- Schwarze Liste der EU-Kommission
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Die Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union ist eine Liste der Europäische Kommission in der
- Luftfahrtunternehmen aufgeführt sind, deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist, und
- Luftfahrtunternehmen aufgeführt sind, deren Betrieb in der Gemeinschaft Beschränkungen unterliegt.
Es werden sowohl einzelne Luftfahrtunternehmen aufgeführt, als auch Staaten genannt, deren dort zugelassene Unternehmen generell nicht EU-Staaten anfliegen dürfen. Die Sperre von Fluglinien ganzer Staaten kommt nur in Betracht, wenn der Staat die Fluggesellschaften in seinem Gebiet nicht überwachen kann oder will und somit Hoheitsrechte verletzt. Die gesperrten Fluglinien haben Gelegenheit zu reagieren und darauf hinzuwirken, dass der Grund für die Sperre wegfällt.
Anträge auf Eintragung können Flughäfen und die Flugsicherungen der EU-Länder geben, aber
die Kommission kann auch aus eigenem Antrieb, bei vorhandenem Grund, Flugverbote verhängen.Die Liste wird seit März 2006 veröffentlicht, wobei sie etwa alle drei Monate aktualisiert wird. Veröffentlicht wird die Liste im Amtsblatt der Europäischen Union Außerdem gibt es Online-Versionen im Internet. Ebenfalls haben Reisebüros und Flughäfen vom aktuellen Sachstand Kenntnis.
Für die Einhaltung der Regulierung sorgt Eurocontrol mit Hauptsitz in Brüssel. Die europäische Flugsicherung überwacht den gesamten oberen Luftraum in der EU. Dabei überprüft sie die Registrierung jedes einzelnen Flugzeuges, das in europäischen Luftraum eindringt und vergleicht diese mit den Einträgen auf der schwarzen Liste. Die Entscheidung über den Weiterflug oder Sanktionen, liegen jedoch bei den nationalen europäischen Behörden, für Deutschland: beim Luftfahrt-Bundesamt.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Untersagungen
(nach Sitz der Fluggesellschaft, Stand: 24. Juli 2008 ACHTUNG: Diese Liste ist nicht Aktuell! Bitte benutzen Sie den Weblink)
- Äquatorialguinea
- alle
- Afghanistan
- Ariana Afghan Airlines (AFG)
- Angola
- alle
- Bangladesch
- Air Bangladesh (BGD), eine inzwischen wahrscheinlich verschrottete Boeing 747-200.
- Gabun
- alle, allerdings darf mit insgesamt vier Flugzeugen der bestehende Verkehr aufrecht erhalten werden. Dies sind eine Boeing 767-200 der Gabon Airlines, sowie zwei Falcon 500 und eine Falcon 900 der Afrijet.
- Indonesien
- alle
- Kambodscha
- Siem Reap Airways International
- Kirgisistan
- alle
- Komoren
- Air Service Comores (KMD), eine von 2 vorhandenen Let L-410.
- Demokratische Republik Kongo
- alle
- Republik Kongo
- alle
- Liberia
- alle
- Nordkorea
- Air Koryo (KOR)
- Ruanda
- Silverback Cargo Freighters (VRB)
- Sierra Leone
- alle
- Sudan
- Air West (AWZ)
- Swasiland
- alle
- Ukraine
- Ukrainian Mediterranean Airlines UKM
- Volare Aviation (VRE)
- Ukraine Cargo Airways
Rechtsgrundlagen
- Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG
- Verordnung (EG) Nr. 473/2006 der Kommission vom 22. März 2006 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen bezüglich der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist
- Verordnung (EG) Nr. 474/2006 der Kommission vom 22. März 2006 zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist
- Verordnung (EG) Nr. 910/2006 der Kommission vom 20. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist.
- Verordnung (EG) Nr. 1543/2006 der Kommission vom 12. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 910/2006, genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Text von Bedeutung für den EWR)
- Verordnung (EG) Nr. 235/2007 der Kommission vom 5. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Text von Bedeutung für den EWR)
Siehe auch
Weblinks
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