Schuldenbereinigungsplan

Schuldenbereinigungsplan

Ein Insolvenzvergleich ist ein außergerichtlicher Vergleichsvorschlag bei dem der Schuldner den Gläubigern einen Schuldenbereinigungsplan anbietet.

Vor Einleitung eines gerichtlichen Verbraucherinsolvenzverfahrens muss im halben Jahr davor ein außergerichtlicher Vergleich ergebnislos versucht worden sein. Hierzu empfiehlt sich, alle Gläubiger anzuschreiben und ihnen einen solchen Vergleich mit einer Abfindungsquote anzubieten, z.B. aus einer Summe, die die Eltern, Freunde oder ein Kredit liefern. Die Quote bestimmt sich dann im Verhältnis der Gesamtschulden zur Abfindungssumme.

Der Schuldenbereinigungsplan kann auch ein Null-Plan sein, d.h. der Schuldner kann anbieten, keinerlei Zahlungen leisten zu wollen. Auch wenn ein derartiger Null-Plan typischerweise nicht zu einer Annahme der Gläubiger führt, ist der gesetzlichen Forderung nach dem Angebot des Plans genüge getan.

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