Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union

Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union

Die Liste der Betriebsuntersagungen für den Luftraum der Europäischen Union (auch: Schwarze Liste) ist eine Liste der Europäischen Kommission, in der Luftfahrtunternehmen aufgeführt sind,

  1. deren gesamter Betrieb in der Gemeinschaft untersagt ist, oder
  2. deren Betrieb in der Gemeinschaft Beschränkungen unterliegt.

Inhaltsverzeichnis

Inhalt

Es werden sowohl einzelne Luftfahrtunternehmen aufgeführt, als auch Staaten genannt, deren dort zugelassene Unternehmen generell nicht EU-Staaten anfliegen dürfen. Die Liste gilt auch in der Schweiz.[1]

Die Sperre von Fluglinien ganzer Staaten kommt nur in Betracht, wenn der Staat die Fluggesellschaften in seinem Gebiet nicht überwachen kann oder will. Die gesperrten Fluglinien haben Gelegenheit zu reagieren und darauf hinzuwirken, dass der Grund für die Sperre wegfällt.

Bei der Prüfung einer Betriebsuntersagung werden folgende Punkte berücksichtigt:

  • Beweise für gravierende Sicherheitsmängel eines Luftfahrtunternehmens, etwa infolge von Vorfeldinspektionen, Betriebsuntersagungen von Drittstaaten oder aufgrund von Informationen über Zwischenfälle, die auf latente systematische Sicherheitsmängel hinweisen.
  • Fehlende Fähigkeit oder Bereitschaft eines Luftfahrtunternehmens, Sicherheitsmängel zu beheben, wie fehlender Transparenz in Sicherheitsfragen oder unzureichender Pläne zur Behebung erkannter Sicherheitsmängel
  • Fehlende Fähigkeit oder Bereitschaft der zuständigen Behörden, Sicherheitsmängeln abzuhelfen, wie fehlender internationaler Kooperation, nachdem Sicherheitsbedenken vorgebracht wurden, oder fehlender Fähigkeit, die geltenden Sicherheitsnormen durchzusetzen.

Anträge auf Eintragung können Flughäfen und die Flugsicherungen der EU-Länder stellen, die Kommission kann aber auch aus eigenem Antrieb, bei vorhandenem Grund, Flugverbote verhängen.

Die Liste wird seit März 2006 veröffentlicht, wobei sie etwa alle drei Monate aktualisiert wird. Veröffentlicht wird die Liste im Amtsblatt der Europäischen Union. Außerdem gibt es Online-Versionen im Internet. Ebenfalls haben Reisebüros und Flughäfen vom aktuellen Sachstand Kenntnis.

Für die Einhaltung der Regulierung sorgt Eurocontrol mit Hauptsitz in Brüssel. Die europäische Flugsicherung überwacht den gesamten oberen Luftraum in der EU. Dabei überprüft sie die Registrierung jedes einzelnen Flugzeuges, das in europäischen Luftraum eindringt und vergleicht diese mit den Einträgen auf der schwarzen Liste. Die Entscheidung über den Weiterflug oder Sanktionen, liegen jedoch bei den nationalen europäischen Behörden, für Deutschland beim Luftfahrt-Bundesamt.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2005 über die Erstellung einer gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist, sowie über die Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens und zur Aufhebung des Artikels 9 der Richtlinie 2004/36/EG
  • Verordnung (EG) Nr. 473/2006 der Kommission vom 22. März 2006 zur Festlegung der Durchführungsbestimmungen bezüglich der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist

Verordnungen zur Erstellung der Liste

  • Verordnung (EG) Nr. 474/2006 der Kommission vom 22. März 2006 zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist
  • Verordnung (EG) Nr. 910/2006 der Kommission vom 20. Juni 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist.
  • Verordnung (EG) Nr. 1543/2006 der Kommission vom 12. Oktober 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der in Kapitel II der Verordnung (EG) Nr. 2111/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 910/2006, genannten gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Verordnung (EG) Nr. 235/2007 der Kommission vom 5. März 2007 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 474/2006 zur Erstellung der gemeinschaftlichen Liste der Luftfahrtunternehmen, gegen die in der Gemeinschaft eine Betriebsuntersagung ergangen ist (Text von Bedeutung für den EWR)

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Bundesamt für Zivilluftfahrt

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