Luftschutz

Luftschutz
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Luftschutzhelferinnen in Worms, 1939
Der Sanitätsdienst des Sicherheits- und Hilfsdienstes (SHD), Herbst 1941

Luftschutz ist ein Sammelbegriff für alle Maßnahmen zum Schutz gegen Angriffe aus der Luft, insbesondere also gegen Bombenangriffe. Zu unterscheiden sind staatliche und private Maßnahmen, letztere häufig aufgrund gesetzlicher Vorgaben, aktive (militärischer Flugabwehr) und passive Maßnahmen (ziviler Luftschutz), ein örtlicher ziviler (z. B. Hauswarte) von einem überörtlichen Luftschutz (Luftschutzregimenter).

Inhaltsverzeichnis

Vorgeschichte

Bereits der Erste Weltkrieg, später auch der Spanische Bürgerkrieg zeigten, dass bei Kriegshandlungen zunehmend auch die Zivilbevölkerung gefährdet sein kann. In Deutschland erreichte der Luftschutz naheliegender Weise während des Zweiten Weltkriegs eine besondere Bedeutung. Allerdings wurden bereits nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten die ersten staatlichen Maßnahmen eingeleitet und damit die Bevölkerung auf die von den Machthabern betriebenen Kriegsvorbereitungen eingestimmt. Zudem diente der mit der praktischen Durchführung (d.h. Ausbildung und Leitung der Bevölkerung im Einsatz) beauftragte Reichsluftschutzbund der politischen Beeinflussung der Bevölkerung einschl. ihrer Bespitzelung.

Im Jahr 1927 hatte die deutsche Reichsregierung beschlossen, Maßnahmen zur Durchführung des zivilen Luftschutzes zu treffen. Das Recht dazu war im Pariser Abkommen vom 22. Mai 1926 anerkannt worden.

Maßnahmen

Mauerschrift in Greiz (Thüringen): "Bist Du luftschutzbereit?"

Aktiver Luftschutz:

  • Luftraumüberwachung durch Beobachter, Schallortung, Radar, um frühzeitig Warnungen ausgeben zu können
  • Abschirmung des Luftraumes durch Abfangjäger
  • Bekämpfung von Angriffsflugzeugen durch Flugabwehrkanonen (Flak) und Flugabwehrraketen (1945 in der Erprobung)
  • unbemannte Prallluftschiffe (Blimps) an langen Seilen zum Schutz vor Tieffliegern (z. B. bei alliierten Streitkräften während der Landung in der Normandie) und Sperrballone

Passiver Luftschutz, technische Maßnahmen

  • Systeme zur Warnung der Bevölkerung (Sirenen, Radiodurchsagen - im Zweiten Weltkrieg im späteren Kriegsverlauf zunehmend abhörsicher über Drahtfunk)
  • Staatliche Verpflichtung beim Neubau von Wohngebäuden zum Einbau "bombenfester" Kellerdecken
  • Bau von Luftschutzbunkern
  • Bauliche Maßnahmen in Wohn- und Geschäftshäusern
    • Dunkle Tarnanstriche
    • Einrichtung von Luftschutzkellern mit feuerfesten Stahltüren
    • Fluchttunnel zwischen den Luftschutzkellern benachbarter Häuser
    • Zusätzliche Abstützungen der Kellerdecken
    • Abdeckung von Lichtschächten zu den Kellern mit Stahlplatten (noch heute sind diese z. B. in der Bonner Altstadt zu sehen)
    • Zusätzliche Treppenzugänge zu den Kellern
    • Es wurde mit Prototypen für "bombensichere" Wohnhäuser experimentiert. Deren Dach und Außenwände bestanden aus ca. 1 m dickem Stahlbeton. Diese wurden nie gebaut, da das Kriegsende vor der Fertigstellung der Serienmodelle kam.
  • Brandschutzvorsorge durch Anstriche und Bereitstellung von Löschmitteln (Eimer, Feuerspritze, Löschpatsche, Löschsand)
  • Ausgabe von einfachen Volksgasmasken in verschiedenen Größen
  • Vernebelungsanlagen
  • Bau von 'Geisterstädten'
  • Bau von Scheinanlagen

Passiver Luftschutz, organisatorische Maßnahmen

Luftschutz-Ehrenzeichen, Stiftungsjahr 1938
  • 1933 Gründung des Reichsluftschutzbundes, zur Ausbildung der Wohnbevölkerung in Luftschutzmaßnahmen und zur psychologischen Führung, Bestellung von Luftschutzwarten zur Führung der Wohnbevölkerung bei Luftangriffen.
  • 1936 Eingliederung der Berufsfeuerwehren in die Polizei als technische Hilfspolizei, Ausbildung von Polizeioffizieren zu Luftschutzoffizieren
  • weitere Maßnahmen bis 1939
weitere gesetzliche Maßnahmen, z. B. Luftschutzverordnungen, Einstufung von Gemeinden nach ihrer Luftgefährdung.
Aufbau und Ausbau von Einsatzeinheiten: Verpflichtung von Betrieben zum Aufbau eines Werkluftschutzes, Aufbau eines Besonderen Luftschutzes der Verwaltungen (Post, Bahn, Wasserstraßenverwaltung, Wehrmacht, SS), Verstärkung der Technischen Nothilfe. Aufbau von motorisierten, verbandsmäßig einzusetzenden Luftschutzeinheiten der Luftwaffe, in Konkurrenz zu den Feuerwehren.
Aufstellung von Mobilmachungsplänen für den Luftschutz
  • Verdunkelungspflicht
Verwendung spezieller Luftschutzlampen

Wirksamkeit der Maßnahmen

Die Maßnahmen des aktiven Luftschutzes im zweiten Weltkrieg waren nur teilweise wirksam. Die deutschen Jagdverbände konnten in den ersten Kriegsjahren den alliierten Bomberverbänden zwar schwere Verluste zufügen und zumindest zeitweise einen Verzicht auf Tagangriffe erreichen, aber in den letzten beiden Kriegsjahren konnten die Alliierten nach und nach die völlige Luftherrschaft über Deutschland erringen. Ab diesem Zeitpunkt konnten die deutschen Jagdverbände nur noch wenige Erfolge erzielen. Die Verdunkelung wurde durch den Abwurf von Zielmarkierungsbomben (sogenannte "Weihnachtsbäume") oft umgangen. Die Flugabwehrgeschütze konnten die immer höher fliegenden Bomber kaum noch treffen.

Die Maßnahmen des passiven Luftschutzes in Selbsthilfe erwiesen sich in der zweiten Kriegshälfte gegenüber der zunehmenden Wucht der Luftangriffe und dem besiegten aktiven Luftschutz als zunehmend unwirksam. Die Menschen in den Luftschutzkellern erstickten häufig durch den Rauch der Feuer oder den durch die Feuer verursachten Sauerstoffmangel und die bereitgestellten Löschmittel erwiesen sich gegen die massiven von Brandbomben ausgelösten Brände als nahezu wirkungslos. Bombensichere Luftschutzbunker und Stollen mit ausreichender Überdeckung hingegen galten als sicher. Nur in wenigen Fällen kamen Menschen in den bombensicheren Luftschutzanlagen der ersten Bauwelle mit 1,40 Meter Wandstärke zu Schaden. Gegen deutsche V2-Raketen gab es nicht einmal eine angemessene Vorwarnzeit, da diese erst in der letzten Phase des Zielanfluges gesehen wurden. Jedoch hat der passive Luftschutz die Auswirkungen mildern können. So konnte nachgewiesen werden, dass der Anteil der Toten und Verletzten an der während des Angriffs anwesenden Zivilbevölkerung bei ausgebildeter Bevölkerung und weitgehenden Baumaßnahmen gesenkt werden konnte. Der zweite Weltkrieg hat gezeigt, dass ein wirksamer Luftschutz für die Zivilbevölkerung praktisch unmöglich ist. Da der Abriss von Luftschutzbunkern sehr teuer ist, wurden sie nach dem zweiten Weltkrieg oft als Lagerhäuser genutzt bzw. entfestigt und zu Wohngebäuden umgestaltet.

Organisation

Für die Ausbildung der ehrenamtlichen Luftschutzwarte war der im April 1933 gegründete und dem Luftfahrtministerium unter Hermann Göring unterstehende Reichsluftschutzbund (RLB) zuständig.

Die Führung der Sicherheits- und Hilfsdienste des gesamten zivilen Luftschutzes hatte der „Polizeiverwalter“, d.h. der Polizeipräsident. Ihm standen Fachberater der Stadtverwaltung, der Feuerwehr, des öffentlichen Rettungsdienstes und des Reichsluftschutzbundes zur Seite. Er hatte mithilfe dieser Organisation und der kommunalen Behörden "seinen Befehlsbereich luftschutzbereit zu machen".

Unter Luftschutz verstand man die Gesamtheit aller Maßnahmen, die staatlicherseits gegen feindliche Luftangriffe getroffen wurden. Es wurde als klar erwiesen angenommen, dass Kampfflugzeuge und Erdabwehr alleine nicht ausreichen, um einen genügenden Schutz zu gewährleisten, wenn nicht die Bevölkerung durch den zivilen Luftschutz die Grundlage dafür bietet. Man betrachtete den zivilen Luftschutz als notwendige Ergänzung zur militärischen Luftabwehr. Der Zweck des zivilen Luftschutzes war, durch Schutzmaßnahmen die Wirkung von Luftangriffen gegen das Heimatgebiet auf ein möglichst geringes Maß herabzusetzen. Mit der Aufklärung über Art und Größe der Luftgefahr sowie über das richtige Verhalten bei Luftangriffen war der Reichsluftschutzbund (RLB) betraut. Nach Art des Luftschutzes wurde zwischen dem militärischen (der sich wieder in einen angreifenden und einen abwehrenden Teil gliederte) und dem zivilen Luftschutz unterschieden.

Die Organisation des Luftschutzes im zivilen Bereich und Luftschutzorten I. Ordnung (Großstädte) oblag entsprechend der I. Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz dem zuständigen Ortspolizeiverwalter (Polizeipräsident). Entsprechend dieser Regelung wurde die technische Hilfspolizei der Vollzugspolizei angegliedert. Die Vollzugspolizei gliederte sich in: 1. Ordnungspolizei, 2. Sicherheitspolizei. Innerhalb der Ordnungspolizei unterschied man: 1. die Schutzpolizei des Reiches, 2. die Gendarmerie, 3. die Schutzpolizei der Gemeinden. Zur Ordnungspolizei gehörten ferner: 1. die Verwaltungspolizei, 2. die Schutzpolizei des Reiches, 3. die Schutzpolizei der Gemeinden, 4. die Gendarmerie, 5. die Feuerschutzpolizei, 6. die technische Hilfspolizei – Technische Nothilfe, (Instandsetzungsdienst und Luftschutzpolizei) und die Freiwilligen Feuerwehren.

Die örtliche Luftschutzleitung setzte sich zusammen aus: dem Polizeiverwalter als örtlichem zivilen Luftschutzleiter, dem Führer der Luftschutzpolizei, dem Feuerwehrführer als Führer des gesamten Feuerlöschdienstes, dem leitende Luftschutz-Arzt als Leiter des gesamten Sanitätsdienstes, dem leitenden LS-Veterinärarzt als Leiter des Veterinärdienstes, dem leitenden Luftschutz-Chemiker als Leiter der Entgiftungstrupps, dem örtlichen Führer der Technische Nothilfe als Leiter des Instandsetzungsdienstes, dem Vertreter der Stadtverwaltung und dem Vertreter des RLB. (Quelle: Der Luftschutz im Luftkrieg um Wien. Parlamentsbibliothek Signatur 65.779,2.A)steko.

Moderner Luftschutz in Deutschland

Heute werden in Deutschland nur noch wenige Luftschutzbunker betrieben bzw. betriebsbereit gehalten, im Gegensatz zur Schweiz. Die Dienststelle Marienthal (Tarnbezeichnung für die Bunkeranlage der Bundesregierung im Ahrtal bei Bonn) wurde z. B. außer Dienst gestellt. Viele Luftschutzbunker werden heute oder wurden auf Grund der mikroklimatischen Vorteile für die Champignonzucht verwendet (Bunker in den Resten der Ludendorff-Brücke). Die Einführung der Atombombe hat die aus dem zweiten Weltkrieg stammenden Maßnahmen des Luftschutzes obsolet gemacht. Es ist nicht möglich, größere Teile der Bevölkerung vor den Auswirkungen eines Atomschlages zu schützen, daher ist es nicht sinnvoll, Luftschutzbunker vorzuhalten, die wegen der Strahlenbelastung niemand auf Jahre hinaus verlassen könnte.

Für den Schutz von Kernkraftwerken gegen Terroranschläge mit gekaperten Verkehrsflugzeugen wurde der Einsatz von Nebelwerfern diskutiert. Diese sollen in Sekunden die ganze Anlage mit einer kohärenten Nebelfront verdecken, die es dem Piloten stark erschweren soll, das Reaktorgebäude mit dem Flugzeug zu rammen. Diese Maßnahme ist hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und Durchführbarkeit stark umstritten; sie befindet sich noch im Genehmigungsverfahren.

Für die moderne Luftabwehr werden in der Nato weitgehend Flugabwehrraketen und nur noch für die Nahbereichsabwehr mobiler Einheiten sowie durchgängig bei Schiffen Flugabwehrkanonen (z. B. Gepard 1 A2, M6 Linebacker der US-Army oder ZSU-23-4 "Schilka" der russischen Streitkräfte) sowie MGs verwendet. Die Bundeswehr hat in den 1980er Jahren ihre ortsfesten Flugabwehrgeschütze an die Türkei verkauft. Gerade in Schwellenländern und der Dritten Welt sind Flugabwehrkanonen jedoch wegen der geringeren Betriebs- und Einstandskosten immer noch das Rückgrat der Flugabwehr.

Entwicklung des Luftschutzes in der Schweiz

Luftschutzmerkblatt von 1951
Zivilschutzmuseum Schweiz. Ortswehren - Luftschutz

Im Ersten Weltkrieg gab es erstmals Bombardierungen, Chemieangriffe und rund 7 Millionen zivile Opfer. Diese Erfahrungen führten in der Schweiz zum Aufbau des aktiven Luftschutzes als Aufgabenbereich der Armee und des passiven Luftschutzes für die Zivilbevölkerung. Letzterer wurde 1936 als eigene Abteilung im Eidgenössischen Militärdepartement (EMD) errichtet. Bei Kriegsausbruch 1939 war der zivile, unbewaffnete und örtlich organisierte blaue Luftschutz (blau wegen der blauen Überkleider) einsatzbereit. Die Aufgaben dieser Organisation waren das Einrichten von Schutzräumen, die Verdunkelung, die Informationsbeschaffung und –verbreitung usw.

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Organisation aufgelöst und durch die im Rahmen der Truppenorganisation 1951 geschaffenen Luftschutztruppen (Bestand: 35.000 Soldaten), als Bindeglied zum örtlichen Zivilschutz, ersetzt. Die 1962 entstandene Abteilung für Territorialdienst wurde dem 1963 neu gegründeten Bundesamt für Zivilschutz im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) unterstellt. Die Aufgaben der Luftschutztruppen als Glied der Gesamtverteidigung waren Bergen und Retten, Brandbekämpfung, Erste Hilfe, Dekontamination von Menschen, Material, Gebäuden und Strassen sowie Betreuung von Obdachlosen und Flüchtlingen. Mit der Armeereform 95 wurden die Luftschutztruppen in Rettungstruppen umbenannt. Ihr Aufgabengebiet wurde neben der militärischen Katastrophenhilfe auf humanitäre Rettungseinsätze im Ausland als Teil des Schweizerischen Korps für humanitäre Hilfe ausgeweitet. Die ursprünglich 23 mit Genietruppen ergänzten Rettungstruppen wurden mit der Armee XXI auf 8 Katastrophenhilfebataillone und einem innert Stunden einsatzbereiten Katastrophenhilfebereitschaftsverband reduziert.

Das einzige Zivilschutz-Museum der Schweiz befindet sich in einem dreistöckigen Rundbunker aus dem Zweiten Weltkrieg in der Stadt Zürich. Das Museum zeigt neben den originalen Einrichtungen der einstigen Sanitätshilfsstelle auch die Struktur des modernen Bevölkerungsschutzes und die heutigen Arbeitsgeräte für Rettungseinsätze und technische Hilfeleistungen.

Literatur

  • OKW: Vorschrift L.Dv. 791 - Baulicher Luftschutz; Richtlinien für die Planung und Durchführung der baulichen Maßnahmen bei Befehlsstellen für den Sicherheits- und Hilfsdienst - 1938.
  • OKW: Vorschrift L.Dv. 793 - Baulicher Luftschutz; Planung und Durchführung der baulichen Maßnahmen bei öffentlichen Luftschutzräumen - 1939.
  • OKW: Vorschrift L.Dv. 794 - Planung und Durchführung der baulichen Maßnahmen bei Entgiftungsparks des Sicherheits- und Hilfsdienstes; Baulicher Luftschutz; Teil III: Sicherheits- und Hilfsdienst - 1939.
  • Fred Iklé: The social impact of bomb destruction. Norman: University of Oklahoma Press 1958.
  • Hampe, Erich: Der zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg : Dokumentation und Erfahrungsberichte über Aufbau und Einsatz. Frankfurt a.M.: Bernard und Graefe 1963.
  • Lemke, Bernd: Luftschutz in Großbritannien und Deutschland 1923 bis 1939, Zivile Kriegsvorbereitungen als Ausdruck der staats- und gesellschaftspolitischen Grundlagen von Demokratie und Diktatur, München: Oldenbourg 2005.
  • Lemke, Bernd (Hg.): Luft- und Zivilschutz in Deutschland im 20. Jahrhundert (Potsdamer Schiften zur Militärgeschichte, Band 5), Potsdam 2007.
  • Förstemann, Holger/Danielzik, Ingo: RL-Nummern-Liste. Kenn-Nummern der Reichsanstalt für Luftschutz 1936-1944, 2. aktualisierte Auflage 2008, BOD Norderstedt, Books on Demand 2008.

Weblinks

 Commons: Luftschutz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

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