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Das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) entstand 1973 durch Umbenennung aus dem Bundesamt für zivilen Bevölkerungsschutz (BzB), welches 1957 seinerseits aus der 1952 gebildeten Unterabteilung Luftschutz im Bundesministerium des Innern entstanden war. Aufgrund von Sparmaßnahmen wurde es zum 1. Januar 2001 als Zentralstelle für Zivilschutz (ZfZ) in das Bundesverwaltungsamt eingegeliedert.
Insbesondere die Terroranschläge am 11. September 2001, aber auch die mangelnde Koordinierung der Hochwasserlage an Oder und Elbe machten es erforderlich, den Zivilschutz in der Bundesrepublik zu stärken und zielgerichteter zu koordinieren. Im Zuge dieser Erkenntnisse wurde im Jahre 2004 die Zentralstelle wieder aufgelöst und eine Bundesoberbehörde mit dem Namen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) neu geschaffen.
Dem Bundesamt für Zivilschutz war bis 1994 das Technische Hilfswerk (THW) und bis zur Auflösung des BZS die sog. „Dienststelle Marienthal“ (ehemaliger Ausweichsitz der Verfassungsorgane des Bundes) und die Zivilschutzschule des Bundes und die Akademie für Notfallplanung und zivile Verteidigung angegeliedert. Ihm waren die Warnämter unterstellt.
Als Folge des Viermächteabkommens durfte das BZS während der deutschen Teilung nicht in West-Berlin tätig werden. Daher wurde dort eine eigenständige Gesellschaft für Zivilschutz (GZS) gegründet. Dies war aber landesrechtlich geregelt.
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