Schüler-ID

Schüler-ID

Die Schüler-Identifikationsnummer (kurz Schüler-ID) soll laut Plänen der Kultusministerkonferenz als eindeutige und für die gesamte Schullaufbahn gültige Personenkennziffer eingeführt werden, um die persönlichen Daten von Schülern in einem bundeslandweiten Register zu erfassen.[1]

Gespeichert werden sollen Angaben über Geschlecht, Geburtsdatum und Konfession, Einschulung, Schulwechsel und Sitzenbleiben sowie den besuchten Unterricht und die Teilnahme an bestimmten Fördermaßnahmen, zudem die Herkunft und bei nicht-deutschen Schülern die zu Hause gesprochene Sprache.

Datenschützer sehen in der Schüler-ID einen Eingriff gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und warnen vor demgläsernen Schüler“.[2]

Inhaltsverzeichnis

Situation in Bayern

Das Projekt wurde von der Landesregierung verfolgt und sollte bis Mai 2010 in einem Gesetz münden.[3] Zum 1. Juni 2010 trat eine geänderte Fassung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes in Kraft, die Neuerungen im Bereich Datenverarbeitung zur Folge hatte. Eine Schüler-ID wurde jedoch nicht eingeführt. [4]

Situation in Berlin

In Berlin wurde ein Gesetzesentwurf für die Einrichtung derAutomatisierten Schülerdatei[5] am 19. Februar 2009 verabschiedet.[6] Im Vorfeld hatte das AktionsbündnisFreiheit statt Angst[7] dasBündnis gegen die Schülerdatei[8] ins Leben gerufen und sowohl die Bürgerschaft informiert als auch den Protest organisiert. Leiter des Bündnisses ist Lotar Küpper.

Durch die Arbeit des Bündnisses und mannigfaltiger Kritik zB. des Landesbeauftragten für Datenschutz, Alexander Dix, konnten folgende Eckpunkte des ehedem geplanten Gesetzes an datenschutzrechtliche Bedürfnisse angepasst werden:

  • Eine zentrale Datenvorhaltung auf einem senatseigenen Server ist nicht vorgesehen. Die Schülerdaten werden auf schuleigenen Servern vorgehalten und lediglich zentral abgefragt64a Abs5).
  • Eine Schüler-Identifikationsnummer ist nicht vorgesehen und wird durch ein technischesOrdnungsmerkmalersetzt. Dieses technische Ordnungsmerkmal darf nicht an andere Stellen übermittelt werden64a Abs3).
  • Daten über dienichtdeutsche Herkunftssprache“, dieLehrmittelbefreiungund densonderpädagogischen Förderbedarfdürfen nur in aggregierter nicht-personalifizierter Form übergeben bzw. abgerufen werden.
    DasBündnis gegen die Schülerdateibemängelt aber weiterhin die zentrale Abfragestelle zB. für die Polizei. Zudem greifen auf die automatisierte Schülerdatei das Jugendamt, die Jugendgerichtshilfe, die Bewährungshilfe, die Gesundheitsbehörden und andere zu, was ebenso strittig ist64a Abs2 letzter Satz).
  • Es wurde ein zusätzlicher §64b (Evaluationsbericht) eingefügt, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und ihren Erfolg zu überprüfen.

Zum Schuljahreswechsel 2009/2010 wird die automatisierte Schülerdatei in 96 sogenannten Projektschulen (je 8 Schulen in 12 Schulbezirken) eingeführt. Das Schülerdatei-Bündnis plant Informationsveranstaltungen für Eltern und Schüler sowie Proteste, zB. im Rahmen der DemonstrationFreiheit statt Angst[9].

Situation in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen kündigte an, der Einführung der Identifikationsnummer aus Datenschutzgründen nicht zuzustimmen.[10] Das ProjektSchülerdateiwurde auf Basis des Widerstandes der Landesdatenschutzbehörde ausgesetzt.

Siehe auch

Weblinks

Einzelnachweise

  1. DatensammlungSchüler mit Identitätsnummer. In: Focus vom 28. September 2006
  2. Schüler ID zur Analyse von Bildungsverläufen. Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein
  3. km.bayern.de: Datenverarbeitung und Datenschutz im bayerischen Schulwesen - Wichtige Fragen und Antworten. Archiviert vom Original am 26April 2010, abgerufen am 16September 2011.
  4. km.bayern.de: Mehr Datenschutz, weniger Bürokratie im bayerischen Schulwesen, Zugriff am 16. September 2011
  5. Download des Gesetzes zur Automatischen SchülerdateiBerlin
  6. Heise online: Berlin erhält zentrale Schülerdatei. 20. Februar 2009.
  7. www.aktion-freiheitstattangst.org/
  8. www.schuelerdatei-berlin.de
  9. Protest gegen die Schülerdatei in Berlin
  10. Nordrhein-Westfalen lehnt schulformübergreifende Schüleridentifikationsnummer ab bildungsklick.de

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