- Schriftlicher Leistungsnachweis in der Schule
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Schriftliche Leistungsnachweise in der Schule umfassen Klassen-, Kursarbeiten und andere Lernerfolgskontrollen, die als Bestandteil der Leistungsbeurteilung in die Zeugnisse eingehen. Nicht hierunter fallen Tests, wie sie zur Evaluierung, zum Beispiel im Rahmen von Schulleistungsvergleichen, durchgeführt werden. Schriftliche Leistungsnachweise an einer Hochschule werden als Klausuren bezeichnet.
Schriftliche Leistungsnachweise unterliegen detaillierten rechtlichen Vorschriften. In Deutschland fallen diese Vorschriften als Teil des Schulrechts oder Hochschulrechts in die Kompetenz der Bundesländer.
Schwierigkeits-Schema
Die Lehrer sind gehalten, in der Prüfungsarbeit Fragen mit unterschiedlichem Schwierigkeitsniveau (Taxonomie von Lernzielen) zu kombinieren, um über eine reine Abfrage von Wissen hinaus auch die allgemeine Intelligenz des Schülers einstufen zu können. Der Grad der Schwierigkeit wird in Bayern (und anderen Bundesländern) dabei durch den Grad der Anforderung an das Abstraktionsvermögen des Schülers bestimmt. So gibt es vier verschiedene Abstraktionstypen bei Fragen – von leicht bis schwer, die je nach Gewichtung einen unterschiedlichen Anteil (in Prozent) an der Gesamtheit aller Fragen haben sollen. Hier am Beispiel für Bayern:
- Reproduktion (20%). Gelerntes Wissen wiedergeben. In Geschichte z. B. eine Jahreszahl eines Ereignisses nennen.
- Reorganisation (40%). Gelerntes Wissen, aber mit veränderten Parametern wiedergeben. In Geschichte z. B. aus dem Wissen um die europäischen Kolonien in Afrika eine Rangfolge des europäischen Einflusses in Afrika erstellen.
- Transfer (30%). Eine gelernte Methode auf einem neuen Gebiet anwenden (und wissen, welche Methode zur Lösung führen wird). In Geschichte z. B. einschätzen, warum die 1848-Revolution in Deutschland nicht erfolgreich war, und dabei das Wissen um die Gründe, die zur Französischen Revolution geführt haben, verwenden.
- Neues Gebiet (10%). Auf einem neuen Gebiet, und nur aus den in der Prüfung vorgegebenen Fakten, eine Lösung finden. Hier wird nicht Gelerntes abgefragt, sondern ist die allgemeine Intelligenz und Inspiration gefordert.
Die Schwierigkeitstypen werden auch direkt mit den Extrem-Noten korreliert: „Reproduktion“ gilt als die „Sechser-Bremse“ (wer nur fleißig lernt, bekommt auf keinen Fall eine Sechs), „Neues Gebiet“ als die „Einser-Barriere“ (allein Gelerntes anzuwenden, reicht nur zur Zwei; wer eine Eins erreichen will, muss individuelle Denkfähigkeit beweisen).
Hessen
In Hessen schreibt die Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses in §§ 21-27 und Anlage 2 folgendes vor:
Arten, Häufigkeit, Umfang und Gewichtung der Leistungsnachweise:
- Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen: je nach Jahrgangsstufe und Fach zwischen 4 und 7 Arbeiten pro Jahr, zwischen 1 und 3 Unterrichtsstunden Dauer, machen zusammen die Hälfte der Grundlage der Leistungsbeurteilung aus;
- Lernkontrollen in den übrigen Fächern: eine pro Halbjahr, bis Klasse 7 bis 30 Minuten, bis Klasse 10 bis 45 Minuten; können durch praktische Arbeit ersetzt werden; machen ein Drittel der Grundlage der Leistungsbeurteilung aus;
- Klausuren in der gymnasialen Oberstufe
- Übungsarbeiten und schriftliche Übungen, die nicht in Noten/Punkten bewertet werden und nicht in die Leistungsbeurteilung eingehen.
Bewertete Arbeiten
- sollen gleichmäßig übers Schuljahr verteilt werden (keine Häufung vor den Ferien, nur eine pro Tag, maximal drei pro Woche);
- müssen fünf Unterrichtstage vorher angekündigt werden;
- sind mit ausreichend zu werten, wenn etwa die Hälfte der erwarteten Vorgaben erfüllt wurden;
- sollen wiederholt werden, wenn mehr als ein Drittel der abgelieferten Arbeiten mit mangelhaft oder ungenügend bewertet worden ist (wenn nicht mehr als die Hälfte der Arbeiten so bewertet worden ist, kann der Schulleiter entscheiden, die Arbeit zu werten);
- müssen von Schülern, die die Arbeit entschuldigt versäumt haben, auf Verlangen des Lehrers nachgeschrieben werden, wenn andernfalls eine sachgerechte Leistungsbeurteilung nicht möglich ist.
Siehe auch
- Gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen (GFS)
- Taxonomie
- Benjamin Bloom
- Testsuite (Webapplikation) (Software zum Erstellen und Bewerten von schriftlichen Leistungsnachweisen)
Kategorie:- Leistung (Pädagogik)
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