- Schutzbereich (Begriffsklärung)
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Schutzbereich steht:
- in der deutschen Grundrechtsdogmatik für den Tatbestand bzw. das Schutzgut eines Grundrechts; siehe Schutzbereich
- für die Umgebung eines Flugplatzes, die zum Zwecke des Lärmschutzes in bestimmte Zonen nach dem Fluglärmgesetz eingeteilt wird; siehe Lärmschutzbereich
- für ein Gebiet, in dem die Benutzung von Grundstücken aus militärischen Gründen beschränkt ist; siehe Schutzbereichgesetz
- für den Zuständigkeitsbereich einer Polizeibehörde
- in der Filmtechnik für einen Sicherheitsbereich innerhalb der Film- oder Bildaufnahme; siehe Schutzbereich (Filmtechnik)
- in der Elektrotechnik für Bereiche mit unterschiedlichen Anforderungen an Sicherheit; siehe Installationszone#Verlegezonen_Bad
- im Brandschutz für den durch eine Feuerlöschanlage geschützten Bereich
- in Brandenburg für ein Glied in der Aufbauorganisation der Polizei; siehe Polizeidirektion
Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe.
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