- Schutzbrief (Kraftfahrzeug)
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Der Schutzbrief ist die Bezeichnung für ein Produkt aus dem Kfz-Versicherungswesen oder des Leistungsumfangs eines Automobilclubs. Der Versicherungsnehmer bzw. das bezugsberechtigte Club-Mitglied erhält durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls oder eines Diebstahls oder auch für sich selbst. Teilweise schließen die Leistungen auch Personenhilfe ein, wenn eine Reise ohne das versicherte Fahrzeug unternommen wird.
Der älteste Schutzbrief-Versicherer in Deutschland ist der Automobilclub ADAC, dort beinhaltet die "Klassische Mitgliedschaft" zum Standard-Tarif bereits Grundleistungen wie Pannenhilfe und Abschleppen. Weitere typische Leistungen einer Schutzbrief-Versicherung sind für einen höheren Beitrag im Rahmen der "Plus-Mitgliedschaft" erhältlich [1][2]. Dieser Schutz gilt jedoch nur im Zusammenhang mit bestimmten Fahrzeugarten oder Höchst-Abmessungen (z.B.PKW und Wohnmobile), diese sind in den Vertragsbedingungen festgelegt. Andere Automobilclubs handhaben dies ähnlich oder bieten einen Schutzbrief in Kooperation mit einer Versicherungsfirma separat an.
Für den LKW-Betrieb wird beispielsweise beim ADAC ein separater LKW-Schutzbrief in Kooperation mit einer externen Versicherungsgesellschaft angeboten [3]
In Österreich ist Schutzbrief eine eingetragene Marke des ÖAMTC, der für seine Mitglieder zusätzliche Mobilitätsdienstleistungen unter dieser Marke anbietet.
Mittlerweile bieten die meisten Kfz-Versicherer auch einen optionalen Schutzbrief in der Kfz-Haftpflichtversicherung an, oder es werden Alternativprodukte zu den Leistungen der Automobilclubs angeboten. Diese Schutzbriefe sind in der Regel deutlich preiswerter als die beim Verkehrsclub inkludierten Leistungen. Auch sagen manche Kfz-Vertragswerkstätten ähnliche Leistungen (sog. Mobilitätsgarantien) zu.
Inhaltsverzeichnis
Leistungen
Die Leistungen sind von Versicherung zu Versicherung im Wesentlichen gleich, variieren aber stark im Detail.
- Pannenhilfe: Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrzeuges am Pannen- oder Unfallort.
- Abschleppen: Transport des ausgefallenen KFZ in die nächste Werkstatt.
- Bergen: Das Fahrzeug wird wieder auf die befestigte Fahrbahn gehoben/gebracht. Meist unbegrenzt versichert.
- Weiter- und Rückfahrt: Transport der (berechtigten) Insassen zum Zielort und zurück zum reparierten Fahrzeug. Mögliche Varianten in Reihenfolge der Häufigkeit: Mietwagen, Bahn, Flug.
- Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up): Das ausgefallene KFZ wird in die Werkstatt am Heimatort gebracht (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland). Im Inland wird die Variante des Rücktransports von Fahrzeug und Insassen mit speziellen Abschleppfahrzeugen angeboten.
- Ersatzteil-Versand: Der Versicherer organisiert die Beschaffung und den Versand eines benötigten Ersatzteils, das im Ausland nicht zu bekommen ist (unbegrenzt versichert, meist nur aus dem Ausland).
- Ersatzfahrer: Stellung eines Ersatzfahrers bei Fahrerausfall durch Krankheit/Unfall.
- Fahrzeugunterstellung: Standkosten bis zur Wiederherstellung des KFZ.
- Übernachtungskosten: Hotelkosten für alle berechtigte Insassen bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft .
- Sonstiges: Routenplanung, Kostenerstattung für Selbstorganisiertes, Nutzungsausfall, Verzollung/Verschrottung, organisatorische Leistungen ohne Kostenübernahme (Assistance-Leistungen).
Ausschlüsse
- Ist der Schadensort in der Nähe des Wohnorts (in der Regel 50 km Luftlinie), wird meist kein Mietwagen gestellt. Ebenso wenig, wenn das versicherte Fahrzeug aus eigener Kraft in eine Werkstatt kam.
- Der Schutzbrief deckt verschiedene Risiken ab: Panne (Brems-, Bruch- oder Betriebsschaden), Unfall (von außen eingetretenes, unvorhersehbares Ereignis) und Diebstahl (oder -versuch). Vergessene Schlüssel im Auto oder ein zugefrorenes Türschloss zählen nicht dazu, da das Auto bei solchen Tatbeständen in der Regel intakt ist.
- Die Kosten der Reparatur sind nicht versichert.
- In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist bei angebündelten Schutzbriefen (häufig erkennbar durch Produktnamen mit dem Bestandteil plus oder mobil) nur ein definiertes Fahrzeug versichert, nämlich das, für das auch die Haftpflichtversicherung besteht.
- Übernachtungskosten werden nur bis zu einer bestimmten, im Vertrag festgelegten, Höhe erstattet.
Einzelnachweise
Weblinks
- Musterbedingungen des Versichererverbands GDV (dort ab § 24; PDF-Datei; 107 kB)
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