- Augenoptiker
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Augenoptiker sind Optiker, die auf das Anfertigen und Anpassen von Sehhilfen (in der Regel Brillen und Kontaktlinsen) sowie auf das Einarbeiten der Brillengläser in Brillenfassungen spezialisiert sind. Zum Berufsbild gehört ferner die Bestimmung und Korrektur optischer Fehlsichtigkeiten, insbesondere von Dioptrienzahl und Astigmatismus. Diese Aufgabe ist aber in manchen Ländern den Augenärzten vorbehalten.
Die Herstellung von Brillenfassungen aus Metallen und Kunststoffen und der Linsenschliff wird zwar in ihrer Ausbildung gelehrt, wegen der meist industriellen Fertigung aber in der Berufspraxis nur selten angewandt. Hingegen nimmt in Fachgeschäften der Verkauf optischer Instrumente und der zugehörige Kundendienst immer größeren Raum ein.
Anfang der 1930er Jahre hat der Physiker Hermann Pistor bei der Definition des Berufs des Augenoptikers zwei Punkte hervorgehoben: Erstens ist der Augenoptiker ein auf wissenschaftlicher Grundlage ausgebildeter Handwerker, der sich mit der Anfertigung, Anpassung, Verkauf und Beratung von Sehhilfen und Sehinstrumenten¹) aller Art befasst. Zweitens ist Augenoptiker ein „Monoberuf“, d.h. er ist keiner Berufsgruppe zu-, bei-, über- oder unterzuordnen.
- ¹) Zu diesen Geräten zählen u.a. Lupen und Lesepulte, beleuchtete Feinmaßstäbe, Mikroskope, kleine Fernrohre, Operngucker, Feldstecher sowie oft auch Thermometer und Barometer.
Inhaltsverzeichnis
Situation in Deutschland
Die Augenoptik ist ein Handwerksberuf mit drei Jahren Lehrzeit im dualen System. Die Inhalte umfassen handwerkliche Tätigkeiten (Schliff und Montage von Brillengläsern in Fassungen, Reparaturen von beschädigten Brillen usw.), organisatorische Tätigkeiten (Auftragsabwicklung) und mittlerweile vor allem Tätigkeiten beim Kundenkontakt (Verkaufsgespräche, Reklamationsbearbeitung usw.).
Im Augenoptiker-Handwerk besteht nach wie vor Meisterpflicht, wenn man einen Betrieb führen und Lehrlinge ausbilden möchte. Die Meisterprüfung kann theoretisch jeder ablegen, der Augenoptikergeselle ist, praktisch sind die Inhalte jedoch viel zu umfangreich, sodass wenigstens ein Meisterkurs belegt werden sollte. Es gibt Meisterkurse, die nur auf die Meisterprüfung vorbereiten und deswegen wenig mehr als ein halbes Jahr dauern. Meisterschulen, die Wert auf eine breitere Bildung legen, dauern zwischen ein und zwei Jahren. Diese vergeben als Abschluss oft auch den „staatlich geprüften Augenoptiker“, der ein breites augenoptisches Wissen voraussetzt und mittlerweile auch zur Führung eines augenoptischen Betriebes berechtigt, nicht jedoch zur Ausbildung.
Die Prüfung teilt sich in:
- Teil 1: Praktische Prüfung
- Teil 2: Fachtheoretische Prüfung
- Teil 3: Betriebswirtschaftliche Kenntnisse
- Teil 4: Berufs- und Ausbildungspädagogik
Wer den staatlich geprüften Augenoptiker erworben hat, muss noch Teil 4 der Meisterprüfung ablegen und erhält dann auch den Meisterbrief. In den Teilen 1 bis 3 wird der Prüfling „privilegiert“, da vorausgesetzt wird, dass der Prüfling hier mindestens die gleichen oder bessere Kenntnisse nachgewiesen hat wie bei der Meisterprüfung.
Nach bestandener Prüfung zum Meister oder staatl. gepr. Augenoptiker darf der Augenoptiker dann die Brillenglasbestimmung durchführen, sowie die Anpassung von Kontaktlinsen. Augenoptiker sind ebenfalls für die Low-Vision-Beratung (vergrößernde Sehhilfen) zuständig. Diese werden bei schlechten Sehleistungen, die nicht durch Brillengläser oder Kontaktlinsen korrigiert werden können, z.B. bei altersbedingter Maculadegeneration, benötigt.
Situation in Österreich
In Österreich unterscheiden sich die nötigen Fertigkeiten und Kenntnisse nicht wesentlich von den in Deutschland geforderten. Augenoptik ist ein Lehrberuf mit 3,5-jähriger Lehrzeit. Analog zu Deutschland werden österreichische Lehrlinge dual in entsprechenden Branchenbetrieben (Optikerfachgeschäfte und Optikerketten) und an Berufsschulen ausgebildet. Verwandte Lehrberufe, wie Feinoptiker und Hörgeräteakustiker, können mit verkürzter Lehrzeit absolviert werden. Lehrlinge schließen die Berufsausbildung mit der Lehrabschlussprüfung ab und können sich zum Meister weiterbilden. Die erfolgreiche Lehrabschlussprüfung ermöglicht in Österreich auch den Zugang zur Berufsmatura (Berufsreifeprüfung) und in Folge zu weiteren Höherqualifizierungen, z. B. an Fachhochschulen.
Auch in Österreich bestehen für die selbstständige Betriebsführung eines Fachbetriebs Zugangsvoraussetzungen. Die Augenoptik ist ein reglementiertes Handwerk genau wie das Gewerbe der Kontaktlinsenoptik.[1] So müssen Meister eine zweijährige einschlägige Berufstätigkeit nachweisen. Auch Absolventen von Meisterschulen und spezialisierten Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) mit Berufspraxis sind zugelassen.
Situation in der Schweiz
In der Schweiz ist der Augenoptiker/in EFZ ein Lehrberuf. Die Ausbildung dauert 4 Jahre und findet im Betrieb, der Berufsfachschule sowie in überbetrieblichen Kursen satt.
Zur höher Qualifizierung (Berufsmature vorausgesetzt) existiert das Studium der Optometrie zum Optometristen an der FHNW.
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2003_27_2/2003_27_2.pdf; Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes; abgerufen am 23. Juli 2010, 13h).
Weblinks
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