Schutzbrille

Schutzbrille
Gebotszeichen D-M001 nach DIN 4844-2: „Augenschutz benutzen“

Schutzbrillen sollen die Augen vor schädlichen Einflüssen wie starkem Licht, Chemikalien, Staub, Splittern oder Wettereinflüssen schützen. Sie finden daher vorwiegend im Arbeits- sowie im Sportumfeld Verwendung. Schutzbrillen aus beiden Bereichen sind prinzipiell wie optische Brillen aufgebaut. Die häufigste Form sind die Ein- bzw. Zweischeibenbrillen die wie herkömmliche optische Brillen mittels Bügeln über den Ohren fixiert werden. Bei den Vollsichtbrillen werden die Augen zusätzlich durch eine umlaufende Dichtung geschützt. Den Dichtsitz gewährleistet ein einstellbares Kopfband. Sogenannte Vorhänger werden zusätzlich auf eine optische Brille oder eine Ein- bzw. Zweischeibenbrille aufgesteckt.

Inhaltsverzeichnis

Arbeitsumfeld

Schutzbrille für das metallverarbeitende Gewerbe

Der Schutz der Augen während der Arbeit ist wichtig. Äußere Einflüsse können das Augenlicht oft irreparabel schädigen. Dies kann sowohl von einem Moment auf den anderen (z. B. durch herumfliegende Teilchen) als auch schleichend (beispielsweise durch mangelnden Schutz vor UV-Strahlung) geschehen. Deswegen müssen alle Schutzbrillen den speziellen Anforderungen der Europäischen Norm EN 166 entsprechen und gemäß dieser durch ein unabhängiges Prüfinstitut zertifiziert werden. Oft kommt es bei Schutzbrillen auf die Zusatzausstattung an. In der BGR 192 (Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit[1]) wird darauf hingewiesen, dass auch zusätzliche Einflüsse zu beachten sind. Eine klassische Schutzbrille kann bei der Erfüllung der Anforderungen nach der DIN EN 166[2] bis zu 100% UV-Schutz bieten. Dem entsprechend sind beschädigte Brillen bzw. Teile zu ersetzen (siehe hierzu 1000-Stunden-Glas).

Schutzbrille für Chemiker

Schutzbrillen werden beispielsweise verwendet im Arbeitsumfeld von naturstein-, holz- und metallverarbeitenden Betrieben, Chemielabors – dort auch Chemikerbrille genannt –, sowie Arztpraxen, in denen Laserbehandlungen durchgeführt werden. Schutzbrillen für letztgenanntes Arbeitsumfeld bestehen zumeist komplett aus Kunststoff und verfügen nur dort wo es auf den Schutz vor übermäßigem Licht oder Strahlung ankommt über teils stark getönte Gläser. Für Träger von optischen Brillen existieren größere Schutzbrillen, die über einer solchen Brille getragen werden können, ansonsten entsprechen Schutzbrillen in der Größe herkömmlichen Brillen. Beim elektrischen und autogenen Schweißen müssen die Augen der ausführenden Person durch Schutzbrillen geschützt werden, da es sonst zu schwersten Verbrennungen der Bindehaut (der sogenannten „Verblitzung“) des Auges kommen kann.

Militärisches Umfeld

Im militärischen Umfeld spricht man von taktischen Schutzbrillen. Hier steht neben Schutz vor Licht, Staub und anderen Umwelteinflüssen besonders der Schutz vor Splittern und Projektilen im Vordergrund. Verschiedene Schutzklassen, wie die in den Vereinigten Staaten gebräuchliche ANSI-Norm oder der NATO-Standard STANAG, definieren Projektilgrößen und -Geschwindigkeiten, denen die speziell gehärteten Kunststoffgläser standhalten. Es existieren verschiedene Ausführungen der taktischen Schutzbrillen; über Sonnenbrillen mit Einsätzen und Bügeln bis hin zu eng am Gesicht abschließenden Modellen, welche am Kopf mit einem umlaufenden Stretch-Strap befestigt werden. Wichtig ist darüber hinaus die Kompatibilität mit dem innerhalb der militärischen Einheit verwendeten Helm.

Sport und Freizeit

Eine Schneebrille der Inuit
Modische Radsportbrille aus Kunststoff

Schutzbrillen die vor Wettereinflüssen schützen, finden bei vielen Freiluft-Sportarten Verwendung. Sie sind individuell auf die jeweilige Sportart zugeschnitten.

  • Ski- und Schneebrillen liegen auf dem Gesicht auf und schützen so vor umherfliegendem Schnee sowie schädlicher UV-Strahlung.
  • Radsportbrillen befinden sich kurz vor dem Gesicht, haben eine relativ große Fläche, damit das Gesichtsfeld nicht eingeschränkt wird, und schützen das Auge vor übermäßigem Fahrtwind und der damit einhergehenden Austrocknung sowie vor umherfliegenden Fremdkörpern wie zum Beispiel Fliegen. Die Fassungen solcher Brillen sind verkehrsgerecht. Es gibt also seitlich keine dicken Ränder.
  • Die Gläser von Schwimmbrillen umschließen die Augen meist einzeln und verhindern den Kontakt mit dem Wasser. Somit kann kein Chlor oder im Wasser schwimmende Fremdkörper an die Augen dringen. Zudem verbessern sie das Sehen unter Wasser.

Sportbrillen unterliegen stark modischen Einflüssen und haben selbst Modetrends gesetzt. Um auch Brillenträgern das Tragen solcher Brillen zu ermöglichen, bieten viele Hersteller spezielle Korrekturgläser an, die meist hinter dem eigentlichen Brillenglas angebracht werden.

Korrektionsschutzbrillen

Korrektionsschutzbrillen sind eine Kombination aus Schutz- und Korrektionsbrille. Sie vereinen den Ausgleich einer optischen Fehlsichtigkeit mit dem Schutz des Auges vor mechanischen, chemischen oder optischen Einflüssen. Bei entsprechendem Gefahrenpotenzial im Arbeitsalltag schreibt die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 192[1] ihren Einsatz in der Praxis verbindlich vor.

Anwendungsgebiet

Korrektionsschutzbrille Frontansicht
Korrektionsschutzbrille Seitenansicht

Im Arbeitsalltag gibt es viele Gefahren für die Augen – von Chemikalien bis zu Splittern und Spänen. Damit die Augen nicht verletzt werden, sind auch für Beschäftigte, die eine Fehlsichtigkeit haben, adäquate Sicherungsmaßnahmen zu treffen. Die BGR 192 besagt: „Handelsübliche Korrektionsbrillen haben keine Schutzwirkung. Deshalb muss der Unternehmer auch fehlsichtigen Versicherten geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen.“ Korrektionsschutzbrillen bieten hier eine zuverlässige Möglichkeit für den Augenschutz bei gleichzeitiger Korrektur der Fehlsichtigkeit: „[Es] wird der Einsatz von Korrektionsschutzbrillen empfohlen, da sie die Schutzfunktion und korrigierende Wirkung vereinen. Korrektionsschutzbrillen werden erfahrungsgemäß von den betroffenen Versicherten problemlos getragen und darüber hinaus regelmäßig besser gepflegt.“ [3]

Funktion

Laut BGR 192 sind Korrektionsschutzbrillen „Schutzbrillen – in der Regel Gestellbrillen – die mit Sicherheitssichtscheiben mit optisch korrigierender Wirkung ausgestattet sind.“ Sie sind auf die Fehlsichtigkeit (beispielsweise Kurz- oder Übersichtigkeit) des jeweiligen Trägers angepasst und bieten zugleich Schutz vor den unterschiedlichen Gefahren im Arbeitsumfeld.

Die Gläser einer Korrektionsschutzbrille sind so beschaffen, dass sie eine wesentlich höhere Bruchfestigkeit gewährleisten als Standardbrillengläser. Zugleich ist auch das Gestell auf die Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes zugeschnitten – beispielsweise mit besonders großen Sichtbereichen oder Schutzvorrichtungen gegen Spritzer an den Seiten. Neben dem reinen Sicherheitsgedanken wird zudem der Tragekomfort berücksichtigt: Nur wenn die Fassung gut und bequem sitzt, weder stört noch drückt, trägt der Beschäftigte die Brille – und nur dann greifen Sicherungsmaßnahmen und Korrektionswirkung.

Sowohl bei der Anpassung an die individuellen optischen Parameter des Brillenträgers, als auch bei der Suche nach der richtigen Fassung hilft der Augenoptiker. Er muss die Korrektionsschutzbrille nicht nur an die persönlichen Bedürfnisse des Beschäftigten anpassen, sondern auch an die Bedingungen im Arbeitsalltag, also an die potentiellen Gefahren. Zudem muss die Korrektionsschutzbrille nach DIN EN 166[2] zertifiziert sein. Nur wer diese Norm einhält und die optischen Gläser entsprechend markiert, darf sich auch "Lieferant von korrigierenden Schutzbrillen" nennen.

Interimslösungen

Es gibt auch provisorische Vorrichtungen, die Fehlsichtige bei der Arbeit schützen – doch sind diese keine langfristigen Lösungen: „Für kurzfristige Arbeiten über wenige Minuten können z.B. Korb-, Überbrillen oder Visiere getragen werden. Kombinationen mit Korb- oder Überbrillen neigen allerdings zum Beschlagen, können dadurch zu zusätzlichen Gefährdungen führen und werden deshalb oft abgelehnt. Außerdem verursachen derartige Kombinationen oft störende Doppelbilder oder Spiegelungen.“ [3]

Kostenübernahme

Die Kosten für die Korrektionsschutzbrille trägt der Arbeitgeber. Dazu auch die BGR 192: „Nach §2 der PSA-Benutzerordnung muss der Unternehmer den Versicherten Augen- und Gesichtsschutz zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdung nicht anders verhindert beziehungsweise gemindert werden kann.“ Die Kosten für die Korrektionsschutzbrille sind dabei eine langfristige Investition, die sich auszahlt: „In der Anschaffung ist dieser Augenschutz zwar teuer, dies gleicht sich allerdings in fast allen Fällen durch die erheblich längere Benutzungsdauer aus.“[3] Außerdem kann der Betrieb davon profitieren, dass die Beschäftigten geschützt und mit voller Sehkraft arbeiten können, da so die Ausfallquote und die damit verbundenen Kosten vermindert werden, während die Qualität der Arbeit besser wird. Dies hat sich auch in Studien bestätigt. [4]

Weblinks

 Commons: Schutzbrillen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. a b Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz
  2. a b DIN EN 166 im Beuth Verlag
  3. a b c BGR 192 (2001). "Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz. Nachgeschlagen am 26. November, 2010 [1]
  4. DGUV (2010). Müssen Unternehmen Korrektionsschutzbrillen zur Verfügung stellen? Nachgeschlagen am 5. Oktober 2010 [2]
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