Schutzweiche

Schutzweiche
Schutzweiche im Ausweichgleis des Bahnhofs Allersberg (Rothsee)

Eine Schutzweiche ist eine Eisenbahnweiche, die eine Fahrstraße vor anderen Zugbewegungen sichern soll. Sie wird dort verwendet, wo eine Entgleisvorrichtung (Gleissperre) auf dem Gleis nur einen ungenügenden Schutz vor einer Flankenfahrt bietet. Eine besondere Form ist die Zwieschutzweiche.

In Deutschland ist nach § 14 (11) der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung Flankenschutz für mit mehr als 160 km/h befahrene Gleise in Bahnhöfen und Anschlussstellen zwingend mit Schutzweichen zu gewährleisten.

Inhaltsverzeichnis

Technische Gründe

Entgleisvorrichtungen auf dem Gleis (Gleissperre) dürfen nur in Rangiergleisen verwendet werden, und auch Sandweichen sind nur ausgelegt, um ein Entlaufen gegen eine Zugfahrstraße zu verhindern. Beide sind nicht geeignet einen Zug sicher zum Stillstand zu bringen, ohne dass ein anderer Zug dabei gefährdet werden kann. Dies ist dadurch bedingt, dass der äußere Schienenstrang nicht durchbrochen ist und die innere Radscheibe nach dem Entgleisen durch diesen äußeren Schienenstrang in Richtung Fahrgleis gedrückt werden kann, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der kurzen Distanz (ca. 3 m) zum Halten kommt. Deshalb ist bei Einmündungen, an denen mit größeren abzubremsenden Lasten zu rechnen ist, eine Schutzweiche einzubauen. Hinter der Schutzweiche muss genügend Freiraum vorhanden sein, um eine Folgegefahr auszuschließen. Da sehr wenige Sicherheitssteuerungen die Rangierbewegungen überwachen und damit beim Überfahren eines geschlossenen Rangiersignals keine Zwangsbremsung auslösen, ist eine Zuggefährdung nur dadurch zu verhindern, dass sich Fahrstraßen nicht berühren. Dies ist ein weiterer Grund für eine rein mechanische Lösung. Die Schutzweiche kann auf zwei Arten ausgeführt sein:

Schutzweiche mit Prellbock

Diese Schutzweiche endet, als normale Weiche aufgebaut, nach einer kurzen Strecke von meist 10 Metern an einem Prellbock. Dieser Strang führt vom Betriebsgleis weg, so dass, wenn der Prellbock überfahren würde, der Zug neben dem Betriebsgleis zum Stehen kommt. Diese Art von Schutzweiche wird vor allem bei Industriegleisen angewendet, die in ein Streckengleis münden, damit nicht gleich jeder entlaufene Wagen entgleist. Oft wird bei dieser Art von Weiche ein längeres Gleisstück angehängt, um einen Abstellplatz für Leerwagen zu erhalten, so dass hier der Übergang zu einer Rangierweiche fließend ist. Allerdings sind diese Schutzweichen immer in das Stellwerk des Bahnhofes eingebunden, auch wenn der Rest der Rangieranlage mit Handweichen ausgerüstet ist. Wird das Gleis nur zu Schutzzwecken verwendet, kann auf den Prellbock auch verzichtet werden.

Entgleisweiche

Bei der Entgleisweiche (auch Entgleisungsweiche) handelt es sich um eine Weiche, deren Schienenstränge unmittelbar nach dem Herzstück aufhören. Damit sich das Fahrzeug beim Entgleisen nicht gegen das zu schützende Gleis neigt, hört der äußere Schienenstrang früher auf als der innere gegen das zu schützende Gleis zeigende. Auch hier zeigt der Schutzstrang vom zu schützenden Gleis weg. Diese Art von Schutzweiche wird vor allem bei Streckengleisen verwendet, beispielsweise bei einer Einmündung in eine andere Strecke.

Betriebliche Gründe

Wenn von einer betrieblichen Schutzweiche die Rede ist, kann auch von einer Weiche, die in ein Anschlussgleis oder sonstiges Rangiergleis und Nebengleis führt, die Rede sein.

Da es in den Fahrdienstvorschriften ausdrücklich untersagt ist, feindliche Zugfahrstraßen einzustellen, müssen an bestimmten Stellen Schutzweichen eingebaut werden, um einen flüssigen Betriebsablauf zu ermöglichen. So ist es auf einer eingleisigen Strecke nicht erlaubt, ohne Schutzweiche gleichzeitig in den Kreuzungsbahnhof einzufahren. Wenn der eine Zug nicht rechtzeitig zum Stillstand kommen würde, würde er dem Gegenzug in die Flanke fahren. Ohne Schutzweichen müsste sonst ein genügend großer Durchrutschweg vorhanden sein. Aus Platzgründen geht dies meist nicht, und normalerweise ist die Anlage genügend langer Gleise auch teurer, als zwei zusätzliche Weichen einzubauen. Werden in beide Gleise auf der Ausfahrseite je eine Weiche eingebaut, die vom Streckengleis wegführt, ist eine gleichzeitige Einfahrt möglich. Zusätzlich können diese Weichen auch für Anschlussgleise genutzt werden.

Die Schutzweichen sind immer in das Stellwerk des Bahnhofes eingebunden und werden heutzutage meist ferngesteuert. Da Schutzweichen auch mit einer Weichenheizung versehen sind, ist es im Winter leicht an der fehlenden zweiten Zugfahrstraße zu erkennen, welche Weichen als Schutzweichen dienen.

Andere Anwendungen: Grenzsperre

Durch Einbau einer Schutzweiche vor einer Grenze kann auch ein unberechtigter Grenzübergang verhindert werden. Solche Weichen waren an der innerdeutschen Grenze auf der Seite der DDR die Regel. Die Weichen standen auf Entgleisstellung und wurden erst nach Beendigung der Kontrolle und nach Zustimmung der Grenzwache auf Durchfahrt umgestellt. Diese Zustimmung war als Sperrkreis so in die Stellwerksmechanik eingebaut, dass ohne diese die Weiche gar nicht aus der Schutzlage umgestellt werden konnte.


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