder unangekündigt durchgeführt und ebenfalls regional unterschiedlich benannt werden. Kleinere Arbeiten enthalten oft nur wenige Aufgaben, die den Schulstoff der unmittelbar vorangegangenen Lektion abfragen oder spontan im Ermessen des Lehrers durchgeführt werden. Sie werden in Ostdeutschland einheitlich Leistungskontrolle (LK) genannt. Westliche Bundesländer und Österreich benennen kleine Arbeiten als Lernzielkontrolle oder Hausaufgabenüberprüfung (HÜ), umgangssprachlich als Test.
In Bayern heißen kleine, angekündigte Arbeiten „Kurzarbeit“. An bayerischen Gymnasien können Schulaufgaben unter bestimmten Umständen durch je zwei Kurzarbeiten ersetzt werden. Die Arbeitszeit einer Kurzarbeit beträgt die Hälfte dessen, was für eine Schulaufgabe üblich ist.
Kurzarbeiten werden auch in ganz Deutschland der Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums geschrieben, und zwar in den Fächern, in denen keine Schulaufgaben geschrieben werden. An den Realschulen hingegen zählen Kurzarbeiten (und nicht Klassenarbeiten) zweifach, eine abweichende Gewichtung kann jedoch von der Lehrkraft zu Beginn des Schuljahres festgelegt werden, und ist den Schülern im Voraus mitzuteilen.
Unangekündigte, kleinere Wissenstests werden in Süddeutschland (das, ugs. die) Extemporale oder Stegreifaufgabe, von Schülern umgangssprachlich auch „Ex“ genannt.
DDR
Im einheitlichen Sprachgebrauch der DDR war eine Klassenarbeit eine große Arbeit über 1 oder 2 Schulstunden, die stets ein Stoffkapitel abschloss und daher alle Facetten des Themengebietes umfassen konnte. Klassenarbeiten hatten das höchste Zensurengewicht und wurden grundsätzlich vorher angekündigt. Als Sonderform gab es die sogenannten Kontrollarbeiten, die zur Festlegung der Endjahreszensur als Klassenarbeiten zu werten waren. Der Terminus Klausur wurde in der DDR in traditioneller deutscher Sprache verwandt, so dass keine Klausur geschrieben wurde, sondern die Klassenarbeit, Prüfung etc. unter Klausur angefertigt wurde.
Mittlere Arbeiten über 30 bis 45 Minuten hießen Leistungskontrolle. Abgefragt wurden größere Unterkapitel, aber niemals ein Stoffgebiet als ganzes. Im Gegensatz zur Klassenarbeit musste eine Leistungskontrolle nicht angekündigt werden (unangekündigte LK). Als Variante der Leistungskontrolle gab es auch die mündliche Leistungskontrolle, meistens nur für ein oder zwei (zufällig ausgesuchte) Schüler, grundsätzlich aber vor der ganzen Klasse abzulegen, so bspw. eine ausführliche Abfrage des Stoffs, ein kommentiertes Vorrechnen, ein improvisiertes Referat oder ein Colloquium mit dem Lehrer. Die regelmäßigen Lesekontrollen gegenüber allen Schülern einer Klasse (lautes Lesen langer, oft schwieriger Textpassagen auf Zensur, bewertet nach Wortfehlern, Betonungsfehlern, Lautungsfehlern) waren in der Regel als Leistungskontrolle eingestuft. Diktate galten ebenso als Leistungskontrolle.
Kleine Arbeiten hießen grundsätzlich Kurzkontrolle und dauerten normalerweise zwischen 15 und maximal 30 Minuten. Kurzkontrollen wurden in der Regel nicht angekündigt. Der Stoff der letzten Stunden oder allgemeine Überlegungen zu einem Thema standen im Vordergrund. In der Unterstufe der polytechnischen Oberschule nannte sich eine Sonderform der Kurzkontrolle tägliche Übung. Tägliche Übungen fanden zu Beginn einer jeden Unterrichtsstunde statt und setzten sogleich in der ersten Woche nach Schulanfang ein. Es handelte sich in Mathematik z.B. um 10–20 Rechenaufgaben, oder im Schönschreiben um 5–10 Buchstabenzeilen, jeweils drei dieser streng bewerteten täglichen Übungen wurden dann zu einer Zensur zusammengefasst. Die Kurzkontrolle gab es ebenfalls als mündliche Kurzkontrolle.
In der DDR durften ohne Einschränkung alle Hausaufgaben eingesammelt und zensiert werden, genauso wie die Mitschriften der Schüler (Zensierung der Form, der Ordnung, der Vollständigkeit usw.). Als Einstufung wurde oft die Kurzkontrolle, aber bei größerem Umfang auch die Leistungskontrolle gewählt. Schwammige mündliche Mitarbeitsnoten wurden nicht erteilt, denn Mitarbeit war eine der vier Kopfzensuren. Deswegen bestanden die sogenannten mündliche Jahresleistungen in einem Fach stets aus Diktaten, Tafelrechnen, Lesekontrollen, Kurzkontrollen, Leistungskontrollen, Referaten oder dergleichen, d.h. aus gut zensierbaren, punktuellen mündlichen Bewertungen.
Siehe auch
- Zu den rechtlichen Regelungen siehe Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule
- Zur pädagogischen Einschätzung von Leistungsbeurteilungen siehe Leistungsbeurteilung (Schule).
- Vergleichsarbeit als besondere Form der Klassenarbeit
- Drittelerlass zur Bewertung von Klassenarbeiten
Einzelnachweise
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